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100% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0660, von Bürgermeisterei bis Burggraf Öffnen
gewissen Zeiten vorgelegt zu werden pflegten. Bürgervermögen, derjenige Vermögenskomplex in einer städtischen Gemeinde, welcher für die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bürger, sei es aller, sei es einer bevorzugten Klasse derselben, zur Verwendung
100% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0762, von Bürgerschulen bis Burggraf Öffnen
(Gotha 1872); Ostendorf, Volksschule, Bürgerschule und höhere Schule (Düsseld. 1872); Viereck, Die höhere Bürgerschule (Braunschw. 1891). Bürgerstand, s. Bürger. Bürgersteig, s. Trottoir. Bürgervermögen, zum Unterschied vom Kämmereivermögen
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0067, von Gemeindefinanzen bis Gemeindehaushalt Öffnen
Gemeinden den Gemeindegliedern direkt zu (Gemeindegliedervermögen, in manchen Städten Bürgervermögen genannt; vgl. Allmande). Meist aber ist dies Vermögen (oft Kämmereivermögen genannt) zur Bestreitung der Lasten und Ausgaben der Gemeinden bestimmt
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0425, von Kammer bis Kammergericht Öffnen
städtischen Umlagen zu rechnen sind. Vielfach wird auch zwischen Kämmereivermögen und Bürgervermögen in dem Sinn unterschieden, daß man unter ersterm das eigentliche Gemeindevermögen im Gegensatz zu demjenigen versteht, dessen Nutzung einzelnen
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0657, Bürger (Personenname) Öffnen
ein bestimmter Vermögenskomplex, namentlich Liegenschaften, zur Benutzung der Bürgerschaft überhaupt oder eines gewissen Teils derselben (Nachbargemeinde, Nutzungsgemeinde, Realgemeinde) vorhanden ist, bezeichnet man dies Vermögen als Bürgervermögen