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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Zweiter Theil

Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.

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Medizinische Zubereitungen.

Ceratum labiale rubrum n. Hager.

Schmalz 50,0

Kakaobutter 75,0

Wallrat 25,0

Wachs, gelbes 10,0

Bergamottöl 0,5

Bittermandelöl 0,2

Mit Alkannin zu färben.

Ceratum labiale salicylatum n. Dieterich.

Mandelöl 60,0

Wachs, gelbes 38,0

Salicylsäure 1,0

Bergamottöl 0,5

Citronenöl 0,5

Wintergreenöl 2 Trpf.

Mit Alkannin zu farben.

Die Salicylsäure wird durch vorsichtiges Erwärmen in der Fettmischung gelöst, nachher Parfüm und Alkannin hinzugefügt und ausgegossen.

Charta nitrata.

Salpeterpapier.

Weisses Filterpapier wird mit einer 20 %igen Kalisalpeter-Lösung getränkt und darauf getrocknet.

Charta piceata.

Gichtpapier, Pechpapier.

Für die Darstellung des Pechpapieres giebt es sehr verschiedene Mischungen, die alle schwarzes Pech zur Grundlage haben. Wir lassen hier nach Hager verschiedene Vorschriften folgen.

1. Schwarzes Pech und Harz von jedem gleiche Theile.

2. Wachs, gelbes 1 Th.

Harz 1 Th.

Terpentin, dicker 1 Th.

Pech, schwarzes 3 Th.

3. Nach der Pharm.-Germ. I

Schwarzes Pech und Terpentin von jedem 6 Theile.

Wachs, gelbes 4 Th.

Kolophonium 10 Th.

Bei allen Vorschriften werden die verschiedenen Mischungen bei gelindem Feuer geschmolzen und dann mittelst der Pflasterstreichmaschine auf 20cm breite Streifen von dünnem, geleimtem Papier übertragen.

Charta sinapisata.

Senfpapier.

Das "Deutsche Arzneibuch" lässt die Herstellung dieses Präparates unberührt und sagt nur: "Mit entöltem Senfpulver überzogenes Papier. Der Ueberzug darf nicht ranzig riechen und muss der Unterlage fest anhaften. Senfpapier muss, mit Wasser befeuchtet, alsbald einen starken Geruch nach Senföl zeigen."

Die Anfertigung geschieht nach Buchheister, Drogisten-Praxis I, auf folgende Weise: