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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Bundespräsidiumbis Burdeau |
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236
Bundespräsidium - Burdeau
und Beseitigung der gemischten Transitläger, gcrech-
tere Besteuerung der Landwirtschaft, größere Berück-
sichtigung der Eigenart des Grundbesitzes und des
Landwirtschaftsbetriebes im geltenden Recht, Be
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70% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Bundeskanzleibis Bundespräsidium |
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632
Bundeskanzlei - Bundespräsidium.
mußte auch hier jene zwiefache Unterthaneneigenschaft und jenes doppelte Staatsbürgerrecht hinwegfallen. Allerdings sprach man auch zur Zeit des vormaligen Deutschen Bundes von einem B. Dasselbe beschränkte
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
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Reichsverfassung, s. Deutschl.
Staatsgrundgesetz, s. Staatsverfassung
Staatsbürgerrechte.
Ausnahmegesetze
Briefgeheimnis
Bundesindigenat
Bundespräsidium
Bundesrath
Denaturalisiren
Druckfreiheit
Einwanderung
Expatriiren
Fahneneid
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0040,
Konsul (das deutsche Konsularwesen) |
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die Verfassung des Norddeutschen Bundes die nachmals in die Reichsverfassung (Art. 56) übergegangene Bestimmung getroffen hatte, daß das gesamte Konsulatswesen unter der Aufsicht des Bundespräsidiums (des Kaisers) stehe, welcher die Reichskonsuln nach
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0683,
von Reichsindigenatbis Reichskanzler |
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er namentlich auch die der letztern zustehenden Vorrechte des Bundespräsidiums aus. Auf der andern Seite ist dem R. aber auch die Leitung der sämtlichen Geschäfte des Deutschen Reichs übertragen; er ist der eigentliche und zwar der alleinige verantwortliche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0560,
Bayern (Geschichte: 1870) |
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- und Niederlassungsverhältnisse fanden auf B. keine Anwendung. Da aber doch zugleich wesentliche Souveränitätsrechte von der Krone B. an den Bund und das Bundespräsidium übergingen, der Bundesfeldherr das Recht der Anordnung der Mobilisierung und das der Inspektion des
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Bund, Deutscherbis Bundesfeldherr |
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von dem Bundespräsidium aus Lebenszeit ernannt. Was das Verfahren vor dem B. anlangt, so muß die Berufung an dasselbe binnen einer ausschließlichen Frist von 14 Tagen, von Behändigung der angefochtenen Entscheidung an gerechnet, bei derjenigen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0904,
Deutschland (Geschichte 1871. Frankfurter Friede. Der erste deutsche Reichstag) |
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. Sie erhöhte die Zahl der Mitglieder und Stimmen des Bundesrats, der nun aus den Bevollmächtigten von 25 Staaten bestand, von 43 auf 58. Die Rechte des Bundespräsidiums wurden in einigen Punkten beschränkt: bei Erklärung von Bundeskriegen war Zustimmung des
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Friesensteinebis Friesische Sprache und Litteratur |
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734
Friesensteine - Friesische Sprache und Litteratur.
den Sitzungen des Bundesrats und des Reichstags mitgewirkt. Im Herbst 1870 wurde er von dem Bundespräsidium zum Kommissar für die Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0434,
von Herophonbis Herwarth von Bittenfeld |
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auf weltmännische Bildung und lehnte im Bewußtsein dieser Mängel lange die Würde eines Bundespräsidenten ab. Erst im Dezember 1887, nachdem durch die Neuorganisa tion des Bundesrats das Departement des Auswär^ tigen von dem Bundespräsidium getrennt worden
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Schweißenbis Schweiz |
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trat eine Änderung in der Organisation des Bundesrats in Kraft, durch welche das sogen. politische Departement (jetzt Departement des Auswärtigen) von dem jährlich wechselnden Bundespräsidium, mit welchem es früher verbunden war, abgelöst wurde
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0576,
Bayern (neuere Geschichte 1848-64) |
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. Es beharrte auf der Ablehnung jeder Reichsverfassung mit monarchischer Spitze, da B. doppelköpfiges Bundespräsidium (Österreich und Preußen) wollte und außerdem die Überweisung der ganzen Regierungsgewalt an das Fürstenkollegium beanspruchte
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0580,
Bayern (neuere Geschichte 1871-86) |
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würde. Gleichzeitig ließ er durch den Prinzen Luitpold im Hauptquartier zu Versailles dem Könige von Preußen ein Schreiben überreichen, worin er den Wunsch aussprach, daß die dem Bundespräsidium zustehenden Rechte durch Wiederherstellung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0067,
Deutsches Heerwesen (Landheer) |
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und die Verfassung beriet; letztere erhielt 1. Juli 1867 Gesetzeskraft. Die Verfassung stellte das gesamte Militär- und Marinewesen unter die Bundesgesetzgebung; dem Bundespräsidium (der Krone Preußen) stand allein das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0195,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
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der außer Österreich und Preußen auch die vier Königreiche teilnehmen sollten, während Preußen sie wieder nur von den beiden Großmächten gebildet wissen wollte. An der Weigerung Österreichs, die Gleichberechtigung Preußens im Bundespräsidium
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0199,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
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die schwebenden deutschen Fragen kam es doch zu keiner Verständigung. Ebenso wenig erfolgte eine solche bei der Zusammenkunft des Prinz-Regenten mit dem Kaiser von Österreich in Teplitz (26. Juli). Das Recht im Bundespräsidium abzuwechseln, lehnte
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