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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0665,
Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz |
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663
Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz
der Versicherungszwang, die gesetzliche Ver-
pflichtung zur Teilnahme an der Versicherung. Er
erstreckt sich auf die gesamte arbeitende Bevölkerung,
ioweit sie das 16. Lebensjahr überschritten
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80% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Invalidenwesenbis Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz |
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662
Invalidenwesen - Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz
eine Pensionszulage von monatlich 6 M. neben der
Pension. Besondere Zulagen erhalten diejenigen
Ganzinvaliden, deren Znstand fremde Wartung und
Pflege erforderlich macht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0565,
Bayern (Gesundheitswesen, Wohlthätigkeitsanst. Versicherungswesen. Heerwesen) |
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-Hilfsbedienstete und -Arbeiter gebildete «Arbeiterpensionskasse der königlich bayr. Staatseisenbahnverwaltung» nur nach §. 94 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes; die 8 Alters- und Invaliditätsversicherungsanstalten, letztere aber nur
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Versicherungsanstaltenbis Versicherungswesen |
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Staates verläuft, und die streitige Sache nur territoriale Bedeutung hat.
Versicherungsanstalten, s. Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz.
Versicherungsbeirat, s. Versicherungswesen.
Versicherungsbetrug, s. Betrug.
Versicherungsbrief, s
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0653,
von Beißbeerebis Beitzke |
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. ^[Spaltenwechsel]
Beitöne, s. Obertöne.
Beitragsjahr, nach dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni 1889 ein Zeitraum von 47 Beitragswochen (s. d.), die nicht in dasselbe Kalenderjahr zu fallen brauchen (§. 17), aber auch nicht zu weit
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0470,
von Altersklassenmethodenbis Altersschwäche |
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- und Altersversicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 (Reichsgesetzblatt S. 97) denjenigen Personen der arbeitenden Bevölkerung gewährt, welche nach diesem Gesetz versichert sind und das 70. Lebensjahr vollendet haben, ohne daß es des Nachweises der Erwerbsunfähigkeit bedarf (§. 9
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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861
Berufung (juristisch)
Beiträge innerhalb der einzelnen Versicherungsanstalten nach B. verschieden bemessen, also Gefahrenklassen nach B. errichtet werden dürfen. (Vgl. §. 24 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes.) (S
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Ortslazarettbis Ortsstatuten |
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Kassenverband ins Le-
ben zu rufen, sind bis jetzt gescheitert.
In Sachsen, Württemberg und Hessen besorgen
die O. auch gemäß §. 112 des Invaliditäts- und
Altersversicherungsgesetzes (s.d.) das Einziehen der
Beiträge und Entwerten der Marken
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0397,
Preußen (Verkehrswesen) |
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Privatunternehmungen, sowie für die Werkstättenarbeiter und das untere Betriebspersonal der Eisenbahnen, besonders der Staatsbahnen, bestehen Pensionskassen mit Zuschüssen der Gemeinden oder Unternehmer (s. Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz). Von den
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0140,
Sachsen, Königreich (Versicherungswesen. Verkehrswesen) |
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Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes wurden von der "Versicherungsanstalt für das Königreich S." zu Dresden (1894) 4745 Altersrenten im Gesamtbetrage von 554867 M. und 2068 Invalidenrenten im Betrage von 251629 M. bewilligt.
Der Versicherung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0004,
Socialdemokratie |
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- und Altersversicherungsgesetz (s. Arbeiterversicherung). Beide Maßregeln hatten nur teilweise Erfolg: die S. wuchs immer mehr an, bis sie bei den Reichstagswahlen von 1890 mit 1427000 Stimmen die höchste Stimmenzahl von allen Parteien erlangte und 35 Abgeordnete
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0067,
Arbeiterfrage (Arbeitsnachweis. Arbeiterversicherung) |
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, die Änderungen des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes herbeizuführen, welche sich in der Praxis als dringlich erwiesen haben. Die Frage der Vereinigung der verschiedenen Versicherungszweige erschien der Reichsregierung noch nicht spruchreif
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0181,
von Buchholzbis Bukowina |
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vorzugsweise an den Verhandlungen über die Sozialreform und trug zur Annahme des Invaliden- und Altersversicherungsgesetzes wesentlich bei.
