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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Zweiter Theil

Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.

182

Kosmetika.

Zahnpasten und Zahnseifen.

Zahnseife n. Paschkis.

Seifenpulver 250,0

Myrrhenpulver 15,0

Calciumcarbonat 500,0

Glycerin 50,0

Pfefferminzöl 10,0

Spiritus 180,0

Das Ganze wird mit Karmin roth gefärbt und im Mörser zu einer festen Pasta angestossen, welche am besten in Porzellanbüchsen eingefüllt wird.

Dr. Sum de Boutemard's Zahnpasta.

Talkum 300,0

Seife, Venet 250,0

Bimsteinpulver 200,0

Glycerin 250,0

Pfefferminzöl 10,0

Nelkenöl 2,5

Das Ganze wird mit Karmin roth gefärbt und eventuell unter Zusatz von weiterem Talkum zu einer steifen Pasta angestossen, welche in Porzellandosen gefüllt wird.

Menthol-Zahnpasta.

Calciumcarbonat 400,0

Seifenpulver 200,0

Magnesiumcarbonat 100,0

Menthol 10,0

Glycerin 290,0.

Odontine.

Seifenpulver 250,0

Honig 250,0

Calciumcarbonat 120,0

Magnesiumcarbonat 200,0

Glycerin 185,0

Pfefferminzöl 10,0

Kalmusöl 5,0.

Das Ganze wird mit Karmin roth gefärbt und zu einer steifen Pasta angestossen.

Kräuter-Zahnseife n. Dieterich.

Zahnpulverkörper 500,0

Salbeipulver 200,0

Seifenpulver 200,0

Bimsteinpulver 50,0

Glycerin 50,0

Spiritus 100,0

Pfefferminzöl 5,0

Cumarin 3,0

Salbeiöl 3,0

Kalmusöl 2,0

Origanumöl 2,0

Thymianöl 1,0

Veilchenwurzelöl 1 Trpf.

Seife, Glycerin und Spiritus werden gemengt und die übrigen Substanzen nach und nach damit zusammengestossen. Aus der festen Pasta formt man, am besten mittelst der Presse, Stücke, welche nach 24 stündigem Abtrocknen mit einer ätherischen 2 %igen Chlorophylllösung bestrichen werden.