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Biblische Real- und Verbal-Handkonkordanz

M. Gottfried Büchner, E. Ch. Lutz, H. Riehm, Verlag von Ferd. Riehm, Basel, 1890

Exegetisch-homiletisches Lexikon über alle Sprüche der ganzen heiligen Schrift für Geistliche, Lehrer, Sonntagsschullehrer und die Familie.

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Erbe - Erben.
Nun aber giebst du, GOtt, einen gnädigen Negen, und dein Erbe, das dürre (matt) ist, erquickest (stärkest) du, Ps. «8, 10.
z. 7. VII) Das Wort GOtteS. Giebt das Erbe ein Zeugniß von der Liebe der Verstorbenen gegen die Hinterlassenen, und wird von den Erben hochgehalten; so ist auch das Wort GOttes ein untrügliches Zeugniß seiner väterlichen Liebe und Fürsorge, und wird von den Frommen als ein theurer Schatz bewahrt und ans die Nachkommenschaft gebracht.
Ich habe ssesagt, HTrr, das soll mein Erbe (Theil) sein, daß ich
deine Wege halte, Ps. 119, 57. Deine Zeugnisse sind mein ewiges Erbe, ib. v. 111.
z. 8. VIII) Die geistlichen Güter und das ewige Leben. Dieses erhalten wir als Kinder (Erbe der 8. 3.) von GOtt, unserm Vater aus Gnaden, Eph. 3, 8. und wird von uns mit lauter Freude angetreten, und ewig besessen, A.G. 20, 32. A.G. 26, 18. Eph. 1,18. Col. 3, 24.
Wie ist er nun gezählet unter die Kinder GOttes, und sein
Erde tst unter den Heiligen, Weish. 5, 5. Denn so das Erbe durch das Gesetz erworben würde, so
würde es nicht durch die Verheißung gegeben, Gal. 3, 18. Welcher (werthe Geist) ist das Pfand unseres Erbes (dln nns
GOtt fchuu zur Angabe und Versicherung seiner Gunde, die wir
im Himmel vollkommen lmoen sollen, gegeben) zu unserer
Erlösung, daß wir sein Eigenthum würden zum Lobe seiner
Herrlichkeit, Eph. 1, 14. Das sollt ihr wissen, daß kein Hurer - Erbe hat an dem
Reich Christi und GOttes, Eph. 5, 5. Zn einem unvergänglichen und unbefleckten und unverwelklichen
Erbe, das behalten wird im Himmel, 1 Petr. 1, 4. - Die, so berufen sind, das verheißene ewige Erbe empfangen,
Ebr. 9, 15.
H. 9. IX) Name eines musikalischen Instruments, oder n. A. Anfang eines Liedes, als Bezeichnung der Sangweise des Psalms, Ps. 5, 1.
Erbe (korss)
§. 1. I) Ist derjenige eigentlich ein Erbe. welcher eines Andern Güter und Vermögen nach dessen Tode zum eigenthümlichen Besitz und Nutzen überkommt, 1 Ko'n. 16. 11. Ps. 78, 51. Ps. 105, 36. Gal. 4, 1. Mir hast du keinen Samen (kem Kino) gegeben; und siehe, der
Sohn meines Gesindes (1 Mos. 14, 14.) soll mein Erbe sein,
i Mos. 15, 3. L. (nnd also den Meinigen nach mir der uer-
heißene Seaen nicht zu Statten kommen.) Er soll nicht dein Erbe sein, sondern der von deinem Leibe
kommen wird, der soll dein Erbe sein, ib. v. 4. Der Mann gehöret uns zu, und ist unser Erbe (unser nächster
Hnnerwandter), Nuth 2, »>). Breite deine Flügel über deine Magd, denn du bist Erbe, Ruth
3, 9. Es ist wahr, daß ich Erbe (ein naher Blutsverwandter) bin, aber
es ist einer näher, denn ich, ib. v. 12. c. 4, 4. Ein kluger Knecht wird herrschen über unfleißige Erben, Sprw.
17, 2. Em Land wird durch dreierlei unruhig - eine Magd, wenn sie
ihrer Frauen Erbe wird, Sprw. 30, 21. 23. Ach mein Sohn - unser Herz und unser Erbe, Tob. 10, 5. Dll mußt doch deinen sauern Schweiß Andern lassen, und deine
Arbeit den Erben übergeben, Sir. 14, 15.
H. 2. II) Ein rechtmäßiger Besitzer und Herr eines Dinges. So wird Christus nach seiner Menschheit ein Erbe ülier Alles genannt, Ebr. 1, 2. D^nn nach seiner Gottheit kounte er keinen höhern Charakter empfangen. GOtt hat ihn gemacht zum Eiqenthunisherrn, zum HErrn und Christ, A.G. 2, 36^ Ps. 2, 8.
