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Rang | Fundstelle | |
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5% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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. Später stellte man den Ehemann strafrechtlich gleich. Jene ältere Anschauung hatte auch in der franz. Gesetzgebung Ausdruck gefunden; nur wenn der Mann sich eine Konkubine in der Wohnung der Ehegattin hielt, galt er als Ehebrecher. In dieser Beziehung
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5% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Ehegattenbis Ehehindernis |
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742
Ehegatten - Ehehindernis
Ehegatten, die zur ehelichen Lebensgemeinschaft Berechtigten und Verpflichteten. Insbesondere haben sie den Wohnsitz und die Wohnung zu teilen. Beide werden vom Ehemann bestimmt, und die Ehefrau hat ihm dahin zu folgen
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4% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
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Gütergemeinschaft oder Errungenschaftsgemeinschaft oder ein gemischter Güterstand, so spricht man nicht von D. Nach röm. Rechte sind D. zum besten der Ehefrau der Veräußerung durch Rechtsgeschäft des Ehemanns vermöge eines Verbotsgesetzes entzogen
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4% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Witwatersrandgebirgebis Witwenvögel |
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) heißt die Ehefrau nach dem Tode des Ehemanns, solange sie nicht wieder
geheiratet hat. Ihr verbleibt der Name und Stand des verstorbenen Ehemanns. Wegen der nach dem Tode des Ehemanns geborenen Kinder s.
Nachgeborene . Wegen des Erbrechts der W
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4% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
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. unter anderm gesprochen, wenn es sich um die Verleugnung der Ehelichkeit eines während der Ehe geborenen Kindes seitens des Ehemannes der Mutter handelt (s. auch Anerkennung). Streitig ist für das Gemeine Recht, ob die A. nur dem Ehemanne zusteht
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3% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Verviersbis Verwaltungsgemeinschaft |
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oder Gütereinheit, das Eheliche Güterrecht (s. d.), nach welchem zwar rechtlich das Eigentum beider Ehegatten an ihrem Vermögen während der Ehe getrennt bleibt, aber thatsächlich eine Vereinigung in der Hand des Ehemanns stattfindet. Der Ehemann hat
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3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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, Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer E. oder die Herstellung des ehelichen Lebens zum Gegenstand haben (Ehesachen), ist ausschließlich das Landgericht zuständig, bei welchem der Ehemann seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (deutsche Zivilprozeßordnung, § 568 ff
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3% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Eheliche Abstammungbis Eheliches Güterrecht |
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allgemeinen Gütergemeinschaft (s. Gütergemeinschaft), für ideale Ehegatten ein ideales, für die Gläubiger des Ehemanns das bequemste, für die begüterte Ehefrau beim Unglück oder Leichtsinn des Ehemanns das gefährlichste Recht, weil sie ohne eigenes
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3% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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ihr Eigentümer
durch eigene Thätigkeit und Sparsamkeit erworben
hat. Im ehelichen Güterrecht ist der Ausdruck gleich-
bedeutend mit Errungenschaft (s. d.).
Errungenschaft oder Erkoberung, in der
Rechtssprache dasjenige, was der Ehemann
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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in dem ehelichen Güterrecht geltend. "Eheleute haben", sagt der Sachsenspiegel, "kein gezweites Gut zu ihrem Leben." Das gesamte Vermögen dient dem ehelichen Leben und ist in der Hand des Mannes vereinigt. Der Ehemann ist in der Regel befugt
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
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angesehen werden,
der Ehemann aber das Recht auf Besitz und Ver-
waltung, auch in gewissem Umfange Verfügungs-
gewalt erlangt. Der Sprachgebrauch, dieses System
Verwaltungsgemeinschaft zu nennen, wird, minde-
stens im gewöhnlichen Leben, noch
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Ille-et-Vilainebis Illegitimitätsklage |
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.
