Schnellsuche:

Biblische Real- und Verbal-Handkonkordanz

M. Gottfried Büchner, E. Ch. Lutz, H. Riehm, Verlag von Ferd. Riehm, Basel, 1890

Exegetisch-homiletisches Lexikon über alle Sprüche der ganzen heiligen Schrift für Geistliche, Lehrer, Sonntagsschullehrer und die Familie.

Schlagworte auf dieser Seite: Abendmahl

6

Abendmahl.

-186, 186-197) anerkannt worden ist, darzustellen.

I. Was den Sinn dieser Lehre anlangt, so glaubt die lutherische Kirche, daß im h. A. eine wahre, wesentliche oder reelle, substantielle Mittheilimg des Leibes und Blutes J. C. geschehe, auf eine übernatürliche, unsichtbare und unbegreifliche Weise. Diese Mittheilung geschieht mittelst des mündlichen Empfanges von Brod und Wein, nicht so, als ob die höhere Substanz in diesen äußeren Zeichen eingeschlossen oder mit denselben verschmolzen sei, was durchaus geleugnet wird; sondern in sofern der Genuß von Brod und Wein die von Christo verordnete Bedingung, unter welcher, oder das von ihm gewählte Mittel ist, wodurch der Leib und das Blut Christi uns mitgetheilt werden soll. Es leuchtet ein, daß ein solches äußeres Mittel an sich nicht nöthig wäre, daß Christus seinen Leib oder dasselbe uns mittheilen könnte; daß wir aber ohne ein solches Zeichen nie wissen könnten, ob und wenn Christus uns jenes Gut mittheilen wolle, hingegen durch das äußere Zeichen die Versicherung oder Vergewisserung davon erhalten; daß wir also glauben dürfen, so gewiß wir das Brod und den Wein empfangen, so gewiß empfangen wir auch den Leib und das Blut Christi. [Eine deutliche Erklärung Luther's gegen die Meinung von der Impanatio steht in der Schrift: Daß die Worte Christi: "das ist mein Leib" noch feste stehen, Werke XX. 1011. 12. §. 119.] Es ist oft, namentlich von Leibnitz,

(Oeuvres Philosophiques, par Raspe. Amst. et Leipz. 1765. S. 482.) und von Hoffmann, (Materialien zur Erklärung seines Katechismus der christl. Lehre 2te A. L. 1837. S. 440-463. besond. S. 447 ff.) behauptet worden, daß von dieser Lutherischen Lehre im Wesentlichen die Calvinische nicht abweiche. Dagegen ist von Gerhard Loc. Theol. ed. Cotta. Tom. X. 184 sq. und von Ernesti (Theolog. Bibliothek V. 235 f. VI. 706.) erinnert worden, daß die reformirte Kirche ausdrücklich die wahre Gegenwart des Leibes Christi nur im Himmel anerkenne, und die Möglichkeit einer Gegenwart auf Erden leugne, wie es Beza am stärksten aussprach, (s. Gerhard 1. c. S. 180.) Die Erhebung der Seele in den Himmel, um da den Leib Christi zu empfangen, ist entweder etwas ganz Transcendentes und auf kein Schnriftwort Gegründetes, (s. Gerhard 1. c. S. 187. not.) oder sagt nur aus, daß der Glaube sich Christum vergegenwärtige, in der Andacht sich erhebe, was auch außer dem h. A. geschehen kann; - besonders aber verräth die Behauptuug, daß der Genuß des Leibes und Blutes Christi nicht mit dem Munde, sondern nur mit dem Glauben geschehe, und daher, ganz consequent, nur den Gläubigen zu Theil werde, den Sinn, daß nur ein Genießen der Frucht des Leibes und Blutes Christi, oder der Kraft seines Leidens und Sterbens gemeint sei; - woraus denn folgt, daß dies auch außer dem Abendmahl geschehen könne, und daß der Gläubige in demselben nicht specifisch Verschiedenes von dem empfange, was er bei jeder, die Gemeinschaft mit Christo fördernden Andacht empfängt; woraus eigentlich die Entbehrlichkeit dieses Sacraments folgen würde *). Höchstens könnte von einem graduellen, nicht von einem wesentlichen Unterschiede zwischen dem im Abendmahle Statt findenden und dem zu aller Zeit möglichen Genusse Christi die Rede sein. Deutlich erhellt dies aus der Erklärung des Ursinus in den Explicationibus catecheticis ed. Parei 1607. S. 526. Manducare carnem Christi est 1. credere, 2. fide accipere remissionem peccatorum, 3. uniri Christo, 4. participem fierei vitae Christi. Den Einwurf, daß es sich nicht begreifen lasse, wie es möglich sei, daß alle Communicanten den Leib Christi empfingen, und am Wenigsten, wie die Apostel bei der Einsetzung des h. A. ihn empfangen konnten, hätten sich die Gegner ersparen können, weil es nie Jemandem eingefallen ist, jenen Genuß in die sinnliche Welt herabzuziehen, und zu einem grobfleischlichen zu machen, da er, wenn gleich reell und substantiell, doch ganz übersinnlicher Art, uns unbegreiflich ist. S. Luther's Werke IX. 1037. XX. 2200. Ernesti Opusc. S. 176. 147. 178. und im Anti-Muratorius S. 66.

