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Ihre Suche nach Constitutum debiti
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Constantius II.bis Consualia |
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.), etwas Festgesetztes, Bestimmtes; Vertrag.
Constitutum debĭti (lat.), bei den Römern das eine neue Verbindlichkeit
begründende Versprechen an den Gläubiger, eine Schuld zahlen zu wollen. Es hatte keine Bedeutung, wenn
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0256,
von Constanzabis Contades |
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.
Constitutio Unigenitus (lat.), s. Unigenitus.
Constitutum (lat.), Feststellung, Vertrag; in der Rechtswissenschaft heißt C. debiti das Versprechen der Erfüllung einer bestimmten, bereits bestehenden Verbindlichkeit, sei es einer eignen des Konstituenten, C
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Zahlungsbefehlbis Zählwerke |
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anzunehmen, wenn eine Zahlungseinstellung (s. d.) erfolgt ist. Von der Überschuldung (s. Insufficienz) ist die Z. wohl zu unterscheiden.
Zahlungsversprechen, soviel wie Erfüllungsversprechen (s. d. und Constitutum debiti).
Zahlungszeit, im Wechsel, s
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