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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Zweiter Theil

Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.

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Genussmittel.

Vanille-Chocolade IIa.

Das Verhältniss von Kakaomasse und Zucker wird in gleicher Weise abgeändert wie bei Gewürzchocolade IIa.

Gesundheits-Chocolade.

Kakaomasse 500,0

Zuckerpulver, feinstes 500,0

Gersten-Chocolade.

Kakaomasse 500,0

Zuckerpulver, feinstes 400,0

Gerstenmehl, präparirtes 100,0

Fleischextrakt-Chocolade n. Dieterich.

Fleischextrakt 50,0 wird im Wasserbade unter Umrühren so weit als möglich eingedampft, dann mit Zuckerpulver 470,0 fein verrieben und die Mischung mit geschmolzener Kakaomasse 500,0 vermengt. Die Tafeln dieser Chocolade sind, weil sie leicht beschlagen, mit Konditorlack zu überziehen.

Eichel-Chocolade n. Dieterich.

Eichelkaffee-Extrakt (Helfenberg) 100,0

Zuckerpulver 500,0

Kakaomasse 400,0

Eisen-Chocolade.

Wird bereitet wie Gewürz-Chocolade, nur dass auf 980,0 fertiger Chocoladenmasse 20,0 Eisenzucker (Ferrum carbonicum saccharatum) hinzugefügt werden.

Malz-Chocolade n. Dieterich.

Kakaomasse 450,0

Zuckerpulver, feinstes 350,0

Malzmehl 200,0.

Die Tafeln sind mit Konditorlack zu überziehen.

Limonaden.

Unter Limonaden versteht man säuerliche Erfrischungsgetränke (der Name hängt zusammen mit Limonen, Citronen), welche in fertiger Form, mit Ausnahme der sog. Brauselimonaden, nur selten Handelsartikel bilden. Brauselimonaden sind vortheilhaft nur fabrikmässig herzustellen. Sie sind Limonaden, dargestellt aus beliebigem Limonadensaft und kohlensaurem Wasser, sie werden daher stets in Mineralwasser-Fabriken bereitet.