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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0767,
von Bergbaufreiheitbis Bergbehörde |
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765 Bergbaufreiheit – Bergbehörde
an Wichtigkeit das belg.-franz. Kohlenbecken, das südfranzösische, in Deutschland das rhein., westfäl., die sächs., böhm. und schles. Kohlengebiete.
Auch der Steinsalzbergbau hat erst seit Mitte des 19
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3% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
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und die Ostseeländer verbreitete und das alte deutsche Recht der Gewere durch das moderne Recht der Mobilien und des Erwerbs verdrängte.
Beinahe gleichzeitig mit der allgemeinen Anerkennung der Bergbaufreiheit tritt der Anspruch der deutschen Kaiser
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Bergmännchenbis Bergrecht |
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. Dieses Rechtsinstitut führt den Namen der Bergbaufreiheit.
Geschichte des Bergrechts.
Die Bergbaufreiheit ist deutschen Ursprungs. Im griechischen und römischen Altertum war das Recht zum Bergbau mit dem Grundeigentum da, wo dieses zu vollen
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Bergregalbis Bergreichenstein |
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.) In England hatte die Bergbaufreiheit im Mittelalter vorübergehend durch deutsche Bergleute Eingang gefunden; sie ist jedoch bald dem Rechte des Grundeigentümers gewichen. Die Gesetzgebung erstreckt sich daher nur auf die Bergpolizei, welche
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Bergratbis Bergrecht |
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es durch die Bergbaufreiheit (s. Bergwerkseigentum); erst durch diese wurde es losgelöst vom allgemeinen Recht und einer besondern Entwicklung fähig. Den Kulturvölkern des Altertums war der Begriff der Bergbaufreiheit unbekannt. Sie ist german
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0781,
Bergrecht |
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eine Einigung mit dem Grundeigentümer, event. Enteignung hinsichtlich des Minerals durch Ukas.
Für Finland ist das Berggesetz vom 12. Nov. 1883 in Kraft. Dasselbe beruht auf dem Princip der Bergbaufreiheit und schließt sich im wesentlichen
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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Erfüllung gewisser Bedingungen Privatpersonen das Recht zur Aufsuchung und Gewinnung jener Mineralien und Fossilien als ein besonderes Bergeigentum zu verleihen. Der Bergbau ist dadurch für jedermann freigegeben (Bergbaufreiheit, Bergfreiheit), für "frei
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums) |
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und als ein Objekt der Bergbaufreiheit zu gelten, zur Darstellung des Metalles technisch verwendet werden können. Das Vorkommen einzelner Metalle, z. B. des Eisens, ist so verbreitet, daß es sich in der Mehrzahl der Mineralien, welche Gegenstand
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Freiberg (in Mähren)bis Freiburg (Kanton) |
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Mitgliedern.
Seinen Ursprung verdankt F. der Entdeckung seiner Silbererzlagerstätten (um 1163); um das Jahr 1175 durch Otto (den Reichen), Markgrafen von Meißen, erbaut, erhielt es seinen Namen von seinen wichtigen Bergbaufreiheiten. Bereits 1196
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0780,
Bergrecht |
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23. Mai 1854 ist das serbische Gesetz vom 15. April 1866, doch ist dabei vielfach auch das französische, sächsische und preußische B. berücksichtigt.
c. Frankreich. Das Gesetz vom 21. April 1810 beruht auf der Grundlage der Bergbaufreiheit und des
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