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Biblische Real- und Verbal-Handkonkordanz

M. Gottfried Büchner, E. Ch. Lutz, H. Riehm, Verlag von Ferd. Riehm, Basel, 1890

Exegetisch-homiletisches Lexikon über alle Sprüche der ganzen heiligen Schrift für Geistliche, Lehrer, Sonntagsschullehrer und die Familie.

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Gellen - Gelüsten.
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Mev seine Missethat leugnet, dem wirb es nicht gelingen,
Sprw. 26, 13.
Dem Messias soll sein Weg gelingen, Efa. 48, 15. Also soll das Wort - und soll ihm gelingen (allerdings Wir»
knnnen linden), dazu ich es sende, Esa. 55, 11. Daß sie werden essen, und nicht satt werden, Hurerei treiben,
und soll ihnen nicht gelingen (solleu sich doch nicht ausbreiten
uorr «N'meliren), Hos. 4, 10. Wcr deinen Namen fürchtet, dem wird es gelingen, Mich. 6, 9
Sir. 6, 17.
Gellen
Schallen, klingen vor Furcht und Schrecken, 1 Sam. 3, 11. '2 Kon. 21, 12.
Geloben
z. 1. I) Ein Gelübde thnn, 4 Mos. 30, 11. 4 Mos. 6, 5. 6. 21. c. 21, 2. 5 Mos. 12, 11.
Nicht. 11, 30. I Sam. 1,11. 2 Sam. 15, 7.
Es ist besser, du gelobest nichts, denn daß du nicht hältst, was
du gelobest, Pred. 5, 4. 3. vergl. 5 Mos. 23, 22. 23. Ich habe dir, GOtt, gelobet, daß ich dir danken will, Ps.
56, 13.
Gelobet und haltet dem HErrn, eurem GOtt, Alle, die ihr um ihn her seid; bringet Geschenke dem Schrecklichen, Ps.
76, 12.
z. 2. II) In die Hand einschlagen, Hiob 17, 3. mit einem wetten, 2 Kon. 18, 23. Bürge werden. W?r sich vor Geloben hütet, ist sicher, Sprw. 11, 15. EZ ist ein Narr, der in die Hand gelobet, Sprw. 17, 18. Und sie wurden froh, und gelobten ihm (wurden mit ihm eins, ein Stück) Geld zu geben, Luc. 22, 5.
z. 3. III) Sich verloben eidlich, Ezech. 16, 8. vergl. Hos. 2, 19 ff.
Gelte
Ein Hans- oder Küchen-Gefäß. Die goldene Gelte oder Krug, worin Manna, war in der Stiftshütte, Ebr. 9, 4.
Gelten
§. 1. Von dem Werth einer Sache, Ansetzn, Würde, Ehre 3c. Erfüllung,"' Statt finden, Ier. 37, 20. c. 42, 2. Es ist auf einen angesehen, Zach. 12. 2. Mal. 2,1.
Von Naboths Weinberg, 1 Kon. 21, 2.
Gin Eselstopf achtzig Silberlinge, 2 Kon. 6, 25
Em Scheffel Mehl einen Teckel, 2 Kön. 7, 1.
Der Weisheit gilt nicht ophirisch Gold gleich, Hiob 28,
16. 19. Sollten GOttes Tröstungen so wenig bei dir gelten? Hiob
15, 11. Wenn Jemand fromm ist, so gilt er doch nichts bei GOtt,
Hiob 34, 9. Was sie (die Gottlosen) sagen, das muß gelten auf Grden, Ps.
73, 9. Und sie wogen dar, wie viel er galt, dreißig Silberlinge, Zach,
11, 12. uergl. Matth. 26, 15. Ein Prophet gilt nirgend weniger, denn m seinem Vaterlande.
Matth. 13, 57. Joh. 4, 44. Die Gerechtigkeit, die vor GOtt gilt, Röm. i, 17. c. 3. 21.
25. 26. c. 10, 3. 2 Cor. 5, 21. In Christo IEfu gilt (vor GOtt) weder Beschneidung noch
Vorhaut etwas, Oal. S, 6.
Und (denn es) gilt (dn) kein Ansetzn der Person, Col. 3, 25, Ein Opfer, das ewiglich gilt, Ebr. 10, 12. * Aber du sollst jetzt sehen, ob meine Worte können dir etwas
gelten (dir eintreffen) oder nicht, 4 Mos. i^, 23.
H. 2. Was gilts, ist so viel als allerdingst, wahrhaftig. 1 Kön. 20, 23. 2 Kön. 9, 26. Hiob 1, 11. c. 22, 20. Mit nichten, nein, Hiob 5, 1. Esa. 22, 14 :c.
Gelübde
§. 1. Ist ein freiwilliges, wohlbcdächtigcs und rechtmäßiges Versprechen, welches ein Mensch GOtt qelobt, auf eine gewisse oder die ganze Lebenszeit, daß er cine znlässige, nützliche und GOtt gefällige
