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100% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0786, Bergwerkseigentum Öffnen
784 Bergwerkseigentum baues zu subsumieren. - Dasselbe bestimmen im wesentlichen das österr. Gesetz vom 23. Mai 1854, die deutschen Berggesetze und das franz. Recht. Bestehender Rechtszustand. Derselbe ist das Ergebnis einer langen histor
99% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0787, Bergwerkseigentum Öffnen
785 Bergwerkseigentum ihr Nachweis des nähern Verhaltens der Lagerstätte ist erforderlich, wenn auf Grund des Fundes und der geschehenen Mutung die Verleihung erfolgen soll. - Das königlich sächs. und das österr. Berggesetz haben das Recht des
50% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0785, von Bergwerksanteile bis Bergwerkseigentum Öffnen
783 Bergwerksanteile - Bergwerkseigentum von 20 Pf., außerdem eine Schürfsteuer von 10 Pf. für 1000 Quadratlachter), in Reuß j. L., Österreich (Maßengebühr und Freischurfgebühr). e. In ältern Zeiten war es üblich, daß für bestimmte Leistungen
38% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0741, Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums) Öffnen
741 Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums). das B. (Sulzbach 1823); Karsten, Grundriß der deutschen Bergrechtslehre mit Rücksicht auf die französische Berggesetzgebung (Berl. 1828); die Kommentare zum allgemeinen Berggesetz
38% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0742, Bergrecht (Aufhebung des Bergwerkseigentums; Gewerkschaft, Kuxe) Öffnen
742 Bergrecht (Aufhebung des Bergwerkseigentums; Gewerkschaft, Kuxe). Teil durch die natürlichen Grenzen der Lagerstätte (Ausgehendes und ewige Teufe, Hangendes und Liegendes) und nur zum Teil durch künstliche Grenzen gebildet werden
25% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0747, von Bergteer bis Bericht Öffnen
des Bergwardeins meist andern Beamten als Nebenbeschäftigung übertragen. Bergwerk, s. Bergbau. Bergwerksabgaben, s. Bergrecht. Bergwerkseigentum, s. Bergrecht. Bergzabern, Stadt im bayr. Regierungsbezirk Pfalz, am Erlbach und am Fuß des
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0277, von Verlängerungszettel bis Verlobung Öffnen
(s. d.) ist V. gleichbedeutend mit Unternehmer. Verleihen, die Hergabe einer Sache unter Gestattung ihres Gebrauchs (s. Commodatum). In einem andern Sinne versteht man unter V. (Beleihen, Belehnen) das Übertragen eines Bergwerkseigentums seitens
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0767, von Bergbaufreiheit bis Bergbehörde Öffnen
Vereins für Steiermark und Kärnten (Klagenfurt 1869fg.), Der Bergmann (Prag und Wien 1873–81), Annales des mines (Paris), Annales des travaux publics (Brüssel), Mining Journal (London). Bergbaufreiheit , s. Bergwerkseigentum
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0743, Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) Öffnen
anheimstellt. Was die Rechte des Grundeigentümers anlangt, so hat das Zusammentreffen des Grundeigentums mit dem Bergwerkseigentum in denselben räumlichen Grenzen eine Einschränkung des erstern Rechts zur Folge, indem der Bergwerkseigentümer zu jeder
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0948, von Mutterrollen bis Muzaffarnagar Öffnen
Verleihung des Bergwerkseigentums. Während nach dem ältesten deutschen Bergrecht der Finder das Bergwerkseigentum behielt, d. h. ohne weiteres nach den Regeln der Okkupation erwarb, muß er dasselbe nach dem seit dem 16. Jahrh. entwickelten Bergrecht muten, d
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0780, Bergrecht Öffnen
vom Grundeigentum getrennten unabhängigen Bergwerkseigentums; von dem deutschen B. unterscheidet es sich im wesentlichen dadurch, daß es die Erwerbung nicht von dem Rechte des ersten Finders und des ersten Muthers abhängig macht, sondern lediglich
