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Ihre Suche nach Allmande
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Allitterationbis Allmers |
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.
Allmande (Allmende [nach einigen von "Alemannen" abzuleiten, nach andern mit "allgemein" zusammenhängend], Allmendgut, wohl auch Gemeingut, Gemeinheit genannt), der Teil des Gemeindevermögens, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0203,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) |
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Allmande
Allmende, s. Allmande
Banlieue
Kommunität
Markwald
Nachbarrecht
Gemeinheitstheilung
Kämmerei
Kommunalgarde
Einwohner.
Beisassen
Ehrenbürger
Forensis
Gemeindebeisassen
Schutzbürger
Schutzgenossen
Schutzverwandte
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Gebannene Tagebis Gerger |
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, Kommunalschttle
Gemeindeteile, Allmande
Gemeine (Buchdruckerei), Majuskel
Gemeingut, Allmande
Gemeilychaftssystem, Gefängnis-
! (F6N6l1i, Zwillinge Wesen 999,2
! Gemerk, Meistergesang
(?6miuU8, Ianus
6-emiuU8. HI0H8, Mont Cenis
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Gemblouxbis Gemeinde |
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der Unterschied zwischen der politischen G. und einer Allmand-, Alt-, Nutzungs-, Realgemeinde etc., indem die letztere diejenigen Flurgenossen umfaßt, welche in ausschließlicher Weile an dem Vermögen dieser Sondergemeinden beteiligt sind (s. Allmande
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Gemeindefinanzenbis Gemeindehaushalt |
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Gemeinden den Gemeindegliedern direkt zu (Gemeindegliedervermögen, in manchen Städten Bürgervermögen genannt; vgl. Allmande). Meist aber ist dies Vermögen (oft Kämmereivermögen genannt) zur Bestreitung der Lasten und Ausgaben der Gemeinden bestimmt
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Reaktionbis Realismus |
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, in der Solfatara bei Neapel, Binnenthal im Wallis; es dient als Malerfarbe und in der Feuerwerkerei, wird aber für diese Zwecke meist künstlich dargestellt. Vgl. Arsensulfide.
Realgemeinde, s. Allmande.
Realgenossenschaft, s. Personalgenossenschaften
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Gergoviabis Giovanni da Ravenna |
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, Gewährsadmi^
Gewalten, Allmande
Gewandstudien, Zeichenkunst 842,1
Gewannwegsregulierungen, Saxa-
Oewebemesser, Histometer ltion 550,2
Gewehre (3^echtsw.), Gewere
Gewehrscharten, Schießscharten
Gewehrübungen, Freiübungen
Gewerbeatademie
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Mythensteinbis Nathababai |
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Nablus (Ort), Nabulus
Nabu (babylon. Gott), Nebo
Nabukelevu, Kandavu
Nabunahid, Nabonetos
Nachäffung, Mimikry
Nacharpllß, Kaukllsien 630,2 l657,i
Nachbargemeinde, Allmande, Bürger
Nacherbe, Nacherbfolge, Substitution
415,l
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Bürgermeistereibis Burggraf |
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und Nutznießung kommt. Den Gegensatz bildet das Kämmereivermögen, das für öffentliche Stadtzwecke bestimmte Vermögen (s. Allmande).
Bürgerwehr, s. Volksbewaffnung.
Burgfriede, eine Verabredung unter adligen Stammverwandten, wodurch ein Bezirk um die Burg
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0375,
von Eigentum ist Diebstahlbis Eigentumsvorbehalt |
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vielfach vor in den Gehöferschaften, Haubergsgenossenschaften, dann in den verschiedenen Formen der Realgemeinden mit ihren Allmandenverteilungen (s. Allmande). In größerer Ausdehnung kommen die Dorfgemeinschaften (Feldgemeinschaften) heute vor
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Einsiederbis Einspritzung |
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wiederhergestellt, um 1830 endgültig zu verschwinden; doch behielt dasselbe durch Vergleich vom 10. Febr. 1829 Miteigentums- und Mitverwaltungsrecht an der Allmande des Fleckens; auch gehört ihm gegenwärtig noch die Insel Ufenau im Züricher See, wo
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0111,
von Feldequipagebis Feldgendarmen |
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der altgermanischen Mark oder Allmende oder Allmande (s. d.) sich vorfand und später meist durch Gemeinheitsteilungen, Übergang in den Besitz der politischen Gemeinde etc. beseitigt wurde.
