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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Aufforstung; Auffrischen; Auffütterung

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Aufforstung - Auffütterung

berufung zum Dienst (§. 112). b. Jeder Person, wenn es sich um die Begehung eines Verbrechens handelt und die A. entweder schriftlich oder zwar mündlich, aber doch so erfolgt, daß sie an die Gewährung von Vorteilen irgend welcher Art geknüpft ist. Der A. steht in diesem Falle das Sicherbieten und die Annahme der A. oder des Erbietens gleich (§. 49 a, Duchesne-Paragraph, nachgebildet einem belg. Gesetz und veranlaßt dadurch, daß ein gewisser Duchesne sich dem Jesuitenprovinzial in Belgien zur Ermordung des Fürsten Bismarck angeboten hatte). Das Österr. geltende Strafgesetz straft die erfolglose A. als Versuch (§. 9).

Aufforstung, forstlich technischer Ausdruck für die Anlage von Wald auf nicht mit forstlichen Kulturpflanzen bestandenen Flächen, insbesondere solchen, die bisher öde lagen oder als Weiden, schlechte Felder oder Wiesen nur äußerst geringe Erträge lieferten. Von der A. derartiger Flächen erwartet man nicht bloß einen wirtschaftlichen Nutzen durch einstige Holzerträge, sondern auch vorzugsweise in Gebirgen und an den Meeresküsten einen im Interesse der allgemeinen Landeskultur wünschenswerten Schutz des bereits land- oder forstwirtschaftlich benutzten Kulturlandes gegen ungünstige klimatische Einflüsse, gegen Bodenabschwemmungen, Versandungen u. s. w. Im weitern Sinne nennt man A. auch den Wiederanbau von Waldblößen, die durch Kahlschläge entstanden und infolge von Nachlässigkeit der Waldbesitzer unangebaut blieben, endlich auch die Wiederbewaldung solcher Flächen, die von einem Waldbesitzer im Widerspruch mit bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eigenmächtig gerodet wurden, um sie zu andern Zwecken zu verwenden. In diesem Sinne fordert z. B. das Forst-Polizeigesetz vom 8. Sept. 1879 in Württemberg (Art. 7) die «Wiederaufforstung» eines ohne Erlaubnis der Forstpolizeibehörde ausgestockten Waldes. Das Bayr. Forstgesetz von 1852, in neuer Ausgabe vom 26. Sept. 1879, verlangt (Art. 42), daß Waldblößen, die nach Verkündigung des Gesetzes entstehen und kulturfähig sind, «aufgeforstet» werden müssen. Das Österr. Forstgesetz vom 2. Dez. 1852 fordert (§.2) die A. eigenmächtig gerodeter Waldteile binnen einer festzusetzenden Frist; von ältern Blößen ist in Gemeinde- und Reichsforsten jährlich der sovielte Teil «aufzuforsten», als die Umtriebszeit Jahre enthält (§. 3). Das Preuß. Waldschutzgesetz vom 6. Juli 1875 und das Gemeindewaldgesetz für die Ostprovinzen vom 14. Aug. 1876 nehmen dort, wo sie den Anbau von brach liegenden Grundstücken mit Holz fordern, der großen Schwierigkeiten und Kosten wegen die A. von Meeresdünen aus.

Der Wiederanbau der bei regelmäßiger Schlagwirtschaft jährlich entstehenden Blößen wird gewöhnlich nicht A. genannt.

Auffrischen, seemännischer Ausdruck, s. Abflauen.

