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Ihre Suche nach Dienstentlassung
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Dienstbarkeitbis Dienstvergehen |
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es einer Disziplinaruntersuchung, eintritt; in manchen Staaten auch eine Disziplinarstrafe (s. Disziplinargewalt).
Dienstentlassung, die im Disziplinarverfahren erfolgte Amtsentsetzung im Gegensatz zu der im gerichtlichen Strafverfahren erkannten Dienstentsetzung (s
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0005,
Disziplinargewalt |
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Disziplinarstrafen (§ 75 ff.) gelten Strafversetzung, verbunden mit Verminderung des Diensteinkommens bis zum fünften Teil desselben, und Dienstentlassung. Das preußische Disziplinargesetz kennt gegen untere Beamte auch Arreststrafe bis zu acht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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Dienstentlassung gebräuchlich. Unfleiß, Fahrlässigkeit, Leichtsinn im Dienst, Ungehorsam oder Widerstand gegenüber den Vorgesetzten, unkollegiales oder unsittliches Betragen, insbesondere, wenn da durch ein öffentliches Ärgernis gegeben und das Ansehen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Straferkenntnisbis Strafgerichtsbarkeit |
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, oder wird auf Entfernung aus dem Heer oder der Marine oder auf Dienstentlassung erkannt, oder wird das militärische Dienstverhältnis aus einem andern Grund aufgelöst, so geht die Strafvollstreckung auf die bürgerlichen Behörden über. Wo die allgemeinen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0348,
Disciplinargewalt |
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oder teilweiser Entziehung des Dienst-
einkommens, und in Dienstentlassung mit und ohne
Pension. Die geringern Strafen können in der
Regel von den Vorgesetzten ohne förmliches Ver-
fahren gegen den Untergebenen festgesetzt werden,
und es ist dann nur
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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hinsichtlich des dadurch begangenen Amtsverbrechens bestraft, wobei die Rücksicht auf den geleisteten Eid straferhöhend wirkt. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 359.
Amtsentlassung, s. Dienstentlassung.
Amtserschleichung (Crimen ambitus
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
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und Disziplinar- oder Ordnungsstrafen nach sich ziehen, welch letztere in Warnung, Verweis, Geld- oder Arreststrafe, Strafversetzung und Dienstentlassung bestehen. Das hierbei zu beobachtende Verfahren ist regelmäßig durch besondere Gesetze normiert, welche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Berkshirebis Berlichingen |
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in Deutschland und vollständiger Abriß der westfälischen Finanzgeschichte und der Verwaltung des Staatsvermögens im Königreich Westfalen" (Götting. 1814, 2 Bde.) u. a. Vgl. "Schriften, betreffend die Dienstentlassung und Landesverweisung des Hofrichters
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Frobenbis Frohburg |
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Ferdinands III. und wirkte von 1637 bis 1657 als Organist der kaiserlichen Hofmusikkapelle zu Wien. Seine im letztgenannten Jahr erfolgte Dienstentlassung erhielt er, wie es scheint, auf Grund der Pflichtversäumnisse während seiner ausgedehnten Kunstreisen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Kluckhohnbis Klumpfuß |
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des Deutschen Bundes etc." erschienen, als das Buch und der Verfasser Gegenstand politischer Verketzerungen wurden. Ja, nach Hardenbergs Tod ward sogar eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet, der K. 1822 durch die Forderung seiner Dienstentlassung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0125,
von Kottenbis Kotzebue |
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"Mein Aufenthalt in Wien und meine erbetene Dienstentlassung", Wien 1800), und ließ sich zunächst in seiner Vaterstadt nieder. Das Erfolglose seines Strebens, mit Goethe in nähere Beziehung zu kommen, sowie die immer heftiger werdenden Angriffe der Koryphäen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Offizieraspirantenbis O'Flanagan |
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. auch den Ehrengerichten, wenn sie berechtigt sind, die Militäruniform zu tragen. Die Dienstentlassung ist ein unfreiwilliges Ausscheiden aus dem Heer oder der Marine auf Antrag der Vorgesetzten, wenn das Verbleiben des Betreffenden im Dienst
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Wartenbergbis Warton |
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und nahm seine Frau, die Tochter eines Weinhändlers Rickers in Emmerich, eine ganz ungebildete Person, sogar zur offiziellen Mätresse an. Erst 1711, als die Klagen über W. zu allgemein und dringend wurden, erteilte ihm der König die Dienstentlassung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Zweikindersystembis Zwerchfell |
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1013
Zweikindersystem - Zwerchfell.