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0782, von Bergregal bis Bergseife Öffnen
- und Staatswissenschaft" (ebd. 1846-49), den "Jurist. Blättern" (ebd.) und andern rechtswissenschaftlichen Organen. Bergregal, s. Bergwerkseigentum (S. 784 a). Bergreichenstein, czech. Hory Kašperké, königl. Bergstadt in der österr. Bezirkshauptmannschaft
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0788, von Bergwerksfeld bis Bergwerkswissenschaften Öffnen
. wenn der Bergwerkseigentümer darauf verzichtet (das Bergwerk auflöst), wozu es einer Erklärung der Behörde gegenüber bedarf; b. wenn der Verlust durch die Behörde ausgesprochen, das Grubengebäude für frei erklärt wird. Das letztere war nach den
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0634, von Inseln der Seligen bis Insignien Öffnen
. Vögel. Ins Freie fallen, frei werden, bergmännische Bezeichnung für das Verhältnis, wenn ein Bergwerkseigentum oder Grubenfeld durch Aufgabe des Bergbaurechts besitzerlos (auflässig) wird. (S. auch Bergwerkseigentum, Bd. 2, S. 786 a.) Insgemein
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0857, von Kützing bis Kwang-tung Öffnen
). Kuwa , älterer Name von Goa (s. d.). Kux , nach älterm Recht ein idealer Anteil an einem zu den unbeweglichen Sachen gehörenden Bergwerkseigentum (gewerkschaftlichen Grube oder Zeche
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0334, von Vierräuberessig bis Vierwaldstätter See Öffnen
(Vierungsturm), ein Dachreiter (s. d.) oder eine Kuppel. Vierung, im Bergbau bei der Verleihung von Bergwerkseigentum nach älterm Recht, also bei gestreckten Feldern, die Entfernung der Feldesgrenzen vom Hangenden und Liegenden der verliehenen
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0034, von Überrieselung bis Überversicherung Öffnen
Bergwerkseigentum.) Überschlägelchen, s. Bäffchen. Überschmelzung, s. Schmelzen. Überschneidungen, s. Verknüpfung (der Hölzer). Überschriften, s. Sinngedichte. Überschuhe, Galoschen, Kaloschen, eine jetzt fast ausschließlich aus Kautschuk verfertigte
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0420, von Altera pars bis Alternative Öffnen
Geltendmachung des Alters im Feld unanfechtbar. Außerdem steht nach denselben Gesetzen das A. dem Finder nur zu, sofern er innerhalb einer Woche Mutung einlegt. In einer andern Bedeutung bestimmt das A. den Vorzug zwischen zwei Bergwerkseigentümern, welche
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0740, Bergrecht (Geschichtliches) Öffnen
Finder und den Muter auf die Erwerbung des Bergwerkseigentums begründet werde. Eine weitere Konsequenz jener Regalitätstheorie war die Folgerung, daß das Bergregal als ein niederes Regal mit Inbegriff aller dem Staat in Bezug auf den Bergbau
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0270, von Findelkinder bis Findschan Öffnen
Schürfscheins ist das F. in Sachsen und in Österreich abhängig. Das preußische Berggesetz und die demselben nachgebildeten Berggesetze gewähren das F. nur dem Grundeigentümer, welcher auf eignem Grund und Boden, und dem Bergwerkseigentümer, welcher
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 1014, von Gegenbewegung bis Gegenreformation Öffnen
, S. 864 f. Gegenbuch, im Bergwesen ein öffentliches Urkundenbuch, welches über die Besitzverhältnisse der Gewerkschaften und sonstigen Bergwerkseigentümer amtliche Auskunft gibt; im Geschäftsleben ein zur fortlaufenden Kontrolle einer Kasse neben
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0363, von Kutterbrigg bis Kvalö Öffnen
ideeller Anteil an dem einer Gewerkschaft gehörigen gemeinschaftlichen Bergwerkseigentum (s. Bergrecht, S. 742). Vgl. Heyden, Der K., kurze Darstellung der bergrechtlichen Bestimmungen für Gewerke (Essen 1880). Kuxhaven (Cuxhaven), Stadt
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0945, von Mut bis Mutter Öffnen
