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Biblische Real- und Verbal-Handkonkordanz

M. Gottfried Büchner, E. Ch. Lutz, H. Riehm, Verlag von Ferd. Riehm, Basel, 1890

Exegetisch-homiletisches Lexikon über alle Sprüche der ganzen heiligen Schrift für Geistliche, Lehrer, Sonntagsschullehrer und die Familie.

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Oberster.
Jedermann sei unterthan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von GOtt; wo aber Obrigkeit ist, die ist von GOtt verordnet, Rom. 13, 1.
Wer sich nun wider die Obrigkeit setzet, der widerstrebt GOttes Ordnung, ib. v. 2.
Willst du dich aber nicht fürchten vor der Obrigkeit, so thue Gutes, ib. v. 3.
Darnach das Ende -^ wenn er aufheben wird alle ? Obrigkeit,
1 Cor. 15, 24.
Durch ihn ist Alles geschaffen ? Obrigkeit (auch Engel), Col.
1, 16.
Für die Könige und alle Obrigkeit soll man beten, 1 Tim. 2, 2. Erinnere sie, daß sie den Fürsten und der Obrigkeit unterthan
und gehorsam (auch sonst zu allem guten Werke bereit) sein,
Tit. 3, 1.
§. 2. Die Obrigkeit der Finsterniß Col. 1, 13. ist die Macht und Gewalt des Fürsten der Finsterniß, die er über die ansübt, die noch nicht in Gemeinschaft mit GOtt stehen, und von seinem Geiste sich nicht regieren lassen, und die also verschnldet ist und endlich an den unseligen Ort der Finsterniß fnhrt.
8. 3. Obgleich die einzelnen obrigkeitlichen Personen, in conei'ßto, mit Ausnahme einiger Beispiele des A. T., nicht unmittelbar von GOtt eingesetzt sind, so ist doch die Obrigkeit in awtr^to eine göttliche Institution, die daher auch von GOtt ihrAnsehn hat, und deren einzig sichres Fundament die Religion ist, wie denn dem Menschen, wenn auch nur ein dunkles Gefühl der göttlichen Würde der Obrigkeit unvertilgbar einwohnt. Daß ?auch die höchsten Regenten der Völker ihre Macht zu-nächst vom Willen der Nation, «ermittelst eines freiwilligen Vertrags, empfangen und von Men-schen eingesetzt sind," folgt nicht, wie Rein-hard will Moral III. 500. not. a., aus 1 Petr. 2, 13. a^3(»cl)?ie>A xr^c^, Petrus nennt hier so die einzelnen, von Menschen, z. B. vom Kaiser, zu Obrigkeiteu creirten Personen; daß das Amt an sich gottlichen Ansehns sei, lehrt der Zusatz, daß der Christ um des HErrn Willen unterthan sein solle. So sind also Obrigkeiten GOttes Statthalter, und haben Macht, Gesetze zu geben, Gerichte zu halten, und die Bösen zu strafen, damit GOttes Ehre befördert, die Gerechtigkeit beobachtet und der Unterthanen Wohlfahrt befördert werde. Obrigkeit heißt in der Schrift:
Väter des Landes, 1 Mos. 45, 8. Götter, 2 Mos. 22, 8. 9. Joh. 10, 35. Häupter, 4 Mos. i, is. Hirten. 4 Mos. 27, 17. Heilande und Helfer, Richt. 3, 9. 2 Kon. 14, 26. Leuchte,
2 Sam. 21, 17. Gesalbte, 1 Chr. 17. 22. Schilde, Ps. 4?, 10. Nagel, Esa. 22, 23. Pfleger und Säugammen, Esa. 49, 23. Amtleute des Reichs, Weish. S, 5. GOtteZ Dienerin, Röm. 13, 4.
§. 4. Gleichwie GOtt ein GOtt der Ordnung; also ist auch dieser König aller Könige der Stifter, 5 Mos. 1, 17. 2 Chr. 19, 6. Ps. 82, 6. Sprw. 8, 16. Röm. 13, 1. dieses heilsamen und nöthigen 4 Mos. 27. 15 ff. Nicht. 17, 6. Sprn. 11, 14. Standes (vergl. die treffliche Beschreibung des Segens der Obrigkeit in Luthers Werken X. 508 ff.) und wird derselbe gar nicht durch das Evangelium aufgehoben, Matth. 17. 25. c. 22, 21. Die Eigen-schttsten der obrigkeitlichen Personen stehen 2 Mos. 18, 21 f. 5 Mos. 1, 13. und da sie, wie die Sonne der Erde, den Unterthanen vorleuchten sollen, sollten sie billig ein Muster der Tugenden sein. Denn wie der Regent, so die Unterthanen, Sir. 10, 2.
