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Biblische Real- und Verbal-Handkonkordanz

M. Gottfried Büchner, E. Ch. Lutz, H. Riehm, Verlag von Ferd. Riehm, Basel, 1890

Exegetisch-homiletisches Lexikon über alle Sprüche der ganzen heiligen Schrift für Geistliche, Lehrer, Sonntagsschullehrer und die Familie.

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Schuldhen ? Schute.
elne Genugthuung. Je länger die Menschen in Sünden verharren, je höher wächst die Schuld an. 4 Mos. 5, 6. ?. L Chr. 84, 18. c. 23, 10. c. 33, 23. Hof.
b, 15.
Und hättest also eine Schuld (schwere Sünde) auf uns gebracht,
1 Mos. LS, 10. Unsere Missethat ist über unser Haupt gewachsen, unsere Schuld
ist groß bis in den Himmel, Efr. 9, e. 15. Es rotten sich die Hinkenden wider mich ohne meine Schuld
(die ich nicht kenne), Pf. 35, 15. Und vergieb uns unsere Schulden, wie wir unsern Schuldigern
vergeben, Matth. 6, 12.
8- 3. Christus, das unbefleckte Lamm GOttes, Ebr. 7, 26. hat nicht eigne, sondern fremde Sünde getragen, und hat zu bestimmter Zeit bezahlt, was er nicht geraubt hat, Ps. 69, 5. GOtt, du weißt (um) meine Thorheit, und meine Schulden sind
dir nicht verborgen, Pf. 69, 6. Ich finde leine Schuld an ihm, Joh. 18, 38. c. 19, 4. 6.
z. 4. III) Die Strafe, welche auf Verbrechen und Sünde folgt, 3 Mos. 22, 16. Esr. 9, 13. Ier. 2, 3. Matth. 12, 5.
Wenn ich dir ihn nicht wiederbringe ? so will ich mein Lebelang die Schuld tragen, 1 Mos. 43, 9.
Warum soll eine Schuld auf Israel kommen? 1 Chr. 22, 3.
Die den Gerechten Haffen, werden Schuld haben (schwer gestraft werdln), Ps. 34, 22.
Alle, die auf ihn trauen, werden keine Schuld (sonoern eine gnädige Belohnung zu erwarten) haben, ib. v. 23.
Es ist deiner Bosheit Schuld, daß du so gestäupet wirst, Ier. 2, 19.
Nun wird sie ihre Schuld finden («erden sie bald ihre Straft leiden müssen), Hos. 10, 2.
Gedenke, daß wir noch alle Schuld auf uns haben, Sir. 8, 6.
Wer den heiligen Geist lästert - ist schuldig de3 ewigen Gerichts, Marc. 3, 29.
Schuldigen
Schuldherr
Schuldig
§. 1. I) Welcher etwas zu leisten, zu zahlen verpflichtet ist. Wenn wir von GOtt Vergebung erlangen wollen, so müssen wir auch brüderlich mit unserm Nächsten Versahren, sonst wird GOttes Gnade an uns nnfruchtbar, Matth. 18, 27 ?c. und wir machen uns der Vergebung verlustig, indem wir die alten Süudeu wieder hervorbringen, Ezech. 33, 12 ff. und werden dem Peiniger überantwortet, bis wir Alles bezahlen, Matth. 18, 28.30. welches doch nimmermehr geschehen kann.
Einer war 500 Groschen schuldig, Luc. ?, 41. 100 Tonnen
Oels, c. 16, 5. Wir sind unnütze Knechte, wir haben gethan, was wir zu thun
fchuldig waren, Luc. 17, 10.
So gebet nun Jedermann, was ihr fchuldig feid, Röm. 13, 7. Seid Niemand nichts fchuldig, denn daß ihr euch unter einander
liebet, Rom. 13, 8. (Wenn wir auch alle rechtliche Ver-
bindlichkeitm erfüllt haben, bleibt die Liebe eine unbezahlbare
Schuld.) Der Mann leiste dem Weibe die schuldige Freundschaft (eheliche
Seiwohnung), 1 Cor. ?, 3. Ich bezeuge abermal Jedermann, der sich beschneiden läßt, daß
er noch das ganze Gesetz schuldig ist zu thun, Gal. 5, 3. Ich fchweige, daß du dich selbst mir fchuldig bist, Phil. 19.
z. 2. II) Der sich an etwas verschuldet, versündigt, indem er die gehörigen Pflichten nicht beobachtet.
Und vergieb uns unsere Sünden, denn auch wir vergeben Allen, die uns schuldig sind (die uns oelndiaet), Luc. 11, 4.
Welcher nun unwürdig von diesem Vrod isset ? der ist fchuldig an dem Leibe und Blute des HErrn (der versündiget ftch darnn so sehr, als wenn er Christum selbst getildtet), i Cor. 11, 27.
