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Ihre Suche nach Anwaltsprozeß
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Anvillebis Anweisung |
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Reichsgerichts als Vorsitzendem, drei Mitgliedern des Reichsgerichts und drei Mitgliedern der A. bei dem Reichsgericht besteht. Vgl. Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878, § 41-97.
Anwaltsprozeß, Bezeichnung für diejenigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Anwalt und Anwaltskammernbis Anweisung |
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. Bürgerl. Gesetzb. §§. 506-563, 689. Betreffs des Deutschen Entwurfs vgl. dessen §§. 1797 fg., Motive V, 69 fg., und §§. 1870 fg., Motive V, 184 fg.
Anwalt und Anwaltskammern, s. Rechtsanwalt.
Anwaltsprozeß, nach der Deutschen Civilprozeßordnung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Prozeßlegitimationbis Prozeßvollmacht |
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, im Sinne der Deutschen Civilprozeßordnung eine Vollmacht zur gesamten Prozeßführung, im Gegensatz zu einer Vollmacht für einzelne Prozeßhandlungen. Erstere muß, soweit eine Vertretung durch Anwälte geboten (s. Anwaltsprozeß), erteilt werden, während
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Vorausbis Vorflut |
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ist das Verfahren nach modernem Prozeßrecht ein mündliches. Doch muß nach der deutschen Zivilprozeßordnung im Anwaltsprozeß vor den Kollegialgerichten die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze (Klage, Klagbeantwortung etc.) vorbereitet werden. Auch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zuständigkeitsgesetzbis Zustellung |
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aber voraus, daß beide Parteien durch Anwalte vertreten, und daß die letztern über ebendiese Form der Z. einverstanden sind. Die regelmäßigen Zustellungsformen sind die Z. durch den Gerichtsvollzieher und die Z. durch die Post. Im Anwaltsprozeß (vor
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Beisitzerbis Beitzke |
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und fördernd zur Seite steht. So besteht vielfach die Vorschrift, daß bei gerichtlichen Verträgen, welche zwischen Ehegatten abgeschlossen werden, die Ehefrau einen B. haben muß. Im deutschen Anwaltsprozeß muß der Rechtsbeistand ein Rechtsanwalt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0800,
Berufung (in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) |
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für den landgerichtlichen Anwaltsprozeß geltenden Grundsätzen. Der Rechtsstreit wird in thatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht vor dem Berufungsgericht nochmals neu verhandelt. Neue Angriffs- und Verteidigungmittel, Thatsachen wie Beweismittel (nova
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
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, die im Anwaltsprozeß durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet sein muß. Ausnahmsweise kann sie auch zu Protokoll des Gerichtsschreibers oder auch in einer nicht von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift geschehen, wenn nämlich der Prozeß bei einem Amtsgericht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Frisch, fromm, froh, frei!bis Frist |
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zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen soll (im Anwaltsprozeß eine Woche, sonst mindestens drei Tage, in Meß- und Marktsachen 24 Stunden); auch sind in der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 193, 506, 809) für den Richter
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Ladóbis Ladung |
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eine Klageschrift oder ein andrer Schriftsatz zuzustellen, so ist die L. in den Schriftsatz aufzunehmen. Im Anwaltsprozeß vor dem Landgericht muß die L., sofern sie nicht einem Rechtsanwalt zugestellt wird, die Aufforderung an die Partei zur Bestellung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Ladungscertifikatbis Lafage |
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in Ladung genommen habe.
Ladungsfrist, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Frist, welche zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen muß. Sie beträgt im Anwaltsprozeß mindestens eine Woche, in andern Prozessen mindestens drei
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Mähnebis Mahonia |
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eine Landgerichtssache, so hat der Kläger binnen sechs Monaten ordentliche Klage bei dem zuständigen Landgericht im Anwaltsprozeß zu erheben. Die Kosten des Mahnverfahrens werden alsdann als Teil der Kosten des entstehenden Rechtsstreits angesehen. Nach
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Mündlerbis Mündlichkeit |
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, durch dessen Ausübung er auf möglichste Klarstellung und Ergänzung des Materials hinwirken kann. Auf der andern Seite macht die M. des Verfahrens die Schrift nicht ganz entbehrlich. So erfolgt im Anwaltsprozeß die mündliche Verhandlung auf Grund
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Parsifalbis Parterre |
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des sogen. kleinen Kriegs (s. Krieg) dem Feind zu schaden suchten, woraus sich die Bezeichnung Parteigängerkrieg, bez. für deren Anführer P. bildete.
