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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Börsenspielbis Börsensteuer |
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328
Börsenspiel - Börsensteuer
Zürich (1876-79, von Müller und Ulrich), Triest (das sog. Tergesteum, zugleich Kaufhaus). Großartige Neubauten sind: die neue Börse zu Brüssel (von Suys jun., Kosten 3,6 Mill. M.), die Börse zu Leipzig (1884-86
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Börsenschiedsgerichtbis Börsensteuer |
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202
Börsenschiedsgericht - Börsensteuer
und Schuld anerkenntnisse. Rückforderung des Ge-
leisteten findet jedoch nickt statt. In Ansehung von
Personen, welche im Inlande weder einen Wohnsitz
noch eine gewerbliche Niederlassung haben
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80% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Börsenschwindelbis Börsensteuer |
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240
Börsenschwindel - Börsensteuer.
dieselbe Anordnung in mehreren Geschossen übereinander. Wohl immer bedingen die bedeutenden Grundrißdimensionen des Börsensaals eine so große Höhe desselben, daß Anordnungen wie die eben erwähnten naturgemäß
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Verkehrebis Verklärung Christi |
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und Vermächtnissen erhobenen Steuern. Außerdem aber kommt auch Besteuerung der gewöhnlichen Handelsumsätze durch sog. Quittungssteuer vor, Besteuerung des Umsatzes des beweglichen Kapitals durch die Wechsel- und Börsensteuer, Besteuerung der Miet
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0842,
Deutschland (Reichsfinanzen) |
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.) und die besondere Abgabe der Reichsbank (1884/85: 2,485,000 Mk., 1885/86: 2,580,000 Mk., 1886/87: 2,420,000 Mk.). Endlich kommt noch hinzu die sogen. Börsensteuer, d. h. die Stempelabgabe für Wertpapiere, Schlußnoten, Rechnungen und Lotterielose, welche zwar
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0843,
Deutschland (Heerwesen) |
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und der Tabaksteuer (über 130 Mill. hinaus) und aus denjenigen der sogen. Börsensteuer an die Einzelstaaten zu leisten hat. Für die Reichspostverwaltung erscheinen im Ordinarium um deswillen keine Ausgaben, weil die fortdauernden Ausgaben aus den Einnahmen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0990,
von Bitterbis Bitterling |
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Steuerreformplans des Fürsten Bismarck, trat namentlich für Einführung des Tabaksmonopols und Hebung der Reichseinnahmen aus dem Spiritus und der Braumalzsteuer ein, bewirkte die Einführung der Börsensteuer und den Abschluß des Vertrags mit der Stadt Hamburg
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0906,
Deutschland (Geschichte 1874-1876) |
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erforderte, erhöhen zu müssen, schlug die Reichsregierung die Erhöhung der Brausteuer um 10 Mill. und die Einführung einer Börsensteuer vor und entwickelte 22. Nov. 1875 ihren Plan, die Reichseinnahmen durch Steigerung der indirekten Steuern auf gewisse
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0908,
Deutschland (Geschichte 1878-1881) |
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der Brausteuer und eine Wehrsteuer wurden abgelehnt; nur eine Börsensteuer wurde genehmigt. Das Unfallversicherungsgesetz wurde 15. Juni in einer Fassung angenommen, welche der Bundesrat ablehnte.
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0203,
von Geschäftssteuerbis Geschichte |
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Personen beteiligt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ein Dolmetsch zuzuziehen.
Geschäftssteuer, Bezeichnung für die Börsensteuer (s. d.), insofern sie nicht die sogen. wilde Spekulation, sondern den legitimen Waren- und Geschäftsverkehr
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0135,
Makler |
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und auf Verlangen Auszüge aus ihrem Tagebuch zu geben. Nach dem deutschen Börsensteuergesetz vom 29. Mai 1885 hat der M. für die Börsensteuer (s. d.) von dem durch ihn vermittelten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Reichsstempelabgabenbis Reichstag |
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687
Reichsstempelabgaben - Reichstag.
Reichsstempelabgaben, s. Börsensteuer.
