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100% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0720, von Benedizieren bis Beneke Öffnen
eines Geistlichen dauernd bestimmt sind. Es steht deswegen in Wechselbeziehung zu dem geistlichen Amte, so daß kein Amt ohne B., kein B. ohne Amt verliehen werden soll. Auch das Amt selbst wird mit dem Ausdrucke B. bezeichnet. Die Benefizien werden
85% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0688, von Beneficium juris bis Benevent Öffnen
Zweck oder einem Bühnenmitglied (Benefiziant) ganz oder teilweise zu gute kommt. Benefizenz (lat.), Wohlthätigkeit. Benefiziat (lat.), ein Benefizempfänger, Pfründner, Stipendiat (s. Beneficium). Benefizieren (lat.), Wohlthaten erweisen
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0605, von Annaline bis Anneliden Öffnen
Tode des Lehnsmanns das verfallene Lehen mit seinen Einkünften bis zu anderweitiger Vergebung an den Lehnsherrn zurückfiel, so nahmen Bischöfe und Prälaten die Einkünfte der von ihnen abhängigen Benefizien während der regelmäßigen einjährigen Vakanz
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0687, von Benedizieren bis Beneficium inventarii Öffnen
zivilistische (B. palatinum, für Zivildiener), militärische (B. militare) und geistliche Benefizien. Unter letztern, Kirchenpfründen, Präbenden, verstand man ursprünglich nur die mit geistlichen Ämtern verbundenen Dotationen, dann jene Ämter selbst. Allmählich
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0597, von Graduiert bis Graf Öffnen
eine bedeutende Vermehrung, indem die Grafen Abgaben und Dienste zum Besten ihrer Güter in Anspruch nahmen und außer den Gütern, welche ihnen durch ihr Amt zufielen, oft noch Benefizien besaßen, d. h. Güter, welche ihnen zur Nutznießung auf Lebenszeit
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0691, Papst (Geschichte des Papsttums bis 1314) Öffnen
, und zwar nur ihm allein: von Verbrechen zu absolvieren, von Strafen zu dispensieren, die niedern Pfründen und Benefizien zu verleihen, Heilige zu kanonisieren, kirchliche Auflagen auszuschreiben, dies geschah jetzt ebenfalls nur kraft von Rom erhaltenen
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0723, von Anwalt und Anwaltskammern bis Anweisung Öffnen
bestimmt ist, also in säkularisierten Stiften, Klöstern, Domkapiteln. Im Kirchenrecht sind A. verboten, da nur vakante Benefizien verliehen werden dürfen. Die Verleihung nicht erledigter Benefizien ist nichtig und strafbar; nur der Papst kann gratiae
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0090, Deutsches Recht Öffnen
Unabhängigkeit und konnte den Heeres- und Gerichtsdienst nicht mehr tragen, sodaß sich viele Freie in den Schutz und die Abhängigkeit von einem großen Grundbesitzer begaben und dessen Vasallen wurden. Der König gewährte Herzögen und Grafen Benefizien
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0038, von Geistesstörung bis Geistliche Öffnen
, Benefizien, Besoldungen, Kollegien, Gebäuden, Gerichten, Gütern, Trachten etc. Geistliche. Alle christlichen Kirchenparteien, ausgenommen die Wiedertäufer, Quäker und Darbysten (s. d.), stimmen darin überein, daß die Kirche, um ihre Thätigkeiten
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0771, Kirchenstaat (Geschichte: bis zum 10. Jahrhundert) Öffnen
771 Kirchenstaat (Geschichte: bis zum 10. Jahrhundert). Hauptpunkte die Unveräußerlichkeit aller Benefizien und Länder des Kirchenstaats, Verfolgung der Ketzer und Erhaltung des (längst nicht mehr vorhandenen) Sixtinischen Schatzes waren. An
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0780, von Kirchenvermögen bis Kirchenvisitation Öffnen
der päpstlichen Kurie noch jetzt die sogen. Pallientaxen von den neugewählten Bischöfen, ferner die bei der Verleihung kirchlicher Benefizien zu erlegenden Annaten sowie die Dispenstaxen, soweit letztere nicht in die Kasse der Bischöfe fließen, erhoben
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0996, von Kompaternität bis Kompensation Öffnen
Inkompatibilität die Unzulässigkeit der gleichzeitigen Übertragung gewisser Kirchenämter, während bei andern Pfründen und kirchlichen Benefizien K. besteht. Kompatieren (lat.), Mitgefühl haben; womit vereinbar sein, wozu passen; kompatibel, verträglich
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0973, Ludwig (Frankreich: L. XVII., L. XVIII.) Öffnen
"Monsieur" an. Bei der ersten Versammlung der Notabeln 1787 spielte er als Büreaupräsident eine Hauptrolle und half den Minister Calonne stürzen, obwohl er, wie sich später herausstellte, unter dessen Ministerium 14 Mill. Livres Benefizien empfangen
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0320, von Prats de Mollo bis Praya Öffnen
für den Papst in Anspruch genommene Recht, geistliche Benefizien und Pfründen unter gewissen Umständen statt des eigentlichen Kollators zu vergeben; im Rechtswesen das Zuvorkommen mit einer Rechtshandlung. Sind in einer Rechtssache gleichzeitig mehrere
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0741, von Réseau bis Reserve Öffnen
Religionsfrieden von 1555 enthaltene "geistliche Vorbehalt", wonach die Geistlichen und namentlich die Prälaten, welche aus der katholischen Kirche austraten, auf ihre bisherige Würde und ihre Benefizien verzichten mußten. Reserve (franz.), allgemein
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0044, von Valréas bis Vambéry Öffnen
einem siegreichen Aufstand gegen die Bischöfe und Großvasallen (1035) vom Kaiser Konrad II. durch das Lehnsgesetz von 1037, welches ihnen Erblichkeit ihrer Benefizien, Schöffengericht aus ihresgleichen und Berufung an den Kaiser gewährte, die Sicherung ihrer
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0727, Österreichisch-Ungarische Monarchie (Zeitungswesen) Öffnen
Mönchen und 564 mit 13554 Nonnen. Das Stammvermögen (1890 in Österreich allein) der katholischen bischöfl. Mensen betrug 24,89, der Domkirchen 2,98, der Domkapitel 15,72, der Pfarr- und sonstigen Kirchen 110,77, der Kuratspfründen und Benefizien 103,17
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0786, von Reservatum ecclesiasticum bis Reservefonds Öffnen
durch Übertritt zum Protestantismus ihre Benefizien verwirken sollen. Erst durch den Westfälischen Frieden wurde dieselbe Norm auf prot. geistliche Reichsstände ausgedehnt. Reservātum rustĭcum (lat.), s. Auszug. Reserve (frz.), Vorbehalt; Zurückhaltung