Parteiprozeß, im Gegensatz zum Anwaltsprozeß (s. d.) derjenige Prozeß, für welchen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Prokurazienbis Prolongation |
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Kollegialgerichten, also vor den Landgerichten und allen Gerichten höherer Instanz, die Parteien sich durch einen Rechtsanwalt als P. vertreten lassen müssen (Anwaltsprozeß). Außerdem, also namentlich vor den Amtsgerichten, können die Parteien ihre Sache selbst
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0430,
von Provisionsreisenderbis Prozeßfähigkeit |
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(im Anwaltsprozeß durch einen Rechtsanwalt) führen zu lassen. Die P. ist nicht zu verwechseln mit der Parteifähigkeit, d. h. der Fähigkeit, in einem Rechtsstreit Kläger oder Beklagter zu sein. Diese letztere Fähigkeit hat z. B. der Minderjährige, während
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Prozeßordnungbis Prschewalskij |
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durch Kündigung, dem Prozeßgegner gegenüber aber erst durch die Anzeige von diesem Erlöschen der P. und im Anwaltsprozeß überdies erst durch die Anzeige von der Bestellung eines andern Anwalts.
Pr. pa., kaufmänn. Abkürzung für per procura (s. Prokura
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0628,
Rechtsanwalt |
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Gerichten höherer Instanz anhängig sind. In diesen Rechtsstreitigkeiten (Anwaltsprozeß), im Gegensatz zu den vor die Amtsgerichte gehörigen Rechtssachen, müssen sich die Parteien je durch einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen R. als Bevollmächtigten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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darthun. Der R. kann namentlich in Prozessen vor dem Amtsgericht als Prozeßbevollmächtigter auftreten, während im Anwaltsprozeß ein Rechtsanwalt die Partei vertreten muß.
Rechtskraft (lat. Res judicata, franz. Chose jugée), die Unanfechtbarkeit
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Schriftgranitbis Schriftstellervereine |
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). An die Stelle desselben ist jetzt das mündliche Verfahren getreten, welches indessen nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 119 ff.) in dem vor die Landgerichte gehörigen Anwaltsprozeß durch die vorbereitenden Schriftsätze der Parteien eingeleitet
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1027,
von Unsre liebe Fraubis Unterbrechung des Verfahrens |
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Anwalts einer Partei im Anwaltsprozeß; 5) Aufhören der Thätigkeit des Gerichts infolge eines Kriegs oder eines andern Ereignisses. In den Fällen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Vernebis Vernet |
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begonnenen Rechtsstreit gebunden, daß er ohne Einwilligung des Beklagten seine Klage nicht mehr zurücknehmen kann. Im Anwaltsprozeß muß die V. im mündlichen Verfahren durch die Einreichung eines Schriftsatzes vorbereitet werden, während sich der Beklagte
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0945,
Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) |
Öffnen |
Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn sie nicht selbst zu den Rechtsanwalten gehört (Anwaltsprozeß). Für diejenigen Rechtsstreitigkeiten (Parteiprozesse) dagegen, welche vor den Amtsgerichten verhandelt werden, besteht kein Anwaltszwang. Besondere Arten des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Antrag auf Konkurseröffnungbis Antragsdelikte |
Öffnen |
, worüber der Richter entscheiden soll. Sie unterliegen im Anwaltsprozeß (s. d.) besondern Kautelen, indem sie rechtzeitig durch vorbereitende Schriftsätze anzukündigen, in der mündlichen Verhandlung aus den Schriftsätzen zu verlesen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0903,
von Armenkolonienbis Armenrecht |
Öffnen |
, und das Recht auf Beiordnung eines Gerichtsvollziehers oder im Anwaltsprozeß auf Beiordnung eines Anwalts, während sie auf die Erstattungspflicht bezüglich der gegnerischen Kosten keinen Einfluß übt. Dagegen hat sie, wenn
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0653,
von Beißbeerebis Beitzke |
Öffnen |
.