So Jemand das ganze Gefetz hält, und sündiget an Einem, der ist es ganz schuldig, Iac. 2, 10.
8. 3. III) Ein Beschuldigter, Beklagter und eine Strafe zu übernehmen Verdammter, Luc. 13, 4. Wer aber tödtet, der soll des Gerichts schuldig sein, Matth.
5, 21. 22. Büchner's Hand-Concord.
1) Beschuldigen, anklagen, 2 Mos. 22, 9. 2) von der Schuld überzeugen, 3) die Schuld bekennen, 4) Klage führen, zürnen.
1) Wer will dich fchuldigen um die vertilgten Heiden, die du gefchaffen hast? Weish. 12, 12.
2) Schuldige sie, GOtt (mache ihre Gusheit offenbar und zu Schanden), daß sie fallen von ihrem Vornehmen, Pf. 5, 11.
3) Darum schuldige ich mich (ich mißbillige meine vorige Huf-stlhruug) und thue Buße in Staub und Asche, Hiob 42, e.
4) So sagst du zu mir: was schuldiget er denn uns (was klagt er denn noch)? Röm. 9, 19. (S. Erbarmen g. 3.)
Schuldiger, s. Schuldig
a) Einer, der uns etwas abgeborgt, und wieder zu zahlen verbunden, b) Einer, welcher die Pflichten, welche er uns zu leisten verbunden, nicht geleistet, und uns also auf verschiedene Art beleidigt hat. a) Und gehet ? dem Mahnenden wie dem Schuldiger, Esa
24, 2.
Siehe, wenn ihr fastet, so übet ihr euren Willen, und treibet alle eure Schuldiger (zu bezahlen ohne Liebe und Eroarmnng), Esa. 53, 3.
l>) Und vergieb uns unsere Schulden, wie wir unsern Schuldigern vergeben, Matth. 6, 12.
Schuldner
Der, welcher etwas zu thun oder zu leisten verbunden ist, entweder ans Schuldigkeit, Luc. 16, 5. oder aus natürlicher Billigkeit, Röm. 1, 14. Röm. 15, 27.
Verlaufe das Oel, und bezahle deinen Schuldherrn, 2 Kön. ^s 4, 7.
Dcr dem Schuldner sein Pfand wiedergiebt, Ezech. 18, 7. Es hatte ein Wucherer zween Schuldner, Luc. 7, 41. So sind wir nun, lieben Brüder, Schuldner laus Dankbarkeit in der Liebe) nicht dem Fleisch «., Röm. S, 12.
Schuldopfer
Eine Art des Versöhnopfers, wenn man mit seiner Missethat Jemand geärgert, oder doch vermuthen konnte, es gethan zu haben, oder bei geringerer Verschuldung, Andere bei Unterlassungssünden, 3 Mos. 5, 1 ff. c. 7, 1 ff. Christus hat sein Leben zum Schuldovser gegeben, Efa. 53, 10. Bahr 1. o. II. 360. 400?412. setzt das Unterscheidende der Schuldopfer darin: I) daß sie gegeuüber deu andern drei Opfergattungm kcine selbstständige Gattung, sondern ein Nebenact der Sündopfer, diesen untergeordnet, sind; II) daß sie gleich den Sündopfern sich meist auf theokratische Vergehen, jedoch speziellerer Art, namentlich auf Veruntreuung (Schuld), und dann auch auf levitische Verunreinigung bezogen, und daß sie III) durch Selbstbekenntniß des Fehlenden bedingt und veranlaßt, eben darnm dann Privatopfer Einzelner waren. Die Spaltung der Sühnopfer in zwei Gattungen sollte das Sühnbedürfniß im Allgemeinen, und also auch das Schuldbewußtsein und die Erkenntniß der Sünde hervorheben und rege erhalten. Vielleicht sollten diejenigen Vergehen, die nicht rein und ausschließlich theokratisch waren, was sich wohl von den Veruntreuungen und levitischen Verunreiniguugen sagen läßt, von den rein theokra-tischen geschieden und letztere schärfer markirt werden.
Schule
§. 1. Sowohl eine Versammlung, wo man das Gesetz zu lehren, zu hören und zu beten zusammen kam; als auch der Ort, oder das Haus der Ver-sammlung. (Satans-Schule s. Satan §. 5.)
IVsus lehrete in den Schulen. Matlh. 4, 23. e. 9, 35. c. 13, 54. Marc. 1, 21. 39. c. 6, 2. Luc. 4, 15. Luc. 13, 10.
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