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Abhandlung von der Stadt Ulm

Bruder Felix Fabris, Druck der Buchdruckerei von Heinrich Frey, Ulm, 1909

Nach der Ausgabe des litterarischen Vereins in Stuttgart verdeutscht von Professor K. D. Haßler.

Schlagworte auf dieser Seite: Von den Adeligen in Ulm

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so scheint auch das damit Zusammenhängende zugestanden zu sein (c. 1 § 1 Si Christus etc. ) Daher scheint notwendig das mit der Bewachung Zusammenhängende, nämlich die Verteidigung und der Angriff. Daher pflegen die Wächter Angriffswaffen zu haben. Wenn daher ein Geistlicher als Wächter der Mauern sieht, daß jemand mit Gewalt über die Mauern eindringen will, so hätte die Wache wenig Wert, wenn er nicht mit der Hand sich widersetzen und den, der einzudringen versucht, zurückwerfen würde. Und wenn dies nicht zugestanden, oder wenn er beharrlich verhindert würde, dann würde der Feind ungestraft über die Mauern sich einschleichen. Wenn also ein Geistlicher einen solchen von der Mauer drängt und hinabwirft (pag. 56) - - 1) so glaube ich, daß der Makel der priesterlichen Unwürdigkeit den Geistlichen durchaus nicht treffen kann. Noch mehr aber ist das, daß eine ähnliche Wache den Geistlichen geradezu übertragen wird, als daß sie einfach zugestanden würde (art. 14, § 1 was vorgeschrieben wird über die Bedeutung der Wörter, darüber siehe wie gelesen und bemerkt wird in c. de his clericis qui..., et Hainricus Bart. in cap. ita quorundam de Judaeis... ). Ferner wie und wann ein Geistlicher der Ausübung des Priesteramts unwürdig wird bei Tötung oder Verstümmelung im Krieg, siehe in Summa Antonini parte 3, titulo 28, cap. 2, § 6 u. 7. So hat also die Stadt und Gemeinde Ulm nach der Weife der alten Römer im Verhältnis zur glücklichen Zunahme ihres Staatswesens Priester, welche doch nicht Glieder der Gemeinde sind und nicht zum gemeinen Nutzen beitragen, sondern zwischen Gott und dem Volk sich ihrer Freiheit freuen und nicht Bürger, sondern mehr sind als Bürger und über den Bürgern stehen.

Kap. 2

Von den Adeligen in Ulm.

Die Zweiten in der bürgerlichen Rangordnung in der Stadt Ulm sind die Adeligen, die mit den Waffen die Stadt schützen und deren Rechte gegen Einfälle verteidigen. Denn von Alters her sind die Ulmer gewöhnt, hervorragende und edle, durch ihr Geschlecht berühmte in den Waffen geübte, durch ihre Rechtschaffenheit bekannte Männer zu haben, die das Gemeinwesen durch Waffen und Kriege geschützt und nicht nur durch ihren Mut und Geist, sondern noch mehr durch den Ruhm ihres Geschlechts und durch die Rechtschaffenheit ihrer Sitten den Feinden Furcht eingeflößt haben. Denn niemals versuchten die Ulmer ihren Staat zu schützen oder zu vergrößern wie unsinnige Bauern, oder wie grausame Räuber, oder wie Wilde, die in unbekannten Ländern leben, oder beliebig andere, die den Sieg nur schätzen, wenn sie Menschen niedergeworfen oder ihre Schwerter mit (pag. 57) Blut getränkt und der Armen Häuser dem Feuer und den Flammen übergeben haben; und die, was noch schlimmer als dies ist, wenn man ihrer Grausamkeit nicht gehorcht und ihrer verkehrten Luft nicht nachgibt, gegen ihre Herren die feindlichen Waffen kehren und sie durch ihre Rücksichtslosigkeit zwingen gegen die Gerechtigkeit zu handeln. Nicht handelt so ein anständiger Adel, der vor allem durch Klugheit, Gerechtigkeit, Frieden und Geduld den Feind niederzuschlagen sucht. Und des

1) Im Original steht hier ein unverständlicher und ohne Zweifel verderbter Satz.