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100% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0672, von Buchfinke bis Buchhaltung Öffnen
«Buchgewerbeblatt, Monatsschrift für alle Zweige des Buchgewerbes» (Leipzig, seit 1892). (S. Centralverein für das gesamte Buchgewerbe.) Buchgläubiger, ein Gläubiger, dessen Forderung nur durch die Handelsbücher konstatiert ist, im Gegensatze zu Hypotheken
83% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0563, von Bücherlaus bis Buchhaltung Öffnen
" (1866, 2 Bde.). Buchführer, s. Buchhandel, S. 572. Buchführung, s. Buchhaltung. Buchgläubiger (Chirographarier), derjenige Gläubiger, dessen Forderung nicht durch ein Pfandrecht gesichert ist, insbesondere ein solcher Gläubiger, dessen