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Abhandlung von der Stadt Ulm

Bruder Felix Fabris, Druck der Buchdruckerei von Heinrich Frey, Ulm, 1909

Nach der Ausgabe des litterarischen Vereins in Stuttgart verdeutscht von Professor K. D. Haßler.

Schlagworte auf dieser Seite: Vierter Stand der Bürger

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sie an der letzten Stelle aus dem Grund gesetzt, weil, als ich schon die vorangehenden beschrieben hatte, in Ulm die Hochzeit eines von Weschbach gefeiert wurde, der hier seinen Wohnsitz zu haben beschlossen hatte; und deswegen, weil sie nun der Ansiedlung nach die letzten waren, wurden sie auch die letzten in der Beschreibung: denn wer zu spät kommt, sitzt schlecht. Diese Familie wird für alt und edel erklärt deswegen, weil noch heute die Trümmer einer Burg in dem Dorf Weschbach vorhanden sind, auf welcher sie einst als Herren saßen; aber durch das Mißgeschick der Kriege vertrieben, kamen sie nach Ulm und dort lebten sie, mit adeligen Bürgern verbunden, eine Zeit lang. Hierauf verlegten sie ihre Wohnsitze wieder nach Memmingen, indem sie diese Stadt durch ihren Reichtum und ihre Personen zierten. Zuletzt aber kam ein hervorragender Angehöriger dieser Familie, der bedeutende Mann, Magister Johannes, Doktor beider Rechte, nach Ulm, der hier eine Frau von den Edleren bekommen hat und nun versucht, seinen ausgezeichneten Stamm in Ulm wieder ins Leben zu rufen. Es wird aber diese Familie Weschbach von der Burg und dem Dorf Weschbach benannt, an welchem ein Bach es bespülend und bewässernd vorbeifließt, von dem sowohl die Ortschaft als die Besitzer den Namen Weschbach erhalten haben. Nach Verlust ihres Wohnsitzes aber (pag. 113) hängte sich diese Familie an die Edlen von Stadion und andere, in den Waffen dienend, und wanderte hierauf in das Leben der Städter, in dem sie noch heute in Glück und Segen weilt.

Dies sind die gegenwärtigen Geschlechter der Ulmer Bürger des dritten Ranges, von denen einige von Alters her von sich aus adelig, einige aber geadelt sind. Denn ich gestehe, daß eine Familie adeliger und älter ist als eine andere, aber meines Amtes ist es nicht, dies zu bestimmen. Ferner stimmen alle vorgenannten Familien in dem Punkte überein, daß aus jeder, welche es auch sein mag, ein Bürgermeister gewählt werden kann, wenn er als verständiger, friedfertiger und tüchtiger Mann erfunden worden ist, daß sie nicht unter den Zunftmeistern stehen, daß sie, wie aus dem Früheren weitläufig zu ersehen ist, gewisser Vorrechte vor andern sich erfreuen und nicht Zunftmeister sein können. Soviel von diesen.

Kap. 4.

Vierter Stand der Bürger.

Der vierte Stand der Bürger der Stadt Ulm besteht aus ehrbaren und alten Familien, und in diesem Stande sind mehrere Familien ebenso adelig wie die früheren, einige noch edler als manche vorgenannte im dritten Stand, sowie auch ebenso verständige, reiche und glückliche in diesem Stande sich finden. Darin jedoch unterscheiden sie sich von den dritten, daß sie zünftig sind und sich nicht der Vorrechte der Dritten erfreuen, mögen sie auch noch so adelig, verständig und reich sein und noch so sehr die Gunst der Leute haben. Und obgleich sie der Regel nach nicht Bürgermeister werden können, da sie zünftig sind, werden sie doch zu allen öffentlichen Ehrenämtern genommen und können Zunftmeister, Ratsherren, Richter, Stadtrechner der allgemeinen Abgaben und Steuern, Vögte der Grafschaften und Herrschaften, Einunger, Fünfer und Bauherrn der Stadt sein. Aus diesem Stande sind mehrere Familien, die weder Handel noch ein Handwerk treiben, sondern wie wahre (pag. 114) Adelige von altem hinterlassenem Reichtum rühmlich leben. Einige aber in diesem Stande sind Kaufleute,