Illegitimitätsklage,Verleugnungsklage,
diejenige Klage, mit welcher die Legitimität eines von
einer Ehefrau geborenen Kindes angefochten, also
die Anerkennung begehrt wird, daß das Kind von
dem Ehemann der Mutter nicht erzeugt sei. Die
Feststellung
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Mobilgardebis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits |
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Gemeinschaftsmasse. Nach der jetzt üblichen Auffassung wird das gemeinsame Vermögen als Miteigentum der Ehegatten angesehen. Der Ehemann ist Verwalter des gemeinsamen Vermögens und verpflichtet dasselbe; ihm steht die freie Verfügung über dasselbe zu, jedoch darf
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Stellariabis Stellvertreter |
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der geschäftsunfähigen Personen, der Unmündigen und der Entmündigten (s. Dispositionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit), soweit sie nach den maßgebenden Gesetzen zur Vertretung befugt sind, die Väter der Hauskinder und die Ehemänner bezüglich ihrer Ehefrauen
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Dotalenbis Dottores |
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. In Ansehung eines solchen Grundstücks ist der Ehemann in seiner Veräußerungsbefugnis beschränkt, während er sonst die Dotalsachen ungehindert veräußern darf. Ein D. darf nach gemeinem Recht selbst mit Zustimmung der Ehefrau vom Ehemann weder verkauft
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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die Ehegatten eheliche Treue und eheliche Pflicht. Sie können nicht zum Zeugnis gegenüber dem Gatten gezwungen werden. Den Wohnort bestimmt der Ehemann. Er kann von der Frau häusliche Dienste verlangen. Dafür hat die Frau von dem Ehemann standesgemäßen
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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Beschränkung aus. Sind gar keine successionsfähigen Verwandten vorhanden, so wird nach römischem Rechte der Verstorbene von seinem überlebenden Ehegatten beerbt. Hat die nachgelassene Witwe keine Mitgift erhalten, und war der verstorbene Ehemann zur
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Güterschaffnerbis Gute Werke |
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Rechtssatzungen, welche an dem Orte des erst-ehelichen Domizils, d. h. da gelten, wo der Ehemann mit der Frau nach Abschluß der Ehe zuerst seinen Wohnsitz nahm. Doch kann das eheliche Güterrecht durch Eheverträge, welche meist vor Gericht
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Legnagobis Legrand |
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empfangene als vom Ehemann derselben erzeugt (pater est, quem nuptiae demonstrant), eine Rechtsvermutung, welche nur durch den Gegenbeweis beseitigt werden kann, daß der Ehemann das Kind nicht erzeugt haben könne, z. B. wegen Abwesenheit. Gegen den
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Schlüsselbeinbis Schlüter |
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der Ehefrau, die zur Haushaltung nötigen Kauf- und sonstigen Verträge selbständig abzuschließen, Verpflichtungen einzugehen und die nötigen Ausgaben zu bestreiten, während sie sonst sich nur unter Zustimmung ihres Ehemanns mit rechtlicher Wirksamkeit
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Wittumbis Witwenkassen |
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. Vgl. R. Schmidt, Die Schlacht bei W. (Halle 1876).
Wittum (Leibgedinge, Dotalicium, Vidualicium), die dem deutschen Recht eigentümliche Versorgung der Witwe aus dem Nachlaß ihres verstorbenen Ehemanns (s. Güterrecht der Ehegatten, S. 948). W
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Abwickelbarbis Aeby |
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Abwesenden zurückgelassen war, die Vertretungsbefugnis aber erloschen oder der Vertreter zur Besorgung der Angelegenheiten außer stande ist oder begründeter Anlaß zum Widerrufe der Vertretungsbefugnis vorliegt.
Die A. des Ehemannes giebt nach einigen Rechten
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0812,
Arbeit |
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auf das Gewerbe des Ehemanns Bezug haben, steht ihr nach einzelnen Landesgesetzen, z. B. Sächs. Gesetzb. §. 1668, dem Ehemann gegenüber das Eigentum zu. Der Deutsche Entwurf §. 1266 will das dahin erweitern, daß dieser Erwerb auch dem Nießbrauch
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2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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Kaufmann ist (Art. 274, 277).
