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Abhandlung von der Stadt Ulm

Bruder Felix Fabris, Druck der Buchdruckerei von Heinrich Frey, Ulm, 1909

Nach der Ausgabe des litterarischen Vereins in Stuttgart verdeutscht von Professor K. D. Haßler.

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Fünftes Hauptstück.

Von der Verfassung und Regierung der Stadt Ulm und der guten Ordnung in derselben. 1)

Das fünfte Hauptstück, welches ich von der Stadt Ulm zu schreiben versprochen habe, soll handeln von der Verfassung und dem geordneten Regiment, ohne welches das Gemeinwesen der Stadt Ulm nicht hätte aus einem so kleinen Fünklein können allgemach heraufwachsen zu einem so großen und hellen Licht. Hiezu muß man in Betrachtung ziehen, daß das Gemeinwesen Ulm dreierlei Gestalt und Bestand gehabt hat im Lauf der Zeit, und in jedwedem dieser Stände von andern und wieder andern Stadtherren regiert und geführt ist worden.

Der erste status oder Bestand war der Zustand vor Karl dem Großen. Dieser war Kaiser im Jahr oder um das Jahr des Herrn 805: das ist vor siebenhundert Jahren. Nach welcherlei Gesetz und Bürgerordnung Ulm vorher, vor siebenhundert Jahren, regiert worden, das ist uns unbekannt, gleichwie wir auch nicht wissen, welche dazumal Burger und Obrigkeit daselbsten gewesen. Das aber kann aus offenbaren Urkunden Karls des Großen und ersten Kaisers dieses Namens dargetan werden, daß dazumal Ulm eine treffliche Pfalz und ein hochangesehener Wohnplatz gewesen. Denn der großmächtige Karl hätte in seinem Schenkungsbrief Ulm nicht seine königliche Pfalz genannt, wenn sie nicht von einer gewissen Auszeichnung, und mit einem guten Regiment versehen gewesen wäre: welcher Art dieses Regiment war, das ist nicht bis auf uns gekommen, wie auch andere ältere Regimentsformen, die vor Karl dem Großen bestanden haben. Es heißt wohl, daß Ulm vor siebenhundert Jahren eine Burg der Edeln von Westerstetten und dann daß es ein Bürglein der Herren Barone von Klingenberg gewesen sei, was aber durch kein sicheres Zeugnis bewiesen werden kann, wenn nicht etwa die genannten Herren Barone und Edeln mit Briefen erweisen könnten, daß nach der Schenkung Karls Ulm ihnen verliehen oder verpfändet worden sei von den Mönchen der Reichenau, was wir jedoch in den Briefen der Ulmer nicht gelesen haben. Darum lassen wir hiemit diesen ersten Stand und seine Gesetze und Verfassung der Stadt Ulm bei Sehe liegen, weil er gar zu weit von uns entfernt ist, und wollen uns zu anderem gewisseren und vor Augen habenden wenden.

Der zweite status des Gemeinwesens Ulm nach Karl dem Großen, und erstlich unter den Mönchen der Reichenau. Nämlich der Kaiser Karl der Große hat, wie aus dem weiter oben angeführten zu ersehen, dem Abt der Reichenau Ulm geschenkt mit gewissen Bedingungen, deren eine war, daß der Kaiser daselbst seinen Dienstmann (officialis) hatte, den man minister nannte, in der gemeinen Rede Amman d. i. Amtmann, zu Latein a commentariis, was ein

1) Dieses einleitende Kapitel des fünften Hauptstücks wird hier in der Übersetzung Gustav Veesenmeyers, die im ersten Heft der Mitteilungen des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben (Ulm 1891) bereits veröffentlicht worden ist, wieder abgedruckt.