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Ihre Suche nach Anspruchsverjährung
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Anson-Archipelbis Anspruchsverjährung |
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675
Anson-Archipel - Anspruchsverjährung
größern und vier kleinern, schlecht ausgerüsteten Schiffen verließ er England 18. Sept. 1740, umschiffte das Kap Hoorn, verbrannte die Stadt Payta in Peru, richtete dann seinen Lauf nach den Philippinen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Verjauchungbis Verjüngung |
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hindurch fortgesetzten Besitz oder um das Erlöschen von Rechten durch Nichtausübung derselben handelt. So tritt die Klagverjährung (im Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs, § 154 ff., »Anspruchsverjährung« genannt) nach gemeinem Recht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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.)
Accessĭo possessionis ,
s. Accessio temporis .
Accessĭo temporis (lat., d. i. Hinzukommen
der Zeit). Die Wirkung der Anspruchsverjährung (s. d.) einer dinglichen Klage
(s. Actio ) tritt zu Gunsten des Besitzers ein, wenn
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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Unterabteilungen: Rechtsnormen, Personen (einschließlich der jurist. Personen), Rechtsgeschäfte, Fahrlässigkeit und Irrtum, Zeitbestimmungen, Anspruchsverjährung, Selbstverteidigung und Selbsthilfe, Urteil, Beweis, Sicherheitsleistung. Das zweite Buch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0547,
von Fallen (geologisch)bis Falliment |
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auf Verurteilung zur künftigen
Zahlung oder Räumung auf Grund der mit der Klage
verbundenen oderihr vorausgegangenenKündiguna,
erhoben werden." Vor Eintritt der Fälligkeit läuft
die Anspruchsverjährung (s. d.) in der Regel nicht
ab. Vor Eintritt
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Hemlockstannenbis Hemmwerke |
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unterbrochen wird. (S. Uhren.)
Hemmung der Verjährung, neuerer Ausdruck für ruhende Verjährung, s. Anspruchsverjährung und Verjährung.
Hemmungsbildung, jede Mißbildung, welche dadurch zu stande kommt, daß der Embryo und seine Organe auf einer frühern
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Höhere Gewaltbis Höhere Schulen |
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der Dinge eintretenden Zufälle erstreckte.
Die H. G. übt ihren Einfluß, wenn dadurch die Wahrung gesetzlicher oder verabredeter Fristen verhindert wurde: die Anspruchsverjährung (s. d.) ist gehemmt, solange der Berechtigte durch Stillstand
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Klafterbis Klai |
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der Eskomptcbank
unterstützt wird, auf Durchfuhr und Ausfuhr der
Erzeugnisse des Bergbaues.
Klagenkonkurrenz, s. OououiLuä.
Klageverjährung, s. Anspruchsverjährung.
Klaglose Forderung oder natürliche Ver-
bindlichkeit, s. Verbindlichkeit
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0647,
von Korrealbis Korrektur |
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in dem einen Fall anders als im
andern. Die Anspruchsverjährung wird gegen alle
Korrealschuldner unterbrochen, wenn einer derselben
verklagt wird, nicht aber bei den Solidarschuldncrn.
Wird das Ganze von einem Korrealschuldner ge-
zahlt, so hat
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Tempora mutantur, nos et mutamur in illisbis Temurschunor |
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Frist als Tempus continuum zu berechnen ist, wenn das Gesetz nicht anders verfügt, z. B. bezüglich der ruhenden Verjährung (s. Anspruchsverjährung). Vgl. Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 203.
Temrjuk. 1) Abteilung (otděl) im westl. Teil des russ
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Verjüngungsklassebis Verkaufsselbsthilfe |
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gelöscht ist, wenn der Anspruch des Berechtigten gegen den Eigentümer verjährt ist (§. 901). Die V. ruht wie die Anspruchsverjährung und wird unterbrochen, wenn vor ihrer Vollendung die Gegenpartei Klage erhebt. Durch Anmeldung einer Konkursforderung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Verhuelbis Verjährung |
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, s. Bonität.
Verjährung, der Verlust von Rechten, welcher infolge ihrer Nichtausübung während eines durch das Gesetz bestimmten Zeitraums eintritt. Über den Unterschied von V. und Ersitzung s. d. Eine von der Anspruchsverjährung (s. d
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Unstrutbis Unterbrechung |
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der Verjährung, s. Anspruchsverjährung und Verjährung.
Unterbrechung des Verfahrens. Die Deutsche Civilprozeßordnung ist darauf bedacht, dem anhängig gewordenen Rechtsstreite den Fortgang zu sichern. Gewissen Umständen räumt sie jedoch die Wirkung ein
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