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100% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0297, von Bahnhoflagernd bis Bahnson Öffnen
und Eisenbahnverkehrs. Die hierfür maßgebenden Bestimmungen sind meist in besondern Bahnpolizeireglements, Bahn- oder Betriebsordnungen enthalten. In Deutschland, wo das Recht zum Erlaß von Bahnpolizeiverordnungen im Art. 43 und 45
69% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0443, Eisenbahn (Reichseisenbahnfrage; Betriebswesen, Fahrpläne) Öffnen
undenkbar wäre. Diese Betriebsordnung findet ihren Ausdruck in mannigfachen Kundgebungen der Bahnen, nämlich in dem Bahnpolizeireglement, der Fahrordnung, den Betriebsinstruktionen und den
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0842, Eisenbahnbau Öffnen
sein, daß das Fahrsignal erst erscheinen kann, nachdem die Weichen für den vorgeschriebenen Weg gestellt sind; auch müssen die Weichen in richtiger Lage festgelegt sein, solange das Fahrsignal steht. Das bisherige Bahnpolizeireglement enthielt eine ähnliche
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0462, Eisenbahnrecht Öffnen
einheitliches Netz verwaltet und die neu herzustellenden Bahnen zu diesem Behuf nach einheitlichen Normen angelegt und ausgerüstet werden (Art. 42). Demgemäß sollen übereinstimmende Betriebseinrichtungen getroffen und gleiche Bahnpolizeireglements eingeführt
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0261, von Bahiaholz bis Bahnsen Öffnen
der öffentlichen Sicherheit auferlegten Beschränkungen und Verpflichtungen. Für das Deutsche Reich ist ein ausführliches Bahnpolizeireglement 4. Jan. 1875 erlassen worden und 1. April 1875 in Kraft getreten ("Zentralblatt für das Deutsche Reich" 1875, Nr
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0444, Eisenbahn (die einzelnen Betriebszweige) Öffnen
sind durch das Bahnpolizeireglement für die E. Deutschlands bestimmte Grenzen gestellt (s. Eisenbahnfahrgeschwindigkeit ). Außer der Fahrgeschwindigkeit auf freier Strecke
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0236, Eisenbahnbetriebssicherheit (Oberbau, Schienen) Öffnen
für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs sind in Deutschland: das Bahnpolizeireglement und die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, beide vom 30. Nov. 1885 (in Kraft getreten 1. April 1886). Diese beiden Verordnungen sind vom Reichskanzler in Gemäßheit
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0294, Bahnhöfe Öffnen
zu ermöglichen. (In Deutschland befahren die Züge auf doppelgleisigen Bahnstrecken das in der Fahrtrichtung rechts liegende Gleis, §. 21 des Bahnpolizeireglements [s. Bahnpolizei], während in andern Ländern auch das linksliegende Gleis befahren
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0841, Eisenbahnbau Öffnen
der Fahrzeuge "aufgeschnitten" und dadurch von selbst in der beabsichtigten Richtung gestellt. Nach dem frühern Bahnpolizeireglement für die Eisenbahnen Deutschlands und den in dieser Beziehung gleichlautenden Bestimmungen der neuen, 1. Jan. 1893 in Kraft
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0855, von Eisenbahn-Betriebsdirektor bis Eisenbahn-Betriebsordnung Öffnen
Bestim- mungen bisher in dem Bahnpolizeireglement und der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutsch- lands vom 30. Nov. 1885 und der Vahnordnung für Deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeu- tung vom 12. Juni 1878 enthalten (s. Bahnpolizei); an
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0455, Dampfkessel (gesetzliche Bestimmungen) Öffnen