Das ist der Erbe. kommt, lasset uns ihn todten, und sein Erbgut an uns bringen, Matth. 21, 33. Maro. 13, 7. Luc. 20, 14. vergl. Matth. 26, 3. 4.
z. 3. III) Ein jeder Gläubiger und Frommer. Diese sind durch den Glauben Kinder GOttes, und also auch Erben des ewigen Lebens und der ewigen Herrlichkeit, welche ihnen GOtt von Anfang der
Welt bereitet, und Christus mit seinem Verdienst erworben. Miterben Christi, weil dieser sie als seine Brüder, seines ihm nach der Menschheit zugetheilten Erbes aus Gnaden gewissermaßen tbeilhaftig macht. Ach daß doch Jeder durch die sanften Züge der ewigen Liebe sich leiten ließe, und in diesem seligen Zustande beharrte, damit Keiner von diesem unvergänglichen, nubefleckten und unverwelklichen Erbe möge ausgestoßen werdeu!
Sind wir denn Kinder, so sind wir auch Erben, nämlich GOttes
Erben und Miterben Christi, Rom. 8, 17. Seid ihr aber Christi, so seid ihr ja Abrahams Samen, und
nach der Verheißung Erben, Gal. 3, 29. Sind es aber Kinder, so sino es auch Erben GOttes durch
Christum, c. 4, 7. Auf daß wir durch desselbigen Gnade gerecht, und Erben seien
des ewigen Lebens, nach der Hoffnung, Tit. 3, 7. Höret zu, meine lieben Brüder, hat nicht GOtt erwählet die
Armen auf dieser Welt, die am Glauben reich sind, und
Erben des Reichs, welches er verheißen hat denen, die ihn
lieb haben? Iac. 2, 5.
§. 4. Insbesondere wird IV) Abraham ein Erbe der Welt genannt, Röm. 4, 13. 1) Weil er das Land der Verheißung, nämlich Canaan, den vornehmsten Theil der Wt.'lt, als ein Bild des ewigen Lebens in seinen Nachkommen wirklich besaß, 2) weil er Christum, als den Erben über Alles (z. 2.) im Glauben ergriff. 3) Und weil dieser ans seinen Nachkommen entsproß. Es geht also nicht auf eine weltliche Herrschaft, welche Abraham oder seine Nachkommenschaft erlangen sollte, was ganz wider Abrahams Charakter und wider die Geschichte sein würde; sondern auf eine geistige: insofern Abraham durch den Geist der von ihm ausgegangenen wahren Religion und durch den von ihm stammenden Heiland einen weltherrschenden Einfluß gewonnen hat. Und so werden auch Abrahams Nachkommen, Ebr. 6, 17. die Erben der Verheißung genanut.
Erbeben
z, 1. I) Zeigt eine heftige Bewegung und Erschütterung einer sonst festen und standhaften Sache an. Es ist oft ein Zeichen des göttlichen Zorns, Ier. 8, 16. c. 51, 29. Ezech. 26, 10. 15. c. 27, 28. Daß das Lcmd erbebete, denn eZ war ein Schrecken von GOtt,
i Sam. 14, lä. Sollte sich doch davon der Himmel entsetzen, erschrecken und sehr
erbeben, spricht der HErr, Ier. 2, 1Z. Sollte nicht um solches willen das Land erbeben müssen, und
alle Einwohner trauern? AmoZ 8, 9. Die Erde erbebete, und die Felsen zerrissen, Matth. 27, 52.
z. 2. II) Eine heftige Gemüthsbewegnng, welche ans einer Bestürzung, Furcht, Schrecken oder anderen Ursachen entsteht.
Da das die Völker häreten, erbeheten sie, Angst kam die Philister an, 2 Mos. IS, 14.
Erben
§. 1. I) Etwas durch Erbschaftsrecht zum eigenthümlichen Besitz erhalten, sowohl von dem eigentlichen Erbe, als auch dem Lande Canaan, welches die Israeliten zum Besitz erhielten, 4 Mos. 32, 19. 30. 5 Mos. 19, 14. Ios. 19, 9. c. 22, 9. 19.
14, 21. Ezech. 33, 24. (S. Erbe
Esr. 9, 11. Esa.
8-1.)
Dieser Magd Sohn soll nicht erben mit meinem Sohn Isaac,
1 Mos. 21, 10. Gül. 4, 30.
Du sollst nicht erben in unsers Vaters Hause, Richt. 11, 2. Die aber des HErrn harren, werden das Land erben, Pf. 37,
9. 34. (werden dauerndes Wohl und Frieden erlangen) die
Elenden, v. 11. seine Gesegneten, v. 22. die Gerechten,
v. 29.
Der Gute wird erben auf Kindes Kind, Sprw. 13, 23. Haus und Güter erben die Eltern, Sprw. 19, 14. Dein Same wird die Heiden erben, Csa. 54, 3.