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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Zweiter Theil

Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.

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Kosmetika.

Glycerin-Gelée n. Askinson.

Kernseife, weisse 35,0

Glycerin 256,0

Mandelöl 700,0

Portugalöl 3,0

Thymianöl 6,0.

Man löst zuerst die Seife im Glycerin auf und mischt dann sehr allmälig das parfümirte Mandelöl hinzu.

Glycerin-Crême.

Wachs 40,0

Walrat 40,0

Glycerin 100,0

Mandelöl 560,0

Rosenwasser 250,0

Bergamottöl 5,0

Citronenöl 3,0

Geraniumöl 1,0

Neroliöl 0,5

Zimmtöl 0,5

Schwefelpomade gegen Abschuppung der Haut etc. n. Paschkis.

Schwefelblumen, gewsch. 285,0

Mandelöl 190,0

Benzoeschmalz 525,0.

Lippenpomade siehe "Medizinische Artikel".

Seifen.

Dass es sich in einem Vorschriftenbuch für Drogisten nicht darum handeln kann, spezielle Vorschriften für die Grossfabrikation der Seifen im Allgemeinen zu geben, versteht sich von selbst. Es handelt sich hier nur um die Herstellung feiner Toilette- und medizinischer Seifen und, wer diese selbst darstellen will, wird immer gut thun, den Seifenkörper für dieselben aus einer renommirten Fabrik zu beziehen.

Ist der Seifenkörper in tadelfreier Beschaffenheit vorhanden, so macht die Herstellung der kosmetischen Seifen keine besonderen Schwierigkeiten und erfordert auch nicht einmal bedeutende maschinelle Einrichtungen. Einige grössere Kessel, Seifenkästen, Schneidevorrichtungen, Formen und Formenpresse, sind etwa Alles, was zum Betriebe nöthig ist.

Um aber das Verständniss der Seifenfabrikation zu erleichtern, fügen wir nachstehend das ein, was der Verfasser in seinem Handbuche der Drogistenpraxis I über Seifen sagt.

Unter diesem Namen versteht man dem Sprachgebrauch nach nur die Verbindungen des Kali oder Natrons mit den verschiedenen Fettsäuren oder auch der Harzsäuren. Die zuweilen in der Technik gebrauchten gleichen Verbindungen mit Kalk oder Magnesia sind in Wasser unlöslich,