Reichsstrafgesetzbuch, s. Strafrecht.
Reichssturmfahne, s. Banner.
Reichstadt, Stadt in der böhm. Bezirkshauptmannschaft Böhmisch-Leipa, an der Eisenbahn
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Schlüsselbeinbis Schlüter |
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, allerdings vollen Beweis für den Abschluß des Geschäfts und dessen Inhalt. Für Anschaffungs- und Kaufgeschäfte über Waren, welche börsenmäßig gehandelt werden, ist durch das deutsche Reichsgesetz vom 26. Mai 1885 in Verbindung mit der Börsensteuer (s
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Stelzvögelbis Stempelsteuern |
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.) und die Börsensteuer (s. d.). Die Gliederstaaten haben mannigfaltige Urkundenstempel, Erbschaftsstempel und Gebührenstempel. Die französischen S. sind teils
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Verjüngungbis Verkehrssteuern |
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unter Lebenden als Ergänzung der Erbschaftssteuer, auf quittierte Zahlungen (Quittungssteuer), auf Emission und Übertragung von Wertpapieren (Börsensteuer), überhaupt auf Geschäftsabschlüsse in Effekten oder auch in Waren (Umsatz-, Schlußstempel
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0907,
von Steuernbis Stevenson |
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landwirtschaftlichen Kantonen, vorzüglich der Urschweiz, unbekannt oder von geringer Bedeutung, letzteres übrigens auch in Zürich. Die Börsensteuer, welche neben Genf auch Zürich besitzt, ändert nichts an diesem Bilde. Den Verkehrsabgaben zuzuzählen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Agrarierbis Agricola (Joh. Friedr.) |
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- und Wirtschaftsreformer" nahm ein Programm in neun Punkten an, in dem namentlich gefordert wurde: Beseitigung der Doppelbesteuerung, die in der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer liege; Börsensteuer; Freihandelspolitik; Staatsbahnsystem und Aufhebung aller
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Beidrechtbis Beijeren |
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Grundsätzen zu ermäßigen. Ausnahmsweise trifft den Gehilfen die volle Strafe des Thäters bei Übertretungen des Reichsstempelgesetzes (Börsensteuer ) vom 29. Mai 1885 (§. 3), im Falle des §. 143 des Strafgesetzbuches (Entziehung von der Wehrpflicht
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0062,
von Bitschuanenbis Bittermandelöl |
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. Er bewirkte die Einführung der Börsensteuer und den Abschluß des Vertrags mit der Stadt Hamburg wegen des Eintritts der letztern in das deutsche Zollgebiet, nahm an der Verstaatlichung der großen Privatbahnen in Preußen thätigen Anteil und stellte
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0143,
Deutschland und Deutsches Reich (Versicherungswesen) |
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betrug die Einnahme an Wechselstempelsteuer 8175592 M., die Stempelabgabe für Wertpapiere (Börsensteuer) 23995269 M.
Die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen erfolgt für Handel und Gewerbe durch die vom Staate errichteten Handelskammern sowie
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0216,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1888 bis zur Gegenwart) |
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durch Erhöhung der Brau-, der Branntwein- und der Börsensteuer aufgebracht werden. Die Kommissionsberatungen über diese neue Militärvorlage zogen sich sehr lange hin, da der Widerspruch gegen die Höhe der Forderung groß war, die Regierung aber nicht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0217,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1888 bis zur Gegenwart) |
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Steuervorlagen begann, sich weit hinausschob. Bloß das Gesetz über die Stempelabgaben wurde vollständig durchberaten und hier nur der Erhöhung der Börsensteuer und der Steuer auf die Lotterielose zugestimmt, die Besteuerung der Quittungen, Checks
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0218,
Deutschland und Deutsches Reich (Litteratur zur deutschen Geschichte) |
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216
Deutschland und Deutsches Reich (Litteratur zur deutschen Geschichte)
durch die Höhereinstellung einer Reihe von Einnahmeposten eine rechnerisch bessere Gestalt gegeben worden, sodaß die Mehreinnahme ans der Börsensteuer und dem
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0855,
von Fixe Luftbis Fixsterne |
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Enckeschen Wert nahe kam.