Sache anf gewisse Weise verrichten wolle, ihm zu schuldigem Dienst nno Ehren, und zur Erweisung seiner gebührenden Dankbarkeit. (S. Bezahlen §. 3.)
Wenn Jemand dem HGrrn ein Gelübde thut - der soll sein Wort nicht schwächen, 4 Mos. 30, 3. 5 Mos. 23, 21. Pred. 5, 3.
Du, GOtt, hörest mein Gelübde, Ps. 61, 6.
Es ist dem Menschen ein Strick, das Heilige lästern, darnach Gelübde suchen, Sprw. 20, 25.
§. 2. Dk päpstischen Gelübde sind ein selbsterwählter Gottesdienst, geschehen gezwungen, und sind unmöglich, verhindern GOttes'Ehre, und schaden den Menschen Z. B. das Gelübde I) des blinden Gehorsams ist wider das vierte Gebot, Matth. 15, 4. und der christlichen Freiheit zuwider; II) der freiwilligen Armuth, wider GOttes Ordnung, 1 Mos. 3, 19. 2 Thess. 3, 10. 5 Mos. 15, 4. und Christi Armuth, 2 Cor. 8, 9. verkleinernd; III) der ewigen Kenschheit ist vergeblich, und ohne besondere Gnadengaben GOttes unmöglich. Ueberhaupt find Gelübde, als beliebige und mit der Meinung der Ver-dicnstlichkeit übernommene Pflichten allen sittlichen Begriffen zuwider: da der Mensch zu Allem, was Pflicht ist, unbedinqt verbunden ist. Vergl. Nein-hard's Moral III. 659 ff. (725. 4te A.) Das wahre Gelübde jedes Christen ist der Bund eines guten Gewissens mit GDtt, 1 Petr. 3, 21.
Jacobs, i Mos. 26, 20. c. 31, 13. der Nazaräer, 4 Mos. y, 1. 21. der Israeliten, 4 Mos. 21, 2. der Mutter Michas, Richt. 17, 3. Abfaloms, 2 Sam. ib, 7. Hannas, 1 Sam. 1, ii. der Rechabiter, Ier. 35, 6. der Judith, c. 16, 22. etlicher Schiffsleute, Ion. i, 16. Ionas, c. 2, 10. Paulus, A.G. 16, 18.
z. 3. Icphthah hat in seinem Gelübde, Richt. 11, 30. keinen Menschen zum Brandopfer bestimmt; denn er wußte, als ein von dem Geiste des HErrn zu dem Feldzuge angetriebener Mann, v. 29. daß ein Mensch dazu untüchtig, ja dem HErrn ein Gräuel sei; sondern da ihm seine Tochter entgegen kam, muftte sie dem HErrn fei«, d. i. er gab sie zum Dienst des HGrrn an der Hütte deS Stifts; und da blieb sie beständig Jungfer, v. 39. Wenn sie hätte sollen und können geschlachtet werden, sv würde sie uicht ihre Iungfraüschast, v. 38. sondern ihr junges Leben beweint haben. Indessen ist die Tochter Iephthahs keine Nonne gewesen, sie diente öffentlich, uuemgeschlossen, bei der Hütte in freiwilliger Kenschheit, ohne GOtt etwas abzuvcrdienen, zur Dankbarkeit für den Sieg gegen die Amoriter.
Wenn ich mit Frieden wiederkomme, von den Kindern Ammon, das soll des HErrn sein, und (oder) wills zum Brandopfer epfern (es soll dem HErrn zum Lrcmoopfer geopfert werde«), Richt. II, 30 31.
Geliibdopfer
Opfer, die man aus einem freien Gelübde that, 4 Mos. 15, 8.
Gelüste, Gelüsten
z. 1. Unter den Gelüsten des Herzens versteht man die unordentlichen Lüste der Erbsünde. Man vergleiche mit Röm. 1, 24. die Stelle Ps. 81, 13.
§. 2. Gelüsten drückt eine Neigung des Willens ans, wodurch er einen ihm angenehmen Gegenstand verlangt, es mag nun vergönnt, 5 Most 12, 20. oder nicht vergönnt sein. a) Ein heiliges, gutes und heftiges Verlangen, 1 Petr. 1, 12. b) böse und unordentliche Begierden, Erbsünde, welche den Menschen reizt zu thun, was wider GOttes Gebot. Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Haus. Laß dich nicht
gelüsten deines Nächsten Weib, 3 Mos. 20, 17. S Mos. 5,
21. Röm. 7. 7. c. 13, 3.
5l)s