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100% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0644, von Behn bis Behörde Öffnen
). Beholzungsrecht (jus lignandi), das Recht, aus dem gemeinen Walde oder aus fremdem Walde Holz zu beziehen; im ersten Falle eine in dem Gesamteigentum liegende Befugnis, in letzterm Fall Dienstbarkeit oder Reallast, je nachdem der Berechtigte
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 1016, von Jus curiae bis Jus privatum Öffnen
humānum (lat.), menschliches Recht. Jus imagĭnum (lat.), s. Imagines. Jus in sacra, s. Jus circa sacra. Jusjurándum (lat.), Eid (s. d.). Jus Latĭi, s. Lateiner. Jus lignandi (lat.), s. Beholzungsrecht. Jüslik bedeutet im Türkischen Hunderter