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Biblische Real- und Verbal-Handkonkordanz

M. Gottfried Büchner, E. Ch. Lutz, H. Riehm, Verlag von Ferd. Riehm, Basel, 1890

Exegetisch-homiletisches Lexikon über alle Sprüche der ganzen heiligen Schrift für Geistliche, Lehrer, Sonntagsschullehrer und die Familie.

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Erbbegrabmß - Erbe.
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befestigen, die heilige Willenskraft stärken, Muth und Trost geben: kurz das ganze innere geistliche Leben erhöhen. (S. Bauen z. 3. und Bau z. 2.) In dem Gläubigen als einem herrlichen Tempel wohnt der heilige Geist, 1 Cor. 3, 16. Rom. 8, 11.
Und nun, lieben Brüder, ich befehle euch GOtt, und dem Worte seiner Gnade, der da mächtig ist, euch (noch weiter) zu erbauen «., A.G. 20, 32.
Erbauet auf den Grund der Apostel und Propheten, da IEsus Christus der Eckstein ist, Gvh. 2, 20.
Auf welchem auch ihr mit erbauet werdet zu einer Behausung GOtte5 im Geist, ib. v. 22.
Daß die Heiligen zugerichtet werden zum Werk des Amts, dadurch der Leib Christi erbauet werde, Eph. 4, 12. vgl. 1 Cor.
14, 12.
Und seid gewurzelt und erbauet in ihm, und feid fest im Glauben 2c., Col. 2, 7.
Ihr aber, meine Lieben, erbauet euch auf euren allerheiligsten Glauben ic., Vr. Jud. v. 20.
z. 3. Der Bau von GDtt erbauet, 2 Cor. 5,1. S. Bau z. 3.
§. 4. IV) Fruchtbar macheu oder Kinder zeugen. (S. Bauen z. 5.)
Jacob soll durch die Bilha die Rahel erbauen, i Mos. 30, 3. Also soll man thun einem jeden Manne, der seines Bruders
Haus nicht erbauen will, 5 Mos. 25, 9. * Wie sie mein Volk gelehret haben schworen bei Baal: so
sollen sie unter meinem Volk erbauet (zu Kindern angenommen)
werben, Ier. 12, 16.
§. 5. V) Etwas in Ausnahme bringen (Bauen z. 4.), Luc. 7, 5.
Durch weife Weiber wirb das Haus erbauet, Sprw. 14, i. vergl. c. 31, 11.
Erbbegräbniß
Ist eine eigenthümliche Bcgräbnißstelle, der man sich nach seinem eigenen Gefallen bedienen kaun. Kaufte Abraham von den Kindern Heth, i Mos. 23, 4. 9. 10. Dahin will Jacob gelegt sein, i Mos. 49, 30.
Erbe (das)
§. 1. Unter dem Wort Erbe werden überhaupt alle Güter begriffen, welche man eigenthümlich und rechtmäßiger Mise besitzt, sie mögen beweglich oder unbeweglich, und von den Voreltern erhalten oder nicht erhalten worden sein. I) Also ein solches hinterlassenes Gut, welches uns zum eigenthümlichen Besitz von unsern Eltern hinterlassen, und wir unsern Nachkommen wieder verlassen. II) Dasjenige, was das Volk GOttes aus dessen theurer Verheißung zum Vesitz eingenommen.
Wir habc.» doch kein Theil und Erbe mehr in unsers Vaters
Hause, i Mos. 31, 14.
Die Leviten hatten kein Erbe, 5 Mos. 14, 27. 23. c. 16, i. Das Land Canaan will GOtt den Israeliten zum Erbe geben,
3 Mos. 20, 24. 5 Mos. 19, 10. c. 20, Itz. c. 2t, 4. c. 25,
19. c. 2s, 1. Soll Moses austheilen, 4 Mos. 2S, 53. 55. 56. gefchieht von
Iosua, 5 Mos. 1, 38. Ios. 13, 7. Wenn Jemand stirbt, und hat leine Söhne, fo sollt ihr sein
Erbe seiner Tochter zuwenden, 4 Mos. 27, 9. Die Kinder Gad und Rüben wollen ihr Erbe diesseits des Jordans, 4 Mos. 32, 18. 19. Ios. 22, 4. 9. 19. Für die Daniter war bis auf den Tag noch teitt (zuläng»
liche«) Erbe gefallen unter den Stämmen Israels, Richt.
13, 1. Wir haben kein Theil an David, noch Erbe am Sohne Isais,
2 Sam. 29, 1. 1 Kött. 1», 16. 2 Chr. 10, 16. Naboth will dem Nhab seiner Väter Erbe nicht geben, i Kon.
21, 3. 4.
Und gab ihr Land zum Erbe, zum Erbe seinen: Volke Israel, Pf. 135, 12. Pf. 136, 21.
Ein kluger Knecht - wird unter den Brüdern das Erbe austheilen, Sprw. 17, 2.
Das Erbe, darnach man zuerst fehr eilet (das mit Och zu-sammenaescharrt wurde), wird zuletzt nicht gefegnet sein, Sprw. 20, 21.