Gebäudewänden muß ein Zwischenraum von mindestens 8 cm verbleiben. - Für Eisenbahnlokomotivkessel gelten die besondern Bestimmungen des Bahnpolizeireglements vom 3. Juni 1870. Die Anweisung des königlich preußischen Handelsministers vom 11. Juni 1871
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0428, von Eisenacher Kirchenkonferenz bis Eisenbahn Öffnen
in Deutschland 442 V. Betriebswesen : Betriebsordnung; Bahnpolizeireglement 443 Fahrpläne 443 Die einzelnen Betriebszweige 444 VI. Wirtschaftliche etc. Bedeutung 445 VII. Internationale Übereinkommen 445 Litteratur 446
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0460, von Eisenbahneinheit bis Eisenbahnfusion Öffnen
62,83 0,99 60,7 Für die auf freier Strecke, also außerhalb der Bahnhöfe, erlaubten Geschwindigkeiten gelten nun in Deutschland (Bahnpolizeireglement für die Eisenbahnen Deutschlands vom 30. Nov. 1885) und ähnlich auch in Frankreich und Österreich
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0572, von Range bis Rank Öffnen
) unter sorgfältiger Beachtung der Signalordnung und des Bahnpolizeireglements, um jede Beschädigung von Personen und Betriebsmaterial zu verhindern und unnötiges Hin- und Herfahren zu vermeiden. Vgl. Schroeter, Die Schule des Eisenbahndienstes (3
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0895, von Besteck bis Bestellung Öffnen
einer Privateisenbahngesellschaft, soweit sie nach §. 66 des Bahnpolizeireglements vom 4. Jan. 1875 zur Ausübung der Bahnpolizei berufen sind, insbesondere also Stationsbeamte, Bahnwärter, Zugführer, Schaffner. Zu denselben gehören ferner nach
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0139, von Blockcentrale bis Blocksignalsystem Öffnen
zweier in derselben Richtung und auf demselben Gleise fahrender Eisenbahnzüge zu vermeiden, ist durch das Bahnpolizeireglement für die Eisenbahnen Deutschlands sowie auch durch gesetzliche Bestimmungen in andern Ländern angeordnet, daß Züge sowie
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0856, von Eisenbahn-Betriebsreglement bis Eisenbahnbremsen Öffnen
bei letztern Signale zur Anwendung kommen. Die neuen bahnpolizeilichen Bestimmungen fin- den auf Bayern vermöge des platzgreifenden Re- servatrechts (s. Eisenbahnrecht) keine Anwendung. Wie indes Bayern 1886 ein Bahnpolizeireglement und 1882
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0869, Eisenbahnfahrgeschwindigkeit Öffnen
für die Haupteisenbahnen Deutschlands" vom 5. Juli 1892, die an Stelle des "Bahnpolizeireglements für die Eisenbahnen Deutschlands" vom 30. Nov. 1885) (s. Bahnpolizei) am 1. Jan. 1893 in Kraft getreten ist (s. Eisenbahn-Betriebsordnung), darf
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0881, Eisenbahnrecht Öffnen
das Eiscnbahngesetz vom 9. April 1875, das Eisenbahndienstreglcment (Bahnpolizeireglement) vom 27. Ott. 1875 und das Vetriebsreglement vom 9. Jan. 1876 (zum Teil wörtliche Übersetzungen des deutschen Reglements). In Belgien werden die Verhältnisse
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0921, von Eisenbauanstalt bis Eisenblüte Öffnen
auf- gestellten Fahrplane bereits berücksichtigt sind, wäh- rend für letztere der Fahrplan erst in jedem einzelnen Falle gemacht wird. Bei der Zusammensetzung der E. sind die bahn- polizeilichen Vorschriften zu beachten. Nach dem Bahnpolizeireglement
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0119, von Bagnères-de-Bigorre bis Baken Öffnen
aus. * Bahnpolizeireglement. Das Bist im Deut- schen Reich seit 1. Jan. 1893 ersetzt durch die Eisen- bahnbetriebsordnung (s. d., Bd. 5) vom 5. Juli 1892. ^Bahnson, Iesper Iespersen, dän. Kriegsmini- ster, trat nach dem Ausgleich im Aug. 1894 zurück