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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Influierenbis Infusionstierchen |
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, die Ante- oder Supralapsarii, welche in jene Vorausbestimmung Gottes schon den Sündenfall selbst mit einschlossen und dem Dekret der Erwählung zur Seligkeit ein ebenso zeitloses Dekret zur Verdammnis koordinierten.
In fraudem creditorum, s. Fraus
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0202,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafproceß. Verwaltung) |
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Fahrlässigkeit
Frans
Geflissentlich
Impetus
In fraudem creditorum, s. Fraus
In fraudem legis, s. Fraus
Kulpos
Verdikt.
Ab instantia absolviren
Exasperiren
Freisprechung
Impune
Inhibiren
Intimation
Remission
Strafbefehl
Strafurtheil
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2% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0035,
Wie Ulm dem Kloster Reichenau gegeben worden ist |
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war, und die Mönche hatten das Recht für sich, aber sie waren nachlässig, furchtsam und schläfrig. Den Wachenden aber und nicht den Schlafenden kommt das Recht zu Hilfe [wie es heißt inst. I. 4. tit. 6. § 6 si quis in fraudem creditorum... et sequ
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Fräuleinsteuerbis Fraustadt |
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; in fraudem creditorum, zum Betrug (Schaden) der Gläubiger; sodann eine betrügerische, rechtswidrige Handlung, Übelthat, insbesondere die Hintergehung und Übervorteilung jemandes, d. h. die Erregung einer falschen Vorstellung in einem andern zu dem Zweck
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) einem und demselben Schuldner gegenüber, dessen Vermögen zur vollständigen Befriedigung der erstern nicht ausreicht. Übrigens wird auch der Vermögenszustand eines solchen (in K. geratenen) Schuldners
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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das Zusammentreten der Gläubiger (concursus creditorum) bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit des gemeinsamen Schuldners und das gerichtliche Verfahren dabei (s. Konkursverfahren), dann auch derjenige Zustand einer Person, der durch die Eröffnung des
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