Bühl, (1885) 3106 Einw.
Buk, seit 1887 Kreis Grätz, mit (1885) 3061 Einw
Bukovics, Karl von, Bühnenkünstler
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Deutschlandbis Deutsch-Ostafrika |
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erweitert.
Nachdem der Reichstag eine Erhöhung der Ausgaben für die Feldartillerie bewilligt und das Invaliditäts-und Altersversicherungsgesetz erledigt hatte, wurde er 24. Mai 1889
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Fourchambaultbis Frankreich |
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Reichstags ward er 6. März 1887 nicht wieder zum ersten Vizepräsidenten gewählt. Doch näherte er sich, seiner konservativen Gesinnung entsprechend, in manchen Punkten der Regierung und stimmte 1889 für das Inualiditäts- und Altersversicherungsgesetz
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0057,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Finnland, Rußland) |
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. Später folgte als Ergebnis der Arbeiten der Kommission neues statistisches Material und im Mai 1889 der Entwurf eines Altersversicherungsgesetzes. Außerdem wollte die Kommission noch einen Gesetzentwurf betr. die Krankenversicherung ausarbeiten. Bisher
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0052,
Bismarck (Otto Eduard Leopold, Fürst von) |
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und dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz 1889. (S. Socialpolitik.)
Eine neue europ. Krisis begann in der zweiten Hälfte des Jahres 1886 heraufzuziehen durch das Auftreten des franz. Kriegsministers Boulanger und das Vorgehen Rußlands gegen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0348,
von Bosse (Jul. Rob.)bis Bossuet |
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- und Altersversicherungsgesetz (2 Tle., Lpz. 1890‒91 u. ö.). Andere Schriften von ihm: «Grundzüge konservativer Politik. In Briefen konservativer Freunde über konservative Partei und Politik in Preußen» (anonym, Berl. 1868), «Die Vorbildung zum höhern Verwaltungsdienst
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Botthammerbis Böttiger (Carl Vilhelm) |
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Vicepräsidenten des preuß. Staatsministeriums ernannt. Seine Thätigkeit widmete er vorzugsweise dem Zustandekommen der socialpolit. Gesetzgebung und setzte namentlich für das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz von 1889 seine ganze Kraft ein
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0213,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1888 bis zur Gegenwart) |
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Verhandlungen das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz (s. d.) erledigt. Die ungeheuren Schwierigkeiten dieses über 12 Mill. Arbeiter sich erstreckenden, tief in alle wirtschaftliche Verhältnisse eingreifenden und in seiner künftigen Entwicklung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0541,
von Druckluftmotorenbis Drucktelegraphen |
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-
> geben; bei Quittungskarten die durch das Invali-
ditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni
! 1889 zugelassenen Eintragungen handschriftlich oder
, auf mechan. Wege vorzunehmen, die Beitrags- und
Doppelmarken aufzukleben
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0504,
Fabrikgesetzgebung |
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einer umfassenden, berechtigten Anforde-
rungen entsprechenden Reorganisation, die sich teil-
weise in dem Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891
erfüllte. In Verbindung mit den Kranken-, Unfall-,
Invaliditäts-und Altersversicherungsgesetzen (s. Ar
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Hirsch (Max)bis Hirschberg (in Schlesien) |
Öffnen |
, erscheint
periodisch), "Arbeiterstimmen über Unfall- und
Krankheitsverhütung" (1889), "Das Invaliditäts-
und Altersversicherungsgesetz" (3. Aufl. 1890), "Die
Arbeiterschutzgesetzgebung" (2. Aufl. 1892), "I.'0i-.
ßkmisatiou ouvriers 6n ^1i6inNFN6
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Inuusbis Invalidenkassen |
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.)
wurde zuerst durch die neuern Berggesetze geübt
(s. Knappschaftskassen). Mit der Einführung des
Versicherungszwangs durch die Unfallversicherungs-
gesetze seit 1884, und besonders durch das Invalidi-
täts- und Altersversicherungsgesetz vom 22
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0662,
Invalidenrente |
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die dadurch ge-
machten Ersparnisse zu andern Wohlfahrtseinrich-
tungen für Betriebsbeamte, Arbeiter oder deren
Hinterbliebene verwenden.