Feldgendarmen, die nach dem Vorbild der Landgendarmen für den
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0065,
Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) |
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, so in Sachsen, Hessen, einigen thüringischen Staaten und im rechtsrheinischen Bayern. Für die Teilnahme an dem Bürgernutzen (Allmande) muß meistens noch ein besonderes Einkaufsgeld bezahlt werden. Wo diese Teilnahme an den Besitz von Grundstücken
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Gemeingefühlbis Gemeinplatz |
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ausgeteilt, so liegt eine allgemeine G. vor. Handelt es sich dagegen nur um eine teilweise Beseitigung der Gemeinheit, so wird dieselbe als partielle G. bezeichnet. Solche Gemeinheiten kommen teils als Eigentum der Gemeinde vor (s. Allmande), teils
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0178,
Germanen und Germanien (staatliche Einrichtungen) |
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brach liegen und diente als Wald oder Weide allen zur Nutznießung nach bestimmten Regeln und in abgemessenem Umfang: dies wird als "gemeine Mark" oder "Allmande" bezeichnet. So hatten die Dorfgenossen auch unmittelbar gemeinsame Interessen; um
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Katastrophebis Kate |
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. Allmande (s. d.) haben. Dieselben waren früher regelmäßig leibeigne ("eigne") Leute, daher auch die Bezeichnung Eigenkätner. Vgl. Bauer.
Kate, 1) Jan Jacob Lodewijk ten, holländ. Dichter, geb. 23. Dez. 1819 im Haag, wurde 1845 Prediger bei
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0260,
Mark (Grenze etc., deutsche Grafschaft, Fluß, Personenname) |
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es nicht zu Sondereigen verteilt oder von geistlichen und weltlichen Großen erworben wurde, heute meist in Gemeindevermögen übergegangen, zum Teil auch zur sogen. Allmande (s. d.) geworden. Vgl. außer den Lehrbüchern des deutschen Privatrechts
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0965,
von Nabopolassarbis Nachbarrecht |
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solches, in dessen Besitz alle Klassen der in den Gemeindeverband aufgenommenen Mitglieder sind, eine Einteilung, welche sich namentlich auf die sogen. Allmande (s. d.) bezieht. Auch das aus dem Nebeneinanderliegen der Grundstücke abfließende
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0847,
von Alemajehubis Althorp Park |
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(Bd.
17)45,1 l Handelskammern
Ältestenkollegien, kaufmännische,
Altes Weib (Fisch), Hornsische
! ^.1t622H (ital.), Exzellenz
! Altgemeinde, Allmande
! Althämenes, Katreus
! Altheesalbe, Salben
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Ratteninselnbis Reis Quita |
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), Santa Cruz 1), 306,1
Recherche-Archipel, Westaustralien
Rechnungsvergütungen, Rechnungs-
defekte (Bd. 17)
Recht der Wissenschaft, Iuristenrecht
Rechtsame, Allmande
Nechtsbelehrung, Schwurgericht 781,1
Rechtsdrehende Kristalle, Zirkular
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Wardöbis Weidenhanger |
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991
Wardö - Weidenhanger
Register
Wardö, Vardö '" ^ .'
Wardstalla, Guastalla
'Wll.l'äuuin, Verden
Warekauri, Chathaminseln
Waren (Gemeindeteile), Allmande
Warenabzahlungsgeschäft, Abzah-
lungsgeschäft (Bd
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