Im Civilprozeß kann, soweit eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist (s. Anwaltsprozeß), eine Partei mit jeder prozeßfähigen Person als B., d. h. zur Unterstützung in der mündlichen Verhandlung, erscheinen. Das von dem B. Vorgetragene gilt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
Öffnen |
eines Schriftsatzes, welcher regelmäßig dem Anwaltszwange (s. Anwaltsprozeß) unterliegt, in gewissen Ausnahmefällen auch durch Erklärung zum Gerichtsschreiberprotokoll. Die Vorbringung neuer Thatsachen und Beweise ist zulässig. Das Verfahren im weitern
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
Öffnen |
überlassen sind. (S. Selbstbetried, im Gegensatz zum
Offizialbetriebe.) Als Folge dieser beiden Grund-
regeln ist der Anwaltszwang (s. Anwaltsprozeß),
d. h. die Verpflichtung der Parteien, sich durch An-
wäke vertreten zu lassen, anzusehen, welcher den
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Gerichtstafelbis Gering |
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im Anwaltsprozeß (s. d.) unmittelbar
gescheben, während sie in andern Prozessen auch
durch Verlnittelung des Gerichtsschreibers zulässig ist.
Nach der Deutschen Strafprozeßordnung^ 8§.37-3^))
gelten die Vorschriften über Zustellungen im Civil-
prozeß
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Ladungbis Ladungsraum |
Öffnen |
. Im Anwaltsprozeß muß
sie, sofern sie nicht an einen Rechtsanwalt, sondern
an die Partei selbst erfolgt, was naturgemäß meist
bei instanzeinleitender L., wie zur Verhandlung über
die Klage oder ein Rechtsmittel, derFall ist, die Auffor-
derung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Rechtsbehelfbis Rechtsbelehrung |
Öffnen |
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Rechtsbehelf - Rechtsbelehrung
wälte geboten ist (s. Anwaltsprozeß), kann nur ein bei dem Prozeßgericht zugelassener R. die Vertretung als Prozeßbevollmächtigter übernehmen. In der mündlichen Verhandlung, einschließlich der vor dem
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
Öffnen |
es im amtsgerichtlichen Prozeß, ein R. an ein höheres Gericht einlegen, durch einen Rechtsanwalt vertreten sein (s. Anwaltsprozeß); die Beschwerde (s. d.) kann aber, wenn der Rechtsstreit bei einem Amtsgericht anhängig ist oder anhängig war, oder wenn
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Schriftgießermetallbis Schriftstellervereine |
Öffnen |
Vorzugsrecht fast überall beseitigt.
Schriftsätze, vorbereitende, die Schriftstücke, welche zwischen den Parteien im Anwaltsprozeß zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gewechselt werden sollen; im Parteiprozeß können sie gewechselt werden. Dem
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Stellvertretungbis Stelzhamer |
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von Rechtsgeschäften; der Anwaltsprozeß (s. d.) wird nur durch S., die Rechtsanwälte, geführt. Im Staatsrecht ist S. des Monarchen teils der Regent (s. d.), teils kann der Monarch bei eigener Behinderung in Führung der Regierung einen S. ernennen, wie dies in Preußen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1049,
von Zustandsdeliktbis Zustellung |
Öffnen |
Gericht (Z. von Amts wegen), zur Vornahme der Z. im Anwaltsprozeß (s. d.) unmittelbar, sonst nach Wahl des betreibenden Teils unmittelbar oder durch Vermittelung den Gerichtsschreibers des Prozeßgerichts zu beauftragen. Der Auftrag kann formlos
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Unterbrechungsradbis Unterfranken |
Öffnen |
Vertreter dem Gegner von seiner Bestellung Anzeige macht, oder bis dieser jenem seine Absicht anzeigt, den Prozeß fortzusetzen. Für die Aufnahme gilt das Gleiche, wenn im Fall der U. durch den Tod ein Nachlaßkurator bestellt ist. 4) In Anwaltsprozessen
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