unter drei Jahren bestraft werden soll. Zugleich ist auf Dienstentlassung zu erkennen. Den Vorgesetzten, welcher die Herausforderung annimmt oder den Z. vollzieht, treffen dieselben Strafen. Im übrigen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abschlagbis Abschneiden |
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65
Abschlag - Abschneiden
bei Offizieren auch in der Form einer Stellung zur Disposition ("z. D."). Der A. erfolgt auch auf Grund eines gerichtlichen Urteils als Strafe (Dienstentlassung) und eines ehrengerichtlichen Erkenntnisses (Entlassung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
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der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter; wegen einiger Verbrechen und Vergehen kann auch unmittelbar auf Verlust der öffentlichen Ämter erkannt werden. Außerdem kann im Disciplinarwege auf Dienstentlassung eines Beamten ohne Pension erkannt
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Brief (Börsenausdruck)bis Briefgeheimnis |
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und Landesverweisung bestraft werden. In der Allgemeinen preuß. Postordnung vom 10. Aug. 1712 war den Postbeamten die Brieferbrechung bei Strafe der Dienstentlassung und Ahndung als Meineidige verboten; auf analogem Standpunkt steht das Allgemeine Preuß
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Dienstauszeichnungenbis Dienste (persönliche) |
Öffnen |
dieselben durck
Nichterspruch aberkannt werden können, tritt ein als
Folge der Bestrafung mit Entfernung aus dem Heer
oder der Marine, mit Dienstentlassung, mit Ver-
setzung in die Weite Klasse des Soldatcnstandes und
mit Degradation; letzteres
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Dienstenthebungbis Dienstleute |
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-
ciplinargcwalt.
Dienstentlassung, die Entlassung eines Be-
amten aus dem Dienst (s. Amtsenthebung). D.
als militärische Ehrenstrafe (nur gegen
Offiziere, Sanitätsoffiziere und im Offizierrange
stehende Mitglieder des Maschineningenieurkorps
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Hausgansbis Haushaltungsschulen |
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. schul-
dig macht, wenn er in der Herrschaftswohnung ver-
weilt, obwohl der Aufforderung, sich zu entfernen,
die sofortige und im gegebenen Falle gesetzlich zu-
lässige Dienstentlassung unmittelbar vorherging;
daß dem Gast, welcher ein öffentliches
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Kassalabis Kassation (rechtlich) |
Öffnen |
. einer
Urkunde versteht man eine Handlung, durch welche ausgedrückt werden soll, daß die Urkunde ohne Kraft sei (wie
Zerschneiden, Durchstreichen). – M it K. eines Beamten oder Offiziers pflegt
man die härteste Art der Dienstentlassung zu
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Pennsylvanisches Systembis Pension |
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Angestellten eingetretener Dienstentlassung Dienst-
Herren und Gesellschaften ihren Angestellten, Krone
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Lilienthalbis Lindenschmit |
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zur Dienstentlassung verurteilt, aber begnadigt, worauf er auf sein Gesuch in den definitiven Ruhestand versetzt wurde. L. ist Mitglied des preuß. Abgeordnetenhauses für den Wahlkreis Breslau-Neumarkt seit 1871 und gehört dort
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1060,
von Zweikiemerbis Zwenkau |
Öffnen |
, die Herausforderung eines Vorgesetzten oder auch nur eines Höhern im Dienstrange aus dienstlicher Veranlassung nach Militärstrafgesetzbuch §. 112 mit längerer Freiheitsstrafe und Dienstentlassung. – Vgl. Kohut, Buch berühmter Duelle (Berl. 1880); Levi
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