z. 5. Insonderheit, da die Gottesfurcht zu allen Dingen nütze, so sollten sie in kindlicher Demuth und liebreicher Scheu GOtt dienen, Ps. 2, 10. 11. 2 Chr. 19/6. 7. damit sie, da sie den Namen Götter haben, mit ihrem Leben dem GOtt aller
Götter nahe kommen mögen, Weish. 6, 20. Welche in die gesegneten Fußtapfen frommer Befehlshaber^ treten, denen geht es wohl, Ier. 22, 15 f. die aber bösen Regenten nachfolgen, werden gestraft, Ier. 21, 12.**'
" Z. B. Joseph, 1 Mos. 41, 46 f. Moses, 2 Mos. 5. Iosua, Athniel. Richt. 3, 9. Ghnd, v. 16. Debora und Barak, c. 4, 6. Iephtha, c. 11, 9. Samuel, 1 Sam. 7. 3. David, 2 Sam. 8, 15. Hiskia, 2 Kön. 16, 1. 19. Iosia, 2 Kon. 22. u. 23. Serubabel, Gsr. 3, 2. Nehemia «.
** S. König §. 2.
§. 6. Das Amt der Obrigkeit beschreibt Salomo kurz. doch nachdrücklich, Sprw. 20, 8. a) GOttes Wort soll die einzige Richtschnnr aller ihrer Handlungen sein, 5 Mos. 17, 18 ff. Ios. 1, 7. 8. Sir. 9. 22. Und da die Gerechtigkeit weder Vater noch Mutter kennt, sondern allein von der Wahrheit weiß; t>) sollen sie recht richten, 2 Mos. 23, 6. Sprw. 17, 15. Joh. 7, 24. c) kein Ansetzn der Person gelten lassen, 5 Mos. 1, 17. Sprw. 24, 23. Iac. 2, 9. d) das Recht nicht wegen Geschenken beugen, 2 Mos. 23, 8. 5 Mos. 16, 19. Sprw. 15, 27. Esa. 5, 22. 23. sondern e) die Gottlosen strafen, 5 Mos. 13, 13 ff. Röm. 13, 4. 1 Petr. 2, 14. f) die Frommen schützen, Sprw. 29, 14. Esa. 1,17. und belohnen, Röm. 13. 3. 1 Petr. 2, 14.
z. 7. Schärfet GOtt das Schwert der Nache mit dem Oele der Erbarmung (Bernhard), so soll die Obrigkeit das Geliuoesein nicht vergessen, Sprw. 19, 12. damit sie nicht die Liebe der Unterthanen verliere. Gin guter Hirt mag wohl seinSchäflein scheeren, aber ihm nicht die Haut über die Ohren ziehen. Ein Fürst soll nicht denken^ Land und Leute sind mein, ich wills machen, wie mirs ge» fallt, sondern also: ich bin des Landes und der Leute ihr Regent und Vater, der für sie sorgen soll, ich solw machen, wie es ihnen nütze und gut ist, nicht soll ich suchen, wie ich hsch fahre und herrsche; sondern wie fie mit gutem Frieden beschützet und vertheidiget werden. Luther X. S^ 468.
z. 8. Wer Macht hat, hat sie von Oben herab, Joh. 19, 11. und alle Könige besitzen ihre Herrschaft als ein empfangenes Lehn von dem, der allein HErr über Alles ist, Offb. 19, 16. Dan. 4, 14. Wenn sie nun bei Uebergabe ihrer anvertrauten Güter an den Eigenthumsherrn werden müssen Rechenschaft ablegen, Weish. 6, 1 ff. so wird bei ihm kein Ansehn der Person gelten, 2 Chr. 19, 7. Röm. 2, 11. sondern es wird heißen: Reber die Mäch-tigen wird ein ßarkes Gericht gehalten werden, Wcish. 6, 9.
Oberster
Vornehm, Haupt, der Größte und Höchste, Befehlshaber. Im A. T. sind es die Häupter der Familien, oder ganzer Stämme, die Aeltesten, die richterlichen Personen. Im N. T. sind es die Beisitzer des Synedriums, gleichsam weltliche und geistliche Regierungsräthe (Archonten), oder auch Synagogenvorsteher oder Ordenshäupter, wie bei Pharisäern, auch A.G. 19, 31. Afiarchen, Anordncr und Vorsteher der religiösen Spiele. Z. B. Obersten der Gemeine, 2 Mos. 16, 22. c. 34, 31. Ios.
9, 15. der Pharisäer, Luc. 14, 1. der Zöllner, c. 19, 8 :c. Rüben ? der Oberste im Opfer und der Oberste im Reich,
1 Mos. 49, 3. (Vu hättest billig den Vorzug im Opfern, alg
Priester, mid das Vorrecht in der Macht, nls Neyent unter dri-
nen Oriidern.) Wer hat dich zum Obersten oder Nichter über uns gesetzt? L Mos.
2, 14. Den Göttern sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem
Volk sollst du nicht lästern, 2 Mos. 22, 23.