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Ihre Suche nach Aszendenten
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Asynesiebis Atalante |
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. B. bei Schiller: "Und es wallet und siedet und brauset und zischt".
Asynesīe (griech.), Mangel an Einsicht.
Asyngamie (griech.), die Verfrühung oder Verspätung der Blütezeit, welche für die Bildung der Arten von Bedeutung ist.
Aszendenten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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722
Erbfolge.
Aszendenten vorhanden, so wird nach den Linien geteilt, so daß die Erbschaft in zwei gleiche Hälften zerfällt, von denen die eine den väterlichen, die andre den mütterlichen Aszendenten des Erblassers zugeteilt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
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wegen jugendlichen Alters oder Mangels an Vermögen und Arbeitsfähigkeit, voraussetzt, liegt zunächst dem Deszendenten gegenüber dem Aszendenten ob. Ferner sind die Eltern als solche verpflichtet, die ehelichen und die adoptierten Kinder zu erhalten und zu
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
Erbschaftssteuer (Neuregelung in Preußen) |
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der Besteuerung auf Erbfälle an Ehegatten, Aszendenten und Deszendenten vorgesehen. Es sollte bezahlt werden 1/2 Proz. des Betrags, wenn er an Ehegatten gelange oder an Verwandte in absteigender Linie (Deszendenten), sofern dieselben aus gültigen Ehen abstammten
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
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Linie, wie Kinder und Enkel, die Aszendenten oder Verwandte in aufsteigende Linie, wie Eltern und Großeltern, und die Geschwister, letztere aber nur dann, wenn ihnen eine anrüchige Person (persona turpis) vorgezogen worden ist. Neuere Gesetze und so
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Famarsbis Familie |
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, Aszendenten und Deszendenten), oder wenn beide einen gemeinsamen väterlichen oder mütterlichen Ahnen besitzen (Seitenverwandte, Kollateralen). Außerdem erweitert sich der Familienkreis durch die Ehe, indem der eine Ehegatte nicht nur zu dem andern
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Kommissionshandelbis Kommunalschule |
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dem Schenker verstarben sei. Eine Ausnahme von dieser Regel des gemeinen Rechts gilt jedoch dann, wenn Aszendenten und Deszendenten in gemeinsamer Lebensgefahr umkommen. Hier wird im Zweifel angenommen, daß der unmündige Deszendent vor dem Aszendenten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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Recht bestanden Eheverbote zwischen Aszendenten und Deszendenten, zwischen Personen, die im Respectus parentelae (Verhältnis zwischen Oheim oder Tante einerseits und Neffen oder Nichte anderseits) standen, und zwischen Geschwistern. Das kanonische
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
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, welchen ihr Vater erhalten haben würde, wenn er am Leben geblieben wäre (Repräsentationsrecht); also erhalten A ⅓, B ⅓, c ⅙, c ⅙. Sind keine Deszendenten vorhanden, so kommt die zweite Klasse, die der Aszendenten (der Verwandten in aufsteigender Linie
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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) Großeltern, Urgroßeltern etc. und die Halbgeschwister und deren Nachkommen; die Aszendenten zur einen, die Halbgeschwister zur andern Hälfte; 5) Seitenverwandte nach der Gradesnähe und ohne Unterschied zwischen Voll- und Halbbürtigen.
Auch
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Schornsteinfegerkrebsbis Schott |
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, daß die Eltern des Erblassers, mitunter sogar alle Aszendenten desselben, den Geschwistern in der Erbfolge vorgehen, im Gegensatz zum römischen Recht, welches bei dem Mangel von Deszendenten die Aszendenten und die Geschwister sowie die vollbürtigen Kinder
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Substanzbis Subtraktion |
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sollte; endlich die Quasipupillarsubstitution (substitutio quasi pupillaris s. exemplaris), vermöge deren es allen Aszendenten freisteht, einem blödsinnigen Abkömmling einen Substituten zu ernennen für den Fall, daß das Kind im Blödsinn verstirbt
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0280,
von Erbschaftssteuerbis Erdbeben |
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in allen andern Fällen.
