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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ansted - Anstiftung

Dauer. Zur Verhütung der A. dienen energische Desinfektionsmaßregeln (s. Desinfektion), in einzelnen Fällen auch Schutzimpfungen (s. Impfung).

Außer den schon erwähnten Krankheiten sind noch einige Gruppen von Krankheiten anzuführen, die den eigentlichen Infektionskrankheiten wirklich oder scheinbar nahe stehen. Die sog. purulent- (eiterig-) kontagiösen Krankheiten sind allerdings ansteckend im engern Sinne, aber sie führen nicht zu allgemeiner Erkrankung des ganzen Organismus, sondern nur zu örtlichen Störungen, und die A. erfolgt nur dann, wenn der Eiter der erkrankten Stelle, welcher Träger des Kontagiums ist, auf bestimmte Organe des Gesunden gebracht wird, so z. B. die sog. Ägyptische Augenentzündung, die Augenentzündung der Neugeborenen, der Tripper. Hierbei kann die A., eben der rein örtlichen Natur der Krankheit wegen, auch an einer und derselben Person von einem Teile auf einen andern erfolgen. Die krankhaften Zustände, welche durch tierische oder pflanzliche Schmarotzer hervorgerufen und von Person zu Person übertragen werden, rechnet man nicht zu den Infektionskrankheiten, sondern umfaßt sie unter dem Namen der Invasionskrankheiten: Krätze, Bandwurm, Trichinen, Soor, Favus u. s. w. Die Krankheiten, welche von Tieren auf Menschen durch A. übertragen werden (Hundswut, Rotz, Milzbrand), heißen Zoonosen. Endlich ist noch zu erwähnen, daß unter Laien vielfach Krankheiten darum für ansteckend gehalten werden, weil sie aus angeerbter Anlage mehrere Glieder einer Familie zugleich befallen. In diesen Fällen handelt es sich aber nicht um eine A., sondern um die Vererbung einer Krankheitsanlage der Eltern auf die Kinder. (S. Erbliche Krankheiten.) Im bildlichen Sinne kann man auch dann von einer A. sprechen, wenn eine Krankheitserscheinung durch Nachahmung erworben wird, was besonders bei Kindern und nervenschwachen Frauen nicht selten vorkommt, wie z. B. Husten, Krämpfe, Veitstanz u. s. w.; schon das Gähnen ist hierfür ein Beispiel. Auch exaltierte geistige Zustände wirken öfters gewissermaßen ansteckend, insbesondere der religiöse Fanatismus (die Flagellanten im Mittelalter). Über das Wesen, die Entstehung und Fortpflanzung der vorerwähnten Krankheitsgifte sowie über Ort und Art der A. mit denselben s. Kontagium und Miasma; über die Ausbreitung ansteckender Krankheiten s. Epidemie. - Litteratur s. unter Kontagium.

Ansted (spr. ännsted), David Thomas, engl. Geolog, geb. 5. Febr. 1814 zu London, studierte zu Cambridge und wurde 1840 Professor der Geologie am King's College in London, 1845 Lehrer der Geologie an der Militärschule für Indien in Addiscombe und Professor der Geologie an dem College der Civilingenieure in Putney (London). Seit 1848 war A. besonders mit der Anwendung der Geologie auf das Ingenieur- und Bergwerkswesen und als konsultierender Bergwerksingenieur thätig. Er starb 13. Mai 1880. Von seinen meist populär gehaltenen Werken sind hervorzuheben: "Geology, introductory, descriptive and practical" (2 Bde., Lond. 1844), "Pictural sketches of the ancient world" (1848), "Goldseeker's manual" (1849), "Notes on scenery, science and art" (1854), "Geological gossip" (1860; neue Aufl. 1868), "The great stone book of nature" (1863), "The application of geology to the arts and manufactures" (1865), "Physical geography" (1867; 5. Aufl. 1871), "The world we live in" (1870), "Elementary geography, adapted to the teaching of primary schools" (1871) u. s. w. Auch verfaßte A. die "Reports on the great exhibitions of 1851 and 1868".

Anstehende Gesteine, diejenigen Felsmassen, welche an dem Orte, wo sie sich finden, auch ursprünglich entstanden sind; im Gegensatz zu Gesteinsmassen größerer oder geringerer Dimensionen, welche an der Stelle ihres Vorkommens nur oberflächlich abgelagert sind und anderswoher stammen.

Anstellen einer Ware, im Handel soviel wie eine Offerte, einen Antrag (s. d.) machen.

Anstellungsberechtigung im Civildienst wird Militärpersonen bei eingetretener Invalidität oder nach Ablauf einer bestimmten Dienstpflicht eingeräumt. So erhalten in der preuß. Armee die mit lebenslänglichem Pensionsanspruch ausgeschiedenen Offiziere die Aussicht auf Anstellung im Civildienst. Anstellungen erfolgen namentlich im Strafanstalts-, Telegraphen-, Eisenbahn-, Garnisonsverwaltungs- und Kommunaldienst. Im Postdienst sind eine Anzahl von Postämtern ausschließlich zur Versorgung pensionierter, mit der A. verabschiedeter Offiziere bestimmt, über die A. für Mannschaften vom Feldwebel abwärts s. Militäranwärter.

Anstett, Joh. Protasius von, russ. Diplomat, geb. 1766 zu Straßburg, begab sich nach vollendeten Studien 1789 nach Rußland, begleitete hier den Prinzen von Nassau in den Finnischen Krieg, wurde während des Feldzugs Offizier und dann zur russ. Gesandtschaft nach Wien geschickt, wo er, zum Legationsrat befördert, bis 1811 blieb. Noch vor seiner Rückkehr nach Petersburg wurde er zum Staatsrat ernannt und 1812 als Direktor der diplomat. Kanzlei bei der Armee Kutusows angestellt, als welcher er 7. April 1813 mit dem preuß. Generallieuteuant von Lottum die Konvention von Kalisch absckloß. Im Verein mit Nesselrode brachte er 16. Juni 1813 den Traktat von Reichenbach (s. d.) zu stande und wohnte als russ. Bevollmächtigter dem Kongreß von Prag bei. A. begleitete hierauf als Wirkl. Staatsrat Kaiser Alexander I. nach Paris. Auf dem Kongreß von Wien 1814 und 1815 nahm er nur an den Arbeiten einiger Ausschüsse teil. Während des Feldzugs gegen Napoleon 1815 war A. zunächst mit Cancrin bei dem Abschluß einer Erweiterung der Kalischer Konvention thätig, folgte dann der Armee nach Paris und wirkte hier bei der 20. Nov. 1815 unterzeichneten Konvention über die Occupationsarmee. Seit 1818 war er außerord. Gesandter Rußlands beim Deutschen Bunde. Er starb 14. Mai 1835 zu Frankfurt a. M.

Ansteuern, eine Küste oder ein Seezeichen (s. d.), bedeutet der- oder demselben sich mit dem Schiffe so nähern, daß man durch Peilen (s. d.) die genaue Position des Schiffes zu bestimmen vermag.

Anstey (spr. ännsti), F., s. Guthrie, Th. A.

Anstiftung, die vorsätzliche Bestimmung eines andern zu der von ihm vorsätzlich begangenen strafbaren Handlung. Die Mittel der A. können jeglicher Art sein; als Beispiele nennt das Gesetz (§. 48 Reichsstrafgesetzbuch): Geschenke, Versprechen, Drohung, Mißbrauch des Ansehens oder der Gewalt, Herbeiführung oder Beförderung eines Irrtums. Auch Überredung, Aufforderung, Anleitung, Ratserteilung gehört hierher. Die A. muß in dem Thäter den Entschluß zur That hervorgerufen haben. War er schon entschlossen, so kann die Thätigkeit des Dritten etwa als Beihilfe, aber nicht als A. in Betracht kommen. - Die A. ist eine Form der