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99% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0896, von Besteuerung bis Bestockung Öffnen
"Eigenhändig" auf der Adresse versehen sein. Besteuerung, s. Steuern. Besthaupt, s. Bauer, Bauerngut, Bauernstand. Bestiaire (spr. bestĭähr, "Tierbuch"), die Behandlung der Tiergeschichten des "Physiologus" (s. d.) in altfranz. Sprache
70% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0820, von Besteder bis Bestrichener Raum Öffnen
, Kartenspiel, wird unter 3-6 Personen mit einer Pikettkarte gespielt. Besteuerung, s. Steuern. Beste Welt, s. Optimismus. Besthaupt (Bestfall), s. v. w. Baulebung. Bestiaire (franz., spr. bestjähr, "Tierbuch"), in der franz. Litteratur des Mittelalters
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0193, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) Öffnen
Auflassung Ausgedinge Auszug Bauernlehen, s. Bauerngut Bauerndienste, s. Fronen Baulebung Baulehen Besthaupt Beutelrecht Colonus, s. Kolonist Dienstablösung, s. Ablösung Dienstbarkeit, s. Fronen Eisern Eisernes Vieh, s. Eisern
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0464, Bauer (Emanzipation des Bauernstandes) Öffnen
war (Dienstzwang). Ferner hatte jeder mündige Unfreie eine jährliche Abgabe, den Leibzins, an seinen Herrn zu entrichten. Starb der Gutsinhaber, so nahm der Gutsherr einen Teil des Mobiliarnachlasses, Sterbfall, Todfall, Besthaupt (mortuarium), an sich
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0506, von Bauland bis Baum Öffnen
für die Verpflichtung des aus dem Kirchenärar (s. d.) zu bestreitenden Unterhalts der Kirchengebäude. Baulebung (Besthaupt, Gewandrecht, Butteil, Todfall, Hauptfall, Kurmede, Mortuarium), ehemals eine Abgabe der Erben eines Leibeignen an den
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0863, Grundeigentum (geschichtliche Entwickelung; Statistisches) Öffnen
, sich ohne Zustimmung des Herrn zu verheiraten, der Leibzins, das Erbrecht des Herrn am ganzen Nachlaß oder doch am Besthaupt, die Zehnt-, Zins-, Gültpflichten der mannigfachsten Art, die Lehnsgelder bei jeder Besitzveränderung in der besitzenden
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0644, von Lei bis Leibeigenschaft Öffnen
darin, daß der Herr, wenn auch nicht, wie ehemals, den ganzen Nachlaß des Leibeignen, aber doch einen gewissen Teil desselben, namentlich die besten Viehstücke u. dgl. (Besthaupt, Mortuarium, Sterbfall, Butteil), für sich beanspruchen konnte. Ferner