Nach röm. Recht sollten sich die Frauen überhaupt nicht, namentlich Ehefrauen nicht für ihre Ehemänner verbürgen, überhaupt nicht intercedieren (s. Intercession). Das umging die deutsche Praxis, indem
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2% |
Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
7. November 1903:
Seite 0151,
von Zur gefl. Notiz.bis Für die Küche |
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bringen wollen. Die Ehemänner werden dafür um so dankbarer sein, als die Herstellung solcher Kartoffelgerichte durchaus nicht mit Mehrkosten verbunden, aber geeignet ist in ein gewisses Einerlei die schmackhafte Abwechslung zu bringen. Der billige
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2% |
Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0353,
von Unknownbis Unknown |
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sollte, würden sicher das erste zu ihrem Richter wählen.
Der junge Ehemann herrscht über seine ältere Ehefrau. Dieses gründet sich auf die Eifersucht, nach welcher der Teil, welcher dem andern im Geschlechtsvermögen unterlegen ist, vor Eingriffen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
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. Haftpflicht). Was aber im übrigen die gesetzliche Alimentationsverbindlichkeit anbetrifft, so hat zunächst der Ehemann seiner Frau (und zwar macht es hierbei keinen Unterschied, ob sie ihm Heiratsgut zugebracht hat oder nicht) standesmäßigen
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Beisitzerbis Beitzke |
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es in einem lebenslänglichen Nießbrauch an dem Erbteil der Kinder, bald in dem ehemännlichen Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Gütereinheitssystems, bald ist das Verhältnis eine fortgesetzte Gütergemeinschaft, eine Gemeinschaft auf Gedeih und Verderb. Der B. dauert so
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Handelsbilletbis Handelsgeographie |
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, s. Firma.
Handelsflotte, s. Marine.
Handelsfrau (Kauffrau), eine Frauensperson, welche gewerbsmäßig Handelsgeschäfte treibt. Eine verheiratete Frau bedarf hierzu der Einwilligung des Ehemanns, welche als erteilt angesehen wird, wenn die Ehefrau
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Kuckucksbienenbis Kudowa |
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der Hera, und sein Ruf galt als gutes Vorzeichen für Heiratslustige. Er ist auch der treulose Ehemann, der Spötter, anderseits der Ehemann einer treulosen Frau (cocu). Da niemand sieht, wie der K. verschwindet, so ist er unsterblich, hat alles
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0686,
von Mitchellbis Mithra |
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mit in die Ehe bringt (Eingebrachtes, Illaten, Illatenvermögen); im engern Sinn derjenige Vermögenskomplex, welcher dem Ehemann seitens der Ehefrau bei Eingehung der Ehe zur Mitbestreitung der ehelichen Lasten zugebracht wird, und woran dem Ehemann nach
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Nierensteinbis Nießbrauch |
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, Richterspruch, aber auch durch gesetzliche Bestimmung begründet sein kann. So kommt dem Ehemann an der Mitgift der Ehefrau, dem Hausvater an demjenigen, was das Hauskind durch die Freigebigkeit Dritter erhielt, der N. zu. Im Güterrecht der Ehegatten (s. d
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Vatermordbis Vatikan |
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. Paternitätsklage klagen, wenn solche verweigert werden sollte. Als ehelich und von dem Ehemann erzeugt gilt jedes Kind, welches während der Ehe erzeugt ist: Pater est, quem nuptiae demonstrant; Erzeugung während der Ehe wird aber nach gemeinem Rechte dann
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Vorgebirgebis Vormundschaft |
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väterlicher Gewalt stehende unverheiratete und volljährige Frauensperson unterworfen war, ist jetzt beseitigt. Die eheliche V. des Ehemanns über die Ehefrau, welch letztere sich regelmäßig nicht ohne des erster Zustimmung rechtsgültig verpflichten kann
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Vorortbis Vorparlament |
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286
Vorort - Vorparlament.
