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Abhandlung von der Stadt Ulm

Bruder Felix Fabris, Druck der Buchdruckerei von Heinrich Frey, Ulm, 1909

Nach der Ausgabe des litterarischen Vereins in Stuttgart verdeutscht von Professor K. D. Haßler.

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halb werben die Ulmer edle Grafen, tapfere Krieger, mutige und erfahrene adelige Nachkommen alter Krieger, die dem Kaiser, Königen und Fürsten bekannt sind und deren Namen auch dem Volke Furcht erregen, diese, sage ich, werben sie an, geben ihnen reichlichen Sold und setzen sie als Hauptleute ihrer Heere, als Vögte ihrer Burgen und als Landpfleger ihrer Besitzungen ein. Und doch gehören sie nicht zum Rat und wohnen den Verhandlungen des Rates nur an, wenn sie dazu gerufen werden, aber auf Befehl des Rates setzen sie sich in Bewegung, leiten das Kriegswesen, saubern die öffentlichen Straßen und das Vaterland von Räubern und sorgen in der Not für die Aufstellung des Heeres zur Schlacht. Denn gegenwärtig haben die Ulmer Herren im Sold den edlen Herrn Grafen Philipp von Kyrchberg, einen sonderlich ruhigen und friedfertigen, in den Waffen jedoch tapferen Mann mit seinen wehrhaften Knechten; sie haben auch den durch sein Geschlecht hochberühmten Herrn Grafen Ludwig von Hellfastein, der kriegerisch und allem Unrecht feind ist; den Herrn Grafen Wilhelm von Rechberg von Hohenrechberg, einen sehr erfahrenen Kriegsmann; den Herrn Jakob von Landow, einen von alten Grafen abstammenden Kriegsmann. Auch die vom Adel: Wilhelm Emser, einen alten tapferen und erprobten Diener der Ulmer; Magnus Fetzer, einen ergrauten und vielerfahrenen Mann; Kunrad von Zulnhart; Arnold von Rosenberg; Georg von Berg; Bernhard Schenk; Konrad Pfalhaimer mit ihren wehrhaften Mannen. Und außer diesen haben sie noch viele andere Dienstmannen zum Waffendienst geordnet (pag. 58). Diese Verteidiger der Stadt setzt Aristoteles polit. an die letzte Stelle in der Rangordnung der Bürger und in spec. de iurisdictione omnium indicum (von der Rechtsprechung aller Richter) am Ende des cap. von den Verteidigern der Städte werden sie durchaus zu den untersten Beamten gezählt, zwar nicht wegen der Niedrigkeit ihrer Stellung, sondern weil sie nicht Eingeborene sind. Von ihnen sagt Aristoteles in der obigen Stelle, es sei unmöglich, daß eine Stadt ohne Fürsten und Adelige sich wohl befinde. Ferner haben die Ulmer Herren außer den auswärtigen Adeligen nichtsdestoweniger auch einige von ihren eigenen dem Waffendienst ergebenen adeligen Bürgern im Sold, darunter den edlen Herrn Leonhard Vetter, einen tapferen und kühnen, von dem Kaiser und König Maximilian sehr geschätzten Kriegsmann, der außer den Kämpfen, wodurch er feine Eigenschaft als Kriegsmann erlangte, eine Pilgerschaft gen Westen unternahm und unter vielen Mühseligkeiten und Gefahren bis in das Fegfeuer des heiligen Patricius (Patrick) kam, dessen abscheuliche Finsternis und Elend er durchmachte und so seinen Schwertgurt in schönerem Glanze heimbrachte.

Diese Grafen, Edle, Ritter und Krieger also habe ich in der bürgerlichen Rangordnung im richtigen Rang unter die Geistlichkeit und über die Herren oder Höchsten der Stadt gesetzt, weil sie mit beiden Gemeinsames haben und von beiden sich unterscheiden: mit der Geistlichkeit den hohen Stand; denn von ihnen heißt es 1 Petri 20 1), "ihr seid das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum". Denn die Adeligen gehören zu den auserwählten Geschlechtern und haben königliche Übungen des Körpers, wie die Geistlichen die des Geistes, und sie stimmen mit diesen überein in der Ehre: denn dem Kriegsmann und dem gelehrten Geistlichen ist man gleiche Ehre schuldig. Baldus jedoch sagt in seiner Einleitung zu den Digesten supra rubr. ad fin.; daß der Kriegsmann sehr zu ehren ist und im Sitz und im Zug

1) 1 Petri 2, 9.