Invalidenrente, die auf Grund des deutfchen
Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes (s. d
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Knapp (Jakob Herm.)bis Knappschaftskassen |
Öffnen |
vorgesehen. Auch in be-
treff der durch die K. im Falle von Invalidität und
Alter gewahrten Fürsorge kommt nunmehr das
diesen Versicherungszweig regelnde Reichsgesetz vom
22. Juni 1889 zur Anwendung. (S. Invaliditäts-
und Altersversicherungsgesetz
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0926,
von Landesvaterbis Landesverteidigungs-Kommandant |
Öffnen |
, Baden, Hessen,
Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und
Rcuß älterer Linie L. errichtet worden. (S. Invali-
ditäts- und Altersversicherungsgesetz.)
Landesverteidigungs - Distriktskomman-
danten, in Tirol und Vorarlberg die dem Land
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0575,
von Quittungssteuerbis Quotisierung |
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. Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz)
ist die Art der Erhebung freigestellt.
Quittungssteuer, Quittungs st empel, eine
in der Regel mittels aufzuklebender ^tempelmarken
erhobene Abgabe von Empfangsbescheinigungen,
sowohl den besonders
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0217,
von Staatskirchentumbis Staatspapiere |
Öffnen |
Beamter. Im besondern 1) ein nach dem deutschen Invaliditäts - und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni 1889 für jede Versicherungsanstalt und die in deren Bezirk nach §§. 5 und 7 zugelassenen besondern Kasseneinrichtungen (Pensionskassen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0295,
von Versicherungszwangbis Versöhnung |
Öffnen |
293
Versicherungszwang - Versöhnung
Versicherungszwang, s. Arbeiterversicherung und Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz.
Versiegelung, der behördliche Akt, durch welchen die Beschlagnahme von Gegenständen und damit deren Sperre nach außen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Wochenfestbis Wohlau (ehemaliges Fürstentum) |
Öffnen |
Unfallversicherungsgesetz (4. Aufl., ebd. 1889), zur Unfallversicherung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (2. Aufl., ebd. 1888) und zum Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz (gemeinsam mit R. Bosse, 3. Aufl., Lpz. 1891) sowie
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Asaprolbis Asepsis |
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eingetretene Erwerbsun-
fähigkeit durch diese Widersetzlichkeit herbeigeführt
ist(Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom
22. Juni 1889, §.12). Einer gefährlicken Opera-
tion braucht sich der Versicherte jedoch nicht auszu-
setzen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Kirchhellenbis Kleinbahnen |
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Otto Lohse. Sie starb 22. Sept. 1896 in Hamburg.
Klassifikationsverfahren (militär.), s. Einziehen .
Klebegesetz , in tadelndem Sinne gebrauchte Bezeichnung für das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz (s. d., Bd. 9) vom 22. Juni
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Landmesserbis Landwirtschaftskammern |
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. März 1895
zum bayr. Kultusminister ernannt. L. ist Verfasser
größerer Kommentare über die Reichsgewerbeord-
nung, die Ilnfallversicherungsgesetze, das Invali-
ditäts- und Altersversicherungsgesetz, auf dessen
Gestcütuug er einen nicht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Reichstagsgebäudebis Reid (Thomas) |
Öffnen |
. Gesetzgebung wurden die Aufgaben des R. stetig erweitert. Besonders wurde seine Mitwirkung nach Maßgabe des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes (s. d.) bei der Organisation der Versicherungsanstalten beansprucht und ihm auch die Aufsicht über diese
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Lohnsteuerbis Loing |
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. üblich. – Über die L. nach dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz s. Invalidenrente.
Lohnsteuer, Besoldungssteuer, die direkte Besteuerung des Ertrags aus rein persönlicher Arbeit, die sich dadurch rechtfertigt, daß dieser Ertrag ein
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