insbesondere von Liegenschaften zu entrichten ist. Mutātis mutándis (lat.), "nach Veränderung des zu Verändernden", d. h. mit oder nach den erforderlichen Abänderungen. Muten, um Verleihung eines Bergwerkseigentums in einem gewissen Feld bei
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0595, von Raubbau bis Raubtiere Öffnen
ist, als das Nationalgut schädigend, gesetzlich strafbar und kann sogar die Entziehung des Bergwerkseigentums herbeiführen. In der Landwirtschaft versteht man unter R. einen Betrieb, welcher die dem Boden entzogenen wertvollen Mineralbestandteile
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0772, von Rezat bis Rezonville Öffnen
Geschäfts- oder Rechnungsherrn (Passivrezeß). Rezeßgelder, verglichene Leistungen, auch Abgaben (Quatembergelder), die der Bergwerkseigentümer früher zu entrichten hatte. Rezeßbuch, das Kontobuch bei Bergwerksverwaltungen, in welchem
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0441, von Schiavona bis Schichtung Öffnen
beendigen, auch die Arbeit aufsagen. S. heißt auch nach der alten Teilung des Bergwerkseigentums in 128 Kuxe der vierte Teil davon, so daß vier Schichten à 32 Kuxe ein Bergwerk bildeten. Später teilte man die S. in Achtel oder Stämme, das Bergwerk
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0138, von Verlandung bis Verleihung Öffnen
das Bergwerkseigentum an einem Grubenfeld dem Nach-^[folgende Seite]
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0469, von Alter (physiologisch) bis Altersklasse Öffnen
Nikolaus I. (für den Kaukasus) zum A. e. ernannt. Alterieren (lat.), ändern, verschlechtern, erregen, ärgern; Alteration, Änderung, Aufregung. Alter im Felde, s. Bergwerkseigentum. Alter Mann oder Altung, bergmännische Bezeichnung
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0769, von Bergbraunelle bis Bergen (im Seewesen) Öffnen
. Bergeigentum , s. Bergwerkseigentum . Bergeisen , s. Bergbau , S. 756a. Bergéll , ital. Val Bregaglia , Thal im schweiz. Kanton
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0773, von Bergerat bis Berggießhübel Öffnen
Thalfahrt, der Fahrt stromabwärts. Bergfertig, nicht mehr tauglich zur Bergarbeit, invalid. Bergfinke, s. Finke. Bergflachs, Bergfleisch, s. Asbest. Bergflüevogel, s. Braunelle. Bergfreiheit, s. Bergrecht und Bergwerkseigentum
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0775, von Berghaus (Hermann) bis Bergisch-Märkische Eisenbahn Öffnen
Stoffe (z. B. Ruth und Boas, in der Galerie zu Amsterdam) behandelt. Auch hat man von ihm eine Folge von 36 trefflichen Radierungen. Berghen , franz. Stadt, s. Bergues. Berghoheit , s. Bergwerkseigentum (S. 784a). Bergholz , Mineral
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0779, von Bergrat bis Bergrecht Öffnen
es durch die Bergbaufreiheit (s. Bergwerkseigentum); erst durch diese wurde es losgelöst vom allgemeinen Recht und einer besondern Entwicklung fähig. Den Kulturvölkern des Altertums war der Begriff der Bergbaufreiheit unbekannt. Sie ist german
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0784, von Bergtalg bis Bergwerksabgabe Öffnen
der Hüttenwardein, der in gleicher Weise die Interessen der Hütte als Käuferin vertritt. Bergwerk, s. Bergbau und Bergwerkseigentum. Bergwerksabgabe. Man kann hier drei Kategorien von Abgaben unterscheiden: 1. Abgaben an den Staat (Bergwerkssteuern
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0875, von Beschneidepresse bis Beschreibung Öffnen
), die Rayonbeschräntungen (s. Festungsrayon ), die Deichlasten (s. Deich ), die Zwangspflicht zur Bildung von Wassergenossenschaften (s. Wasserrecht ), die sich aus dem Bergrecht (s. Bergwerkseigentum 4 ) ergebenden B., die Unterwerfung
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0626, von Brunnenstube bis Brunner Öffnen
