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Ihre Suche nach Accessionsvertrag
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Acceßbis Accidens |
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im
Besitz der Sache zu der seinigen hinzurechnen kann ( accessio possessionis ).
Accessionsvertrag , völkerrechtlich ein Vertrag, durch welchen eine Macht dem zwischen
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82% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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91 Accessionsvertrag – Accidenzien
lichen Forderung bestellt wird. Ebenso spricht man von accessorischen Leistungen (Zinsen im
Verhältnis zum Kapital: Schadenersatz für verspätete Erfüllung im Verhältnis zu der Hauptleistung; auch Erstattung
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0204,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht |
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Ultimatum
Waffenstillstand
Uti possidetis
Staatsvertrag.
Pactum
Accessionsvertrag
Akte
Algier'scher Paß
Asiento, s. Assiento
Assiento
Diplomatik
Garantie
Handelsbündnisse, s. Handelsverträge
Kartell
Konvention
Literarkonvention
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0345,
Waldeck (Geschichte des Fürstentums) |
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der Ereignisse des Sommers 1866 ward auch W., das sich entschieden auf Preußens Seite gestellt hatte, ein Glied des Norddeutschen Bundes. Doch lehnte der Landtag die Bundesverfassung einstimmig ab, um den Fürsten zu einem Accessionsvertrag mit Preußen
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0145,
Georg (Schaumburg-Lippe, Schwarzburg, Waldeck) |
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auf eine solche nicht ein, doch wurde 18. Juli 1867 der sogen. Accessionsvertrag geschlossen, durch welchen (abgesehen von der Hoheit in Kirchensachen) die Regierung that-^[folgende Seite]
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Landesausschußbis Landesgericht |
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Beamte den Titel Landeshauptmann. In Waldeck (s. d.) steht seit dem mit Preußen abgeschlossenen Accessionsvertrag vom 18. Juli 1867 ein L. an der Spitze der Landesverwaltung.
Landeseisenbahnrat, in Preußen eine beratende Körperschaft, welche
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Waldbußebis Waldeck (Fürstentum) |
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die allgemeinen konstitutionellen. Die Leitung der Staatsverwaltung liegt in der Hand der Regierung, deren Funktionen für die Dauer der mit Preußen abgeschlossenen Accessionsverträge vom 18. Juli 1867, resp. 24. Nov. 1877 und 2. März 1887 dem
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0737,
Bundesrat |
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Bundesglieder zählen einfach; die Stimme für Waldeck führt seit dem Accessionsvertrage Preußen: somit ergiebt sich eine Gesamtzahl von 58 Stimmen, von denen 18 in der Hand Preußens, 14 in der Hand der drei andern Königreiche, 26 in der Hand
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0467,
Waldeck (Fürstentum) |
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dem 1877 und 1887 erneuerten Accessionsvertrag mit Preußen vom 18. Juli 1867 bleibt dem Fürsten die Vertretung nach außen, die sich jedoch auf den Bevollmächtigten (eine Stimme) beim Bundesrate (bisher stets in der Person des Landesdirektors
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