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100% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0489, von Constantius II. bis Consualia Öffnen
.), etwas Festgesetztes, Bestimmtes; Vertrag. Constitutum debĭti (lat.), bei den Römern das eine neue Verbindlichkeit begründende Versprechen an den Gläubiger, eine Schuld zahlen zu wollen. Es hatte keine Bedeutung, wenn
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0256, von Constanza bis Contades Öffnen
. Constitutio Unigenitus (lat.), s. Unigenitus. Constitutum (lat.), Feststellung, Vertrag; in der Rechtswissenschaft heißt C. debiti das Versprechen der Erfüllung einer bestimmten, bereits bestehenden Verbindlichkeit, sei es einer eignen des Konstituenten, C
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0909, von Zahlungsbefehl bis Zählwerke Öffnen
anzunehmen, wenn eine Zahlungseinstellung (s. d.) erfolgt ist. Von der Überschuldung (s. Insufficienz) ist die Z. wohl zu unterscheiden. Zahlungsversprechen, soviel wie Erfüllungsversprechen (s. d. und Constitutum debiti). Zahlungszeit, im Wechsel, s