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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Dupin (Maurice)bis Duplikat |
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612
Dupiu (Maurice) - Duplikat
Dupin (spr. düpäng), Maurice, Vater der Ro-
manschriftstellerin George Sand, s. Dudevant.
Dupin (spr. düpäng), Pierre Charles Francois,
Baron, franz. Politiker und nationalökonomi-
scher Schriftsteller
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51% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Duplexbis Dupont |
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der Verteidiger auf die Replik des Staatsanwalts noch einmal zu einer Gegenausführung das Wort ergreift.
Duplikāt (lat.), Doppelschrift; gleichlautende Abschrift oder zweite Ausfertigung einer Urkunde, z. B. eines Wechsels, einer Quittung u. dgl
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0567,
von Wechseleinredenbis Wechselfieber |
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der Trassant auf Verlangen des Remittenten jede beliebige Anzahl von W.
auszustellen. Auch der Indossant kann ein Duplikat verlangen, geben kann es aber nur der Aussteller, der dabei sorgfältig darauf achten
muß, daß das Duplikat als solches
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0201,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs) |
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189
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs).
Beglaubigung
Bittschrift
Copia
Decisivreskript
Dokument
Duplikat
Fascikel
Fidemiren
Formula
Fragstücke
Gegenschrift
Handzeichen
Hülfsschreiben
Impugnationsschrift
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) |
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: »Auf mich selbst« oder ähnlich. Wenn man im Auftrag und für Rechnung eines Dritten einen W. ausstellt, so heißt dieser eine Kommissionstratte. Die W. sind entweder Solawechsel, d. h. nur in Einem Exemplar ausgestellt, oder sie haben Duplikate, so
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Wechselklauselbis Wechselordnung |
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, die Abschrift eines gezogenen
oder eigenen Wechsels, welche im Wechselverkehr
nach der Deutschen und Osterr. Wechselordnung
(nicht z. B. nach engl. Recht) gestattet ist, teils um
Teilzahlungen zu quittieren, teils um, wie beim
Duplikat (s
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Alloabis Allopathie |
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Wechselindossament muß auf dem Wechsel selbst oder auf einer Vervielfältigung (Duplikat) oder Kopie desselben ausgedrückt werden. Da aber ein Wechsel so oft giriert werden kann, als man will, so ist es gestattet, wenn der dazu bestimmte Raum desselben
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0519,
Hieroglyphen (System der Schrift, altägyptische Sprache) |
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unversehrt in hieroglyphischer, demotischer und griechischer Fassung enthielt. Diese Inschrift ("Dekret von Kanopos", 1866), von deren hieroglyphischem Teil man 1881 ein Duplikat bei Damanhûr gefunden hat, ist für die ägyptologische Wissenschaft von großer
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mutterrollenbis Muzaffarnagar |
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durch Telegramm gültig erfolgen. Ein Duplikat oder eine Abschrift der M. wird mit dem Vermerk über die Zeit der Präsentation als Mutschein zurückgegeben. Die M. muß den Namen und Wohnort des Muters, die Bezeichnung des Minerals und des Fundpunktes sowie den
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0009,
von Solarlichtbis Soleillet |
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zu einem Wechsel, von welchem noch ein oder mehrere Duplikate ausgefertigt werden (Prima-, Sekunda-, Tertiawechsel etc.); auch s. v. w. eigner Wechsel (s. Wechsel).
Solbad, ein Bad, welches in einem natürlichen, viel Kochsalz, oft auch Jod
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0125,
Bevölkerungsgeschichte (Methode, Rekonstruktion der Bevölkerung) |
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.) Jahrhundert zurück aufarbeiten und traf Vorsorge, daß Duplikate derselben in einem Zentralamt, dem General Register office, gesammelt und aufbewahrt werden. In andern Staaten (Österreich, Belgien, Baden) wurde eine allgemeine Inventarisierung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Accepibis Acceptation |
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Wechsels gesetzt, so ist der Zusatz "angenommen", "acceptiert", oder ein gleichbedeutender Aufdruck, z. B. "gut", "richtig", "anerkannt", erforderlich. Zulässig ist das A. nur auf dem Wechsel selbst oder einem Duplikat (vgl. Wechselduplikat), und nur
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Duplikatorbis Dupont (General) |
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, ^nimairs 8t6N0^rNp1ii^u6 ipternationai pour
1889 (Par. 1889); Senschal, ^Min6i-iä68 Du-
1)10^6111168 (ebd. 1889).
vupluin (lat.), das Doppelte, eine Prozeßschrift
isi llnnlo einreichen, s. Duplikat.
Dupondius (lat., "Zweipfund"), im alten
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0498,
von Grundgesetz (biogenetisches)bis Grundkapitalerhöhung |
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zum Handelsregister zum Nachweis der
Zeichnung des G. die Duplikate der Zeichnungs-
scheine und ein von den Gründern in beglaubigter
Form unterschriebenes Verzeichnis der sämtlichen
Aktionäre, welches die auf jeden entfallcnen Aktien,
sowie
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Lied der Liederbis Liegenschaftsabgabe |
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Spediteur. An dem
L. befindet sich häufig ein Duplikat, welches vom
Empfänger unterzeichnet und als Quittung des Em-
pfangs an den Absender zurückgegeben wird.
Lieferungsgefchäft, Lieferungskauf oder
Lieferungsvertrag, nach dem im Verkehr
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Prilukibis Primas |
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empfangen hatte.
Prima (lat., "die Erste"), die erste (oberste) Klasse
einer Schule; Primaner, Schüler der P. Im
Handel ist P. Bezeichnung der besten Sorte einer
Ware; auch soviel wie Primawechsel (s. Wechsel-
duplikat); in der Musik, s. Prime
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Wechselparibis Wechselprotest |
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verloren; e. über die
Verpflichtung des Wechselinhabers bei Duplikat
und Kopie s. Wechselduplikat, Wechselkopie. 2) Der
W. muß durch einen Notar oder Gerichtsbeamten
aufgenommen werden, an den der Wechselinhaber
sich zuwenden hat. Die zuständigen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Wechselreitereibis Wechselstrenge |
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und haftbar ist jeder Aussteller, Acceptant, In-
dossant, Erwerber, Veräußerer, Präsentant, Prote-
stat, Zahler nicht versteuerter Wechsel, sei dieser Origi-
nal oder Duplikat, aber zum Umlauf bestimmt, oder
Kopie, aber mit Originalwechselerklärung
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