und ohne Widerspruch oder mit Einwilligung des Ehemanns ein Erwerbsgeschäft betreibt, so ist die Zustimmung des Ehemanns zu denjenigen Rechtsgeschäften nicht erforderlich, welche ebendieser Geschäftsbetrieb mit sich
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
Erbschaftssteuer (Neuregelung in Preußen) |
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, keine Steuer zu entrichten ist. Bis zum Erlaß des Gesetzes vom 30. Mai 1873 hatten Ehegatten eine E. von 1 Proz. zu zahlen; befreit hiervon waren nur die überlebenden Ehefrauen, insofern sie zugleich mit ehelichen Kindern ihres Ehemannes zur Erbschaft
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0026,
von Abdicationis beneficiumbis Abd ul-Hamîd II. |
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24
Abdicationis beneficium - Abd ul-Hamîd II.
Abdicationis beneficium (lat.), in partikularen Rechtsquellen das Recht der Witwe, sich durch Verzicht auf das unter der Gewalt des verstorbenen Ehemanns befindlich gewesene Vermögen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0610,
Aneroid |
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eines ehelichen als eines unehelichen Kindes in Betracht. Nach dem Preuß. Allg. Landr. II, 2, §. 16 können die Verwandten die Rechtmäßigkeit des in der Ehe geborenen Kindes niemals anfechten (s. Anfechtung), wenn der Ehemann dasselbe bei seiner Lebenszeit
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0653,
von Beißbeerebis Beitzke |
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oder beständig Kranke, Taubstumme, welche eines Vormundes nicht bedürfen, Personen, welche nicht oder Geschriebenes nicht lesen oder nicht selbst schreiben können. Die Ehefrau bedarf noch eines B., sofern sie mit dem Ehemanne einen Erbvertrag schließt
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Berduranibis Bereicherung und Bereicherungsklage |
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wieder vom Mittelmann kaufte. Z. B. der Ehemann kaufte und verwendete die Ware in dem Nutzen der allein zahlungsfähigen Ehefrau. Hier darf ich, was der Ehemann zu zahlen hat, von der Ehefrau aus der nützlichen Verwendung fordern, soweit diese
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Eheliche Vormundschaftbis Ehescheidung |
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des Staates; die geistliche Gerichtsbarkeit ist aufgehoben. Für Ehesachen ist ausschließlich zuständig das Landgericht, bei welchem der Ehemann seinen allgemeinen Gerichtsstand hat; jedoch kann gegen einen Ehemann, welcher seine Frau zu einer Zeit
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Einfuhrzollbis Eingesandt |
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, welche die Ehefrau bei Eingehung
' in die Ehe eingebracht hat. Dem Ehemann steden
an denselben das Verwaltungs- und Nutzungsrecht,
wenn nicht noch weitergehende Rechte zu. Da sich
aber nach dem System derVerwaltungsgemeinsch^jt
(s. Eheliches
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Eingeweidebruchbis Einhandsgut |
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Beziehung nicht gleichmäßig. Noch weniger sind die Wirkungen der Sonderguteigenschaft die gleichen. Im allgemeinen läßt sich aufstellen: das Eigentum der Gegenstände des Sonderguts verbleibt dem betreffenden Ehegatten, der Ehemann hat regelmäßig freie
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0797,
von Einhardbis Einheit |
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die Stelle von ^onderguts-
gegenständen getretenen Ersatzgegenständen ^Surro-
gaten). Der Ehemann hat völlig freie Verfügung
über fein Sondergut; dasselbe haftet jedoch auch
für die Ehefchulden. Der Ehemann verwaltet das
Sondergut der Ehefrau
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Gesindekrankenkassenbis Gesindeordnungen |
Öffnen |
oder Vaters, Ehefrauen der des Ehemanns; doch
wird in Preußen und Sachsen die einmal erteilte
Genehmigung als ein für allemal erteilt an-
gefehen, wenn sie nicht ausdrücklich nur für einen
einzelnen Fall oder für eine bestimmte Zeit ge-
geben
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Handelsconsulbis Handelsgeographie |
Öffnen |
, ohne Rüäsickt auf
die Verwaltungsrechte und den Nießbrauch des
Ehemanns. Soweit Gütergemeinschaft ff. d.) be-
steht, haftet auch das gemeinschaftliche Vermögen.