Befreit von der E. ist: 1) jeder Anfall unter 150 Mk.; 2) jeder Anfall, welcher gelangt an: a) Aszendenten, b) Deszendenten, sofern dieselben aus gültigen Ehen abstammen oder legitimiert sind (auch uneheliche Kinder haben
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0994,
Unfallversicherung (deutsche Reichsgesetze von 1884 bis 1887) |
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an die Witwe im Betrag von 20 Proz. des Jahresverdienstes, an unerwachsene Kinder (im Höchstbetrag von 60 Proz. an Witwen und Waisen zusammen), bez. auch an Aszendenten, deren einziger Ernährer der Verunglückte war, zu gewähren. Der zu leistende
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Adonischer Versbis Adoption |
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Aszendenten in A. gibt, so liegt ein Fall der vollkommenen A. (adoptio plena) vor. Der Adoptierte tritt hier aus der Familie, wozu er bisher gehörte, heraus und kommt in die Gewalt und in die Familie des Adoptivvaters; er bekommt im Verhältnis zu
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
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).
Erbschaftsgeld, s. Abschoß.
Erbschaftsklage, s. Erbfolge.
Erbschaftssteuern, welche von Hinterlassenschaften Verstorbener erhoben werden, sind schon seit langer Zeit bekannt. Sie bestanden in Rom unter Augustus mit Befreiung der Aszendenten
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Erbschatzmeisterbis Erbse |
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abgestuft werden einmal nach dem Verwandtschaftsgrad unter mäßiger Belastung oder vollständiger Befreiung derjenigen, für welche die Erbschaft keine ihre Lage verbessernde Bereicherung bildet (Deszendenten, Aszendenten, Ehegatten), unter höherer
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Heerenveenbis Heerwurm |
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die Aszendenten und zuletzt die Seitenverwandten. Von mehreren Söhnen erbte der älteste das Schwert im voraus, während die übrige Verlassenschaft unter alle geteilt wurde. Noch in der neuern Zeit galt hin und wieder das Heergerät als ein Teil
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
Öffnen |
Erblassers zur Erbfolge, ein andrer (Westfalen und Schlesien allgemein; Oldenburg und Braunschweig für einzelne Güterarten) auch Aszendenten und Kollateralen. Die meisten Gesetze haben bei der Erbfolgeordnung das Majorat eingeführt, einzelne (Westfalen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0808,
von Linguistbis Liniensystem |
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die eine unmittelbar oder mittelbar von der andern abstammt, also die Reihe der Aszendenten und Deszendenten, und zwar nennt man die Reihe: Vater, Großvater, Urgroßvater etc. aufsteigende L., während die Reihe: Sohn, Enkel, Urenkel etc. absteigende L. heißt. Zu
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Schwäbisches Meerbis Schwägerschaft |
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Schwiegersohns oder der Schwiegertochter) zu den Aszendenten (dem Schwiegervater oder der Schwiegermutter) des andern Ehegatten. 3) S. im engern Sinn, das Verhältnis eines Ehegatten zu den Seitenverwandten des andern, namentlich zu dessen Geschwistern
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0992,
von Una cordabis Uneheliche Kinder |
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, die in einem Geschlechtsverhältnis, welches die Weihe der Ehe nicht empfangen hat, erzeugt sind. Sie haben juristisch keinen Vater und keine väterlichen Aszendenten, teilen Rang, Stand und Gerichtsstand der Mutter und führen deren Namen. Die neuere Gesetzgebung hat ihnen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Verwaltungsexekutivebis Verwandtschaft |
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man als aufsteigende Linie (linea ascendens), und die in ihr Stehenden heißen Aszendenten (parentes, Obersippschaft, cognatio superior); dieselbe Linie nach der Richtung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Verwandtschaftszuchtbis Verwendungsgesetz |
Öffnen |
daß nicht der leibliche Vater, sondern der Mutterbruder als der nächste Aszendent gilt und von seinem Neffen beerbt wird. Darauf gründen sich dann eigentümliche, uns sehr fremdartig dünkende Bezeichnungen und Verwandtschaftssysteme bei den
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