das Wasser entzogen wird, sofern nicht in der Absicht zu schädigen gehandelt ist, auch darf nach Preuß.Allg. Landrecht der Brunnen nicht innerhalb dreier Werkschuhe von des Nachbars Grenze angelegt werden. Dagegen haftet der Bergwerkseigentümer, welcher
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0802, von Findelkinder bis Findhorn Öffnen
eines Rudels Sauen verwendet werden. Finderrecht, Recht des ersten Finders, s. Bergwerkseigentum (Bd. 2, S. 7841,). I'in äs siöois (frz., spr. säug dc ßiätl, "Jahr- hundcrtsende"), ein seit etwa 1889 in Paris auf- gekommener Ausdruck
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0369, von Friseur- und Barbierschulen bis Fritfliege Öffnen
.) Fristung, die Fristerteilung, welche früher von einem Bergwerkseigentümer, welcher das Bergwerk nicht im gehörigen Betriebe hielt, zu erbitten war, damit dasselbe nicht ins Freie siel (s. Bergwerks- eigentum, Bd. 2, S. 786). Frisur (frz. t
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0524, von Ganerbe bis Gänge (des Pferdes) Öffnen
Wichtigkeit erhalten hat. - Über die Beleihung auf G. in rechtlicher Beziehung s. Bergwerkseigentum (Bd. 2, S. 785 d). Gang, ill der Fechtkunst die Gesamtheit meh- rerer aufeinanderfolgender Hiebe odec Stiche und Paraden. Beim studentischen
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0485, von Gruben bis Grubengas Öffnen
. Das Nähere hierüber s. Bergwerkseigentum (Bd. 2, S. 785 d). Das reser- vierte Fcld war ein vom Regalinhaber oder Berg- fiskus für eigenen Bergbaubetrieb vorbehaltenes G., ist aber dem neuern Recht nicht mehr bekannt (s. Berg- werkseigentum, Bd. 2
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0486, von Grubenhagen bis Grübling Öffnen
, die vom Berg- mann beim Aufenthalt in der Grube benutzte Lampe ls. Bergbau, Abschnitt Beleuchtung, Bd. 2, S. 762, und Fig. 26). ' ^S. 785d). Grubenmaß, s. Bergwerkseigentum (Bd. 2, Grubenottern
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0176, von Hilfsbänder bis Hilfskassen Öffnen
. im fremden Felde von dem be- treffenden Bergwerkseigentümer bestritten, so ent- scheidet darüber nach Prcuß. Verggesetz die Berg- behörde. Nach österr. Recht bedarf der H. in allen Fällen der Konzession von feiten der Verghaupt- mannschaft
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0491, von Hypokrisie bis Hypothek Öffnen
, wie insbesondere dem Bergwerkseigentum (s. d.). Das Rechtsgeschäft, durch das die H. begründet wird, ist jetzt abweichend vom röm. Recht überall formalisiert. Regelmäßig wird Eintragung in ein öffentliches Buch verlangt. (S. Hypothekenbücher.) Durch richterliche
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0120, von Muta-Nzige bis Mutter (künstliche) Öffnen
, Geschichte der herrschenden Ideen des Islam (ebd. 1868). Muten, Mutung, im Bergrecht das Ansuchen um Verleihung des Bergwerkseigentums (s. d., Bd. 2, S. 785 g.) in einem gewissen Felde bei der Berg- behörde. Der Ausdruck ist erst seit dem 16
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0793, von Retardieren bis Retonféy Öffnen
791 Retardieren - Retonféy rung durch den ordentlichen Rickter vollstreckt. (3. Bergwerkseigentum und Gewerkschaft.) Retardieren (lat), aufhalten, verzögern: Ne- tard ation, Verzögerung. Reto NCaipi^Iiii, Malpighisches Schleimnetz (s
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0315, Stempel Öffnen
, Maklerkonzessionen, Genehmigung einer Namensänderung, Naturalisationsurkunden, Verleihung des Bergwerkseigentums, Eisenbahn- oder Auswanderungsunternehmen, Auktionen, Leibrenten- und Rentenverträge, Familienfideïkommißstiftungen u. s. w. In den meisten
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0590, von Tagmaß bis Tagus Öffnen
und einem hervorragenden dramatisch-mimischen Talent. Tagmaß, s. Bergwerkseigentum. Tagpfauenauge, s. Pfauenauge. Tagraubvögel, s. Raubvögel. Tagreiher (Ardea), eine Vogelgattung, deren Mitglieder Tagvögel sind, im Gegensatz zu den Nachtreihern (Nycticorax