Ob zugleich der Ehemann mit seinem persönlichen
Vermögen haftet, ist nach dem bürgerlichen
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Leibeserbenbis Leibnitz |
Öffnen |
deutschen Mittelalter ist L. der zur Versorgung der überlebenden Witwe im voraus vom Ehemann bestellte lebenslängliche Nießbrauch an gewissen Grundstücken. Der Ehemann durfte die Leibgedingsgüter ohne Zustimmung der Frau nicht veräußern. Das L
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Ortnitbis Ortolan |
Öffnen |
sie führen, über die Form der Eingehung der Ehe entscheidet das Gesetz des Ortes, wo sie eingegangen ist, über die materiellen Erfordernisse (Ehehindernisse) das Gesetz, welchem der Ehemann als Haupt der Ehe unterworfen ist (Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Parapeptonbis Parasiten |
Öffnen |
das Vermögen der Frau regelmäßig selbst dann Paraphernalgut, wenn es der Verwaltung des Ehemanns überlassen ist.
In einem engern Sinne verstehen manche unter P., gegenüber dem der eigenen Verwaltung von der Ehefrau vorbehaltenen
Vermögen (sog. bona
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Trauereschebis Traum |
Öffnen |
Umständen bis auf drei Monate verkürzt werden. Schon das röm. Recht bestimmte, die Witwe habe ihren verstorbenen Ehemann 10 (später 12) Monate zu beweinen. Die Verletzung dieses T. zog nach röm. Recht, außer der vom kanonischen Recht beseitigten
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Trenck (Friedr., Freiherr von der)bis Trennung der Güter |
Öffnen |
Mann und Frau gesondert ist, während dem Ehemann der Nießbrauch und die Verwaltung des eheweiblichen Vermögens zusteht. T. d.G. gilt vorzugsweise in den Provinzen Sachsen, Schlesien und in Ostfriesland; ein ähnliches Provinzialrecht in der Mark. Sonst
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0416,
von Donatio mortis causabis Donativgelder |
Öffnen |
mortis causa (lat.), s. Schenkung von Todes wegen.
Donatĭo propter nuptĭas (lat., «Schenkung wegen der Hochzeit»), ein Vermögen, welches der röm. Ehefrau vom Manne für den Fall ausgesetzt wurde, daß die Ehe durch Schuld des Ehemanns getrennt wurde
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Hestiabis Hetären |
Öffnen |
aufgekauft und, wie berichtet wird, sogar von dem erzielten Ertrag der Aphrodite Pandemos einen Tempel gebaut. Seinen Zweck hatte er auch erreicht, denn die Sitte verurteilte streng den Besuch von Ehemännern in diesen Häusern, und besondere Gesetze
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Paraparesisbis Parbleu |
Öffnen |
), das Sondervermögen der Ehefrau, welches im ausschließlichen Eigentum derselben verbleibt, indem es der Ehemann nur zu verwalten hat. S. Güterrecht der Ehegatten, S. 948.
