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100% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0360, von Alicante bis Alignement Öffnen
. Frauenvereine. Alicuri, s. Liparische Inseln. Alienation (lat.), Entfremdung; Entwendung; Veräußerung. Alienatio mentis, Geisteszerrüttung. Alien-Bill, s. Fremdenrecht. Aliēni juris homo (lat.), Mensch fremden Rechts, Bezeichnung
86% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0489, von Constantius II. bis Consualia Öffnen
debiti alieni ), so erlangte der Gläubiger dadurch einen zweiten Schuldner. Constitutum possessorĭum (lat), die Handlung, durch welche der Besitzer zu erkennen giebt, daß er fortan nicht mehr für sich, sondern im Namen
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0192, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) Öffnen
. Vormundschaft Alieni juris homo Mündel Pupillen Unmündige, s. Alter Alter Großjährigkeit, s. Majorennität Majorennität Minderjährigkeit, s. Alter Minorennität, s. Alter Mündigkeit, s. Alter Volljährigkeit Entmündigung * Interdiciren
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0792, von Capitium bis Capo d'Istria Öffnen
Bürgers als Mitglied einer altrömischen familia war nämlich für die rechtliche Stellung desselben von großer Bedeutung, indem sich hierauf besonders das altzivile Intestaterbrecht und der ganze Unterschied zwischen Homines sui juris und Homines alieni
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0256, von Constanza bis Contades Öffnen
. debiti proprii, sei es einer fremden, C. debiti alieni. Im letztern Falle liegt eine Bürgschaft vor. Durch das C. wird die frühere Obligation nicht aufgehoben, aber die Erfüllung desselben tilgt letztere. Während das C. nach römischem Recht ein
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0696, von Homilie bis Homöomerien Öffnen
. novus, Emporkömmling (s. Nobilität); h. proprius, Leibeigner; h. sui juris, ein selbständiger Mensch, im Gegensatz zu Alieni juris homo (s. d.); ad hominem, s. Demonstrieren und Argument. Homo- (griech.), in Zusammensetzungen s. v. w. gleich
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0333, von Homilius bis Homologie Öffnen
juris, einer, der sein eigener Herr ist, im Gegensatz zu H. alieni juris, dem unter der Gewalt eines andern Stehenden; H. proprius, Leibeigener. (S. auch Homo sum.) Homo ... (grch.), in Zusammensetzungen soviel wie gleich