Verstörte Erbe (heidnische« Land), Efa. 49, 8.
Machte Israel zum Grä'uel, Ier. 2, 7. c. 1«, 16. ist wie ein Löwe, Ier. 12, 8. daraus soll Israel verstoßen werden, c. 17, 4.
Niichner's Hand-Eomord.
Unser Erbe (Grbland) ist den Fremden zu Theil geworden
Klaget. 5, L. Und Haffe Esau, und habe sein Gebirge öde gemacht, und sein
Erbe den Drachen zur Wüste, Mal. i, 3. Wenn dein Ende kommt, daß du davon mußt, alsdann theil«
dein Tröe aus, Sir. 33, 24. Meister, sage meinem Bruder, daß er mit mir das Erbe theile,
Luc. 12, 13.
§. 2. III) Das, was man zum Lohn kriegt.
S. erben §. 2.
Das ist der Lohn eines gottlofen Menschen bei GOtt, und das Erbe seiner Rede bei GOtt, Hiob 20, 29. -^ und das Erbe seiner Tyrannei, Hiob 27, 13.
Was giebt mir aber GOtt zum Lohn von oben? und was für ein Erbe der Allmächtige von der Höhe? Hiob 31, 2.
§. 3. Wenn GOtt Esa. 58, 14. die Juden mit dem Erde ihres Valers Jacobs speisen wiU, so läßt sich daraus schließen, wie wohl es den Juden im Zeitlichen und Ewigen ergangen sein würde, wenn sie Christum, den Messias, im wahren Glaubensgehorsam angenommen hätten. Heische (fordre nnr) von mir, so will ich dir (nicht allein di« Juden, sondern auch) die Heiden (wenn jene die Gnade uer> stoßen werden) zum Erbe geben, und der Welt Ende zum Eigenthum, Ps. 2, 3. (S. Eigenthum §. 2. Crve lder) Z. 2.)
z. 4. Bildlich wird IV) GOtt ein Erbe beigelegt, welches a) das israelitische Volk ist, weil er dieses aus freier Gnade aus der Menge der übrigen Volker ausgehoben, zu seinem ihm geweihten Volke erwählt, und dasselbe mit Guadeuwohlthaten überhäuft, es geliebt, geleitet, vermehrt und beschützt, seiner Bildung sich vorzüglich angenommen hat, um dieses Volk zum Werkzeuge der Bildung und Beglückung anderer Völker zu macheu; das ihm so werth war, wie ein Mensch sein empfangenes Erbe werth achtet und besorgt, b) Das Land Canaan, welches GOtt vor andern ausersehen, daß er daselbst unter seinem Volk seine heilige Wohnung haben wollte. (S. Canaan §. 3.)
GOtt, laß uns dein Erbe sein, 2 Mos. 34, 9.
Denn des HErrn Theil ist sein Volk, Jacob ist die Schnur
seines Erbes, 5 Mos. 32, 9. Sie sind dein Voll und dein Erbe, i Kon. 8, 51. 53. Hilf deinem Volt, und fegne dein Erbe, Ps. 28, 9. Wohl dem Volk, deß der HErr ein (sein) GOtt ist; das
(wohl dem) Volk, das er zum Erbe erwählet hat, Pf.
33, 12.
HErr, es sind Heiden in dein Erbe gefallen, Pf. 79, i. HErr, sie zerschlagen dein Volk und plagen dein Erbe, Pf.
94, 5.
Der HErr wird sein Volk nicht verstoßen, noch sein Erbe verlassen, Pf. 94, 14.
Verfammle alle Stämme Jacobs, und laß sie dein Erbe sein, wie von Anfang, Sir. 36, 13.
z. 5. Hingegen wird auch V) GOtt das Erbe der Frommen und Gläubigen genannt, weil dieser ihr höchstes Gut, welches sie erhalten und im Herzen bewahren. Dieser Schatz, dieses Erbtheil, worin die Seele ihr ewiges Verlangen in Ewigkeit sättigt, ist über alle irdischen Güter zn lieben, zu ehren und im Herzen zu bewahren. GOtt verloren, Alles verloren.
Der Leviten Erbe ist der HErr, 5 Vtos. io, 9. c. 1Z, 12. c. 13, 2. Sir. 45, 27.
§. 6. VI) Die Kirche sammt ihren Gliedern. Die Frommen und Gläubigen sind ein Erbe GOtteS, weil er eine unaussprechliche Liebe und unaufhörliche Sorgfalt für ihr ewiges Heil und Seligkeit hat, und weil sie durch ihre kindliche Hingabe und Vertrauen zu GOtt und durch ihren treuen Gehorsam zu seinem besondern Wohlgefallen gereichen; mithin dem Vaterherzen GOttes nahe stehen, während die Andern von GOtt fremd bleiben. Sie ist sein Eigenthum, s. 2 Mos. 19, 5. 6. 5 Mos. 11, 12. Eph. 1,14.
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