Paraphimose (griech., spanischer Kragen), derjenige Zustand, bei welchem die zu enge
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0015,
von Abbas Paschabis Abts Zahnradsystem |
Öffnen |
Charakterlustspiel: "Der Unfehlbare", Repertoirestück des Nationaltheaters wurde, besonders aber im Roman, wo er nach dem Muster der Franzosen sich besonders mit den Problemen der Ehe befaßte: "Die Philosophie des Ehemannes", "Wer ist stärker?", "Das einzige
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0123,
Deutschland und Deutsches Reich (Bevölkerung) |
Öffnen |
der Ehefrauen die der Ehemänner, so 1871 um 34563, 1885 um 33824. Der Unterschied erklärt sich zum Teil daraus, daß die Zählung nur die ortsanwesenden Ehegatten ins Auge faßt, deren Zahl wegen des Aufenthalts einheimischer im Auslande und fremder im Inlande
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Eheschließungbis Ehestatistik |
Öffnen |
die unschuldige Ehefrau standesmäßige Verpflegung bis an ihren Tod aus den Mitteln des schuldigen Ehemanns fordern (§. 798). Den Standpunkt, daß der unschuldige Ehegatte für die ihm durch die Scheidung entzogenen Vorteile entschädigt werden soll
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
Öffnen |
als Ehemann oder Ehefrau mit allen aus diesem Rechtsverhältnisse bestandenen Rechten und Pflichten mit dem Tode. Hat demnächst ein anderer die elterliche Gewalt, so hat er sie kraft eigenen Rechts. Das Vormundschaftsverhältnis erlischt mit dem Tode
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1% |
Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
17. Oktober 1903:
Seite 0123,
Die Kinder und der Arzt |
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kalt serviert - so wie sie da sind - oder sie einfach aufwärmt. Der "eingeschnittene Braten" aber ist bekanntlich etwas Fürchterliches und ein Schreckgespengst aller Ehemänner. Bezüglich seiner Benutzung zu geradezu köstlichen Sexorgerichten können
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1% |
Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
9. Januar 1904:
Seite 0218,
von Unknownbis Unknown |
Öffnen |
und Ordnungsliebe.
Viele Ehemänner glauben recht zu handeln, wenn sie die größeren Bekleidungsstücke für ihre Gattin selbst kaufen, resp. schenken, ohne ihnen den Preis dafür zu sagen. Dies ist durchaus nicht empfehlenswert und oft eine Veranlassung, die Frau
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1% |
Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0416,
von Unknownbis Unknown |
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"ob es noch ein paar Tage reiche", wird der Segen der Ausspannung eben nur ein beschränkter sein. Saget nicht, ihr lieben Leser und Leserinnen: den Ehemännern und Haushaltungsvorständen liege es ob, den abgearbeiteten oder leidenden
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0532,
von Wasserkuppebis Wasserräder |
Öffnen |
.) – Vgl. Haton de la Goupillière, Hydraulik und hydraulische Motoren (2. Tle., Lpz. 1886‒87); Ehemann, Über den Bau und die Anwendung der verschiedenen Arten von W. (2. Aufl., ebd. 1893); Meißner, Die Hydraulik und die hydraulischen Motoren (2. Aufl
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Unterschwefligsaures Natriumbis Untersuchungshaft |
Öffnen |
ihn der Ehemann oder der Vater hat; uneheliche Kinder haben den U. der Mutter. Verlust des U. tritt ein durch Erwerbung eines andern und durch zweijährige Abwesenheit nach dem 18. (früher 24.) Lebensjahre. (S. auch Armengesetzgebung.) Um
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0728,
Mann |
Öffnen |
? erstatte an meinem Fleisch, was noch manaelt, Col. i, 24. (S. Erstatten.)
So etwas mangelt an eurem Glauben, i Thess. 3, 10. (S. Glaube z. 13.)
So aber Jemand unter euch Weisheit mangelt, der bitte von GOtt, Iac. i, 5.
Mann
8- 1. I) Ein Ehemann
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0749,
Arbeit (volkswirtschaftlich) |
Öffnen |
. Berücksichtigen wir, daß viele Männer unverehelicht bleiben, daß die Ehemänner durchschnittlich älter sind als die Frauen, daß die Sterblichkeit des weiblichen Geschlechts gerade in der Zeit der Geburten sehr groß ist, so folgt, daß viele Frauen ihren Beruf
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0288,
von Balikesribis Balkan |
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noch heute das indische Kastenwesen, wie das Frauenverbrennen nach dem Tode der Ehemänner. Die beiden vornehmsten Kasten sind die Brahmana (Priester) und die Satriya (Könige und Fürsten); die dritte (Wasiya) enthält die Kaufleute und Handwerker
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Beïsabis Beisitz |
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über das gemeinsame Vermögen in der Regel dieselben Rechte aus, welche während der Ehe dem Ehemann
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
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oder Kinder noch unter väterlicher Gewalt verübt wurden, haben auch die Ehemänner und Väter (§ 195) und bei Amtsbeleidigungen die amtlichen Vorgesetzten des Beleidigten das Recht zur Stellung des Strafantrags (§ 196). Wurde eine B. gegen eine gesetzgebende
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Bogenführungbis Bogheadkohle |
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produzierte ("Der Stellvertreter des Ehemanns", "Der Fastnachtsschmaus", "Der Kalif auf Abenteuern", "Der Redaktionssekretär", "Die Gräfin und ihr Geschwisterkind" etc.), zu den beliebtesten Repertoirestücken. Ende der 50er Jahre war er Direktor des
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0125,
von Cicindelabis Cicognara |
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verlangte nämlich, daß der Ehemann mit seiner Frau nur im Haus umging. Der Cicisbeo erschien daher morgens bei der Frau, um sich für den Tag Verhaltungsmaßregeln geben zu lassen, und sein Name wäre nach Wilh. Müller von Flüstern abzuleiten, weil er bei
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
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: Unmündige, Wahnsinnige etc., ohne Zustimmung des Vormundes und ebenso Ehefrauen ohne Zustimmung des Ehemanns in rechtsverbindlicher Weise kein D. aufnehmen. Das römische Recht beschränkt infolge des Macedonianischen Senatsbeschlusses (senatus consultum
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0596,
Embryo (bei der Pflanze) |
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: "Nasciturus pro jam nato habetur, quoties de ejus commodo agitur", d. h. der E. wird juristisch als bereits geboren betrachtet, sofern es sich um den Nutzen desselben handelt. Daher wird auch, wenn ein Ehemann mit Hinterlassung einer schwangern Witwe
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0633,
England (Bevölkerung: Nationalität, Religion) |
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633
England (Bevölkerung: Nationalität, Religion).
Das durchschnittliche Alter bei der Eheschließung war 1871-81 bei Männern 27,9, bei Frauen 25,7 Jahre; das durchschnittliche Alter der Ehemänner 1881: 43,1, der Ehefrauen 40,7 Jahre
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Entmannungbis Entomophthora |
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Entmündigenden gestellt werden; gegen eine Ehefrau nur von dem Ehemann und gegen eine Person, welche unter väterlicher Gewalt steht, nur vom Vater oder von dem Vormund. Soll eine Person für geisteskrank (wahnsinnig, blödsinnig etc.) erklärt werden, so
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Flaggengalabis Flamberg |
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. Das römische Recht gestattete dem Ehemann die Tötung des in flagranti betroffenen Ehebrechers. Heutzutage ist das Betreten auf frischer That (délit f. im französischen Recht) noch von strafprozessualischer Bedeutung. Wird jemand auf frischer That
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Gerabronnbis Gerade und Ungerade |
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. Die Witwengerade bildete einen Inbegriff gewisser beweglicher Gegenstände, welche die Witwe aus dem Nachlaß ihres verstorbenen Ehemanns wahrscheinlich zur Entschädigung für ihr in der Ehe untergegangenes bewegliches Vermögen erhielt. Solche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Gerichtstafelbis Geringswalde |
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verschwägert ist, auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft begründet ist, nicht mehr besteht. In Strafsachen ist ein G. dann unfähig, wenn er selbst durch die strafbare Handlung verletzt, wenn er der Ehemann der Beschuldigten