II. Gründe für diese Lehre. Christus sagt nicht: "das bedeutet meinen Leib", sondern "das ist mein Leib". Einen Tropus anzunehmen, ist gerade hier hart und wider den allgemeinen Sprachgebrauch, da von einem Gleichniß hier gar nicht die Rede sein kann, und da, wenn man Jemandem etwas zum wirklichen Genusse, zum Nehmen und Essen hinreicht, und die Worte hinzufügt: "es ist das oder das", man auch das Genannte selbst, und nicht ein bloßes Bild davon meint, der Andere auch das Genannte wirklich zu empfangen erwarten wird. - "Mein Leib! mein Blut!" "Diese Worte waren für Luther zu gewaltig, sie drängten sich stets in ihrem eigentlichen, buchstäblichen Sinne seinem Gemüthe auf - und ich gestehe, daß es mir ebenso ergeht." Theremin 1. c. S. 167. Ein nicht geringes Gewicht giebt auch dieser Erklärung die Uneinigkeit der Gegner, die in sehr viele und abweichende Meinungen zerfallen sind, s. Gerhard ed. Cotta 1. c. S. 130. col. 2. 13342., sowie die Ungewißheit, die sie bisweilen verrathen, wovon eine merkwürdige Erzählung über Oekolompadius sich findet in Daniel Greser's Leben. Dresd. 1587. Bog. D. I. II. - Dazu kommt das Zeugniß des Apostels Paulus, 1 Cor. 10, 26. wo er den Genuß des Brodes und Weines die Gemeinschaft des Leibes und Blutes oder das Mittel nennt, wodurch wir dieser Gaben theilhaftig werden, (panis eucharisticus in usu sacramentali est organum, medium et ^[siehe Bild] per quod distribuitur rt communicatur corpus Christi, Gerhard 1. c. S. 172.) was nach Ernesti 1. c. S. 150. 151. nicht auf den geistlichen Genuß Christi gehen kann, weil er diesen Genuß von Allen, auch den Unwürdigen, behauptet, bei welch letzteren kein geistlicher Genuß Statt findet. Auch kann der Leib Christi hier nicht die Gemeine, als der geistliche Leib Christi sein, weil dazu das hinzugesetzte: "Gemeinschaft des Blutes" nicht paßt; daher Zwingli hier ins Gedränge kam. (S. Planck Geschichte, II. 271 ff. not. 120.) Wenn ferner Paulus 1 Cor. 11, 27. sagt, daß der unwürdige Communicant an dem Leibe und Blute des HErrn schuldig sei, oder sich an demselben versündige, ihn entweihe, violati et propris profanati corporis Christi reus est, (Ernesti S. 151.) so setzt dies die Gegenwart des Leibes Christi voraus, und es ist hart und gezwungen, dies nur von einer Entweihung des

*) (Spener I. e. S. 614. "Ich begreife nicht, was man nach der reformierten Lehre in dem Sacramente mehr empfinge, als außer demselben in der täglichen geistlichen Genießung, woraus aber folgte, daß das Sacrament in gewisser Maße ohne Nutzen wäre, wenn wir einerlei auch außer demselben genießen.")