Fixpunkt, s. Festpunkt.
Fixstempel, s. Börsensteuer und Stempelsteuer.
Fixsterne (lat. stellae fixae, d.i. feste, unbewegliche Sterne), im Gegensatz zu den Planeten oder Wandelsternen diejenigen Sterne, die ihren
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Konjurationbis Konkordanz |
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zufallen (z. B. Grundbesitzern in rasch anwachsenden Städten), einer besondern Steuer zu unterwerfen, wie man ja auch in den modernen Verkehrssteuern, insbesondere in der Börsensteuer (s. d.), thatsächlich den Konjunkturengewinn mit zu treffen sucht
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Nationalliberale Correspondenzbis Nationaltheater |
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Zölle und die Notwen-
digkeit einer höhern Besteuerung des mobilen Ka-
pitals (Börsensteuer) anerkannt wurde. Der Berliner
Parteitag vom 18. Mai 1884 stellte die gesamte N. P.
auf den Boden der Heidelberger Erklärung. Das
Kartell (s. d
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Schlüterbis Schmalkalden |
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das von
der andern unterschriebene Exemplar zuzustellen.
Die Börsensteuer (s. d.) wird in der Regel durch
Schlußnotenstempel erhoben, so daß für die betref-
fenden Geschäfte Schlußnotenzwang besteht. Nach
dem deutschen Reichsstempelgesetz vom 29. Mai 1885
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0315,
Stempel |
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313
Stempel
reich gewonnen, und das franz. Vorbild ist auch für Belgien und Italien maßgebend gewesen.
Im Deutschen Reich werden die Börsensteuer (s. d.), der Spielkartenstempel (s. Spielkartensteuer), die Statistische Gebühr (s. d
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Stempelaktebis Stempelzeichen |
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. für jede angefangene 1000 Frs. der Wertsumme) sowie von Börseneffekten (s. Börsensteuer). Der Gesamtertrag der franz. Stempelabgaben war 1881: 155,36, 1892: 158,14 Mill. Frs. und nach dem Etat von 1896: 188,4 Mill. Frs.
In Holland bestehen sowohl
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Steuerobjektbis Steuerrestitution |
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Rechtsgeschäfte aller Art, s. z. B Börsensteuer; jedoch werden auch wohl die Transportsteuern hierher gerechnet. Sie werden teils als unmittelbare Abgaben, teils mittels Stempel (s. d.) oder Stempelmarken, teils im Anschluß an die Registrierung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Wertingenbis Wertpapiere |
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. Gesetzbuch, Börsensteuer- und Börsengesetz den Begriff der W., aber es stellt sie zusammen mit beweglichen Sachen; an W. kann wie an Sachen ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden (Art. 313); sie können wie Sachen vertretbar sein (Art
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0322,
Deutschland und Deutsches Reich |
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der agrarischen Presse öffentlich leb-
haft tadelte (6. Sept. 1894).
Gleichzeitig mit den letzten Handelsverträgen
wurde eine Vorlage zur Reichssteuerreform und zur
Deckung der Kosten der Militärvorlage eingebracht.
Tabak-, Wein- und Börsensteuer
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0653,
von Katholische Volksparteibis Kautionsversicherung |
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Mitherausgeber er feit 1896 ist.
Kaufmännische Schiedsgerichte, s. Schieds
gerickte, kaufmännische.
Kaufstempel, s. Börsensteuer.
Kaukehmen, Flecken im Kreis Niederung des
preuß. Reg.-Bez. Gumbinnen, an der alten Gilge,
Sitz
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Zollverschlußbis Zone |
Öffnen |
und Rechnungen sowie von Lotterielosen, s. Börsensteuer) ist gemeinschaftlich und fließt mit seinem Netto in die Reichskasse, mit Ausnahme der Überweisungen nach Verhältnis der Matrikularbeiträge (s. Matrikel) auf Grund der Franckensteinschen Klausel (s
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