Auffütterung der Kinder, die Ernährung der Neugeborenen ohne Mutter- oder Ammenmilch. Am zweckmäßigsten geschieht die A. mit guter, abgekochter Kuhmilch, die jedoch zuvor wegen ihres Mehrgehalts an gerinnbarem, dann klumpig und schwerverdaulich werdendem Käsestoff mit abgekochtem Wasser, unter Umständen mit Fenchelthee, Haferschleim oder Arrow-Root-Abkochung zu verdünnen, sowie wegen ihres Mindergehalts an Zucker durch Milchzucker (etwa eine Messerspitze auf jede Mahlzeit) zu versüßen ist. Die Verdünnung der Milch richtet sich nach dem Alter des Kindes: in den ersten Wochen reicht man 1 Teil Milch und 2 Teile Wasser, im zweiten bis dritten Monat halb Milch, halb Wasser, im vierten Monat drei Viertel Milch und ein Viertel Wasser; vom fünften bis sechsten Monat an giebt man die Milch unverdünnt. Um der Säuerung vorzubeugen, ist, zumal im Sommer, der Zusatz von doppeltkohlensaurem Natron sehr zweckmäßig; ganz besonders aber ist in dieser Beziehung die sorgsamste Reinigung aller mit der Milch in Berührung kommenden Gefäße und Gegenstände unumgänglich erforderlich. Am zweckmäßigsten benutzt man zum Aufkochen der Milch den Milchkochapparat von Professor Soxhlet, in welchem das ganze Tagesquantum der Milch auf einmal in kleinen, 0,16 l fassenden Flaschen 40 Minuten lang der Siedehitze ausgesetzt und dadurch von allen organischen Keimen und Gärungserregern befreit (sterilisiert) wird. Die Menge der nötigen Milch läßt sich nicht leicht bestimmen; anfangs genügt eine Tasse auf die Mahlzeit, später rechnet man auf den ganzen Tag etwa 1 l. Endlich reicht man die Flasche nicht öfter als alle zwei bis drei Stunden, weil nach häufigerm Tränken leicht Verdauungsstörungen, selbst Magenkatarrhe eintreten. Kann man, wie dies in den größeren Städten nur zu häufig der Fall ist, gute und unverfälschte Milch nicht erhalten, so ist man genötigt, die verschiedensten Ersatzmittel zu versuchen. Gute Dienste leistet mitunter die kondensierte Milch, d. i. mit Rohrzucker zur Konservierung versetzte, durch Dampfheizung im luftverdünnten Raume eingedickte Kuhmilch, die vor dem Gebrauche mit 10-12 Teilen Wasser vermischt wird. Freilich ruft sie durch ihren reichlichen Gehalt an Zucker, der im Darmkanal in Milchsäure übergeht, bei manchen Kindern leicht Verdauungsstörungen hervor, so daß man in diesem Falle zur Verdünnung Hafer- oder Gerstenschleim benutzen und auch absorbierende Mittel, wie präparierte Austernschalen u. s. w., hinzusetzen muß. Zweckmäßiger ist in dieser Beziehung Löflunds sterilisierte Alpenmilch sowie die Scherffsche Milch, Milchkonserven, die unter Kondensierung und Sterilisierung hergestellt werden. Auch das Biedertsche Rahmgemenge (⅛ l süßen Rahm mit ⅜ l Wasser und 15 g Milchzucker versetzt) erweist sich öfters nützlich. Zweckmäßig ist auch die peptonisierte Milch, welche als Voltmersche Milch in den Handel kommt; dieselbe ist mit dem Ferment der Bauchspeicheldrüse versetzt und so durch eine Art künstliche Vorverdauung verdaulicher gemacht.

Liebig versuchte in seiner Kindersuppe (vgl. Liebig, Suppe für Säuglinge, 3. Aufl., Braunschw. 1877) die in der Milch enthaltenen plastischen und respiratorischen, d. h. Blut und Wärme bildenden Stoffe durch Weizenmehl zu ersetzen, welches durch Zusatz voll Gerstenmalz in höherer Temperatur in Dextrin und Zucker übergeführt ist. Dadurch wird dem Säugling eine Arbeit erspart, die er doch nur unvollkommen leisten könnte, da der Mundspeichel erst mit dem Hervorbrechen der Schneidezähne das Vermögen erhält, Stärkemehl in Zucker zu verwandeln. Im allgemeinen wird die Liebigsche Suppe von den meisten einige Monate alten Säuglingen gut ertragen, während sie bei Neugeborenen nicht selten Darmkatarrhe erzeugt. Dasselbe gilt von der sog. Löflundschen und Liebeschen Kindernahrung, die im wesentlichen Liebigsche Suppe in der Form des Extrakts darstellen. Ein für viele Fälle recht brauchbares Surrogat endlich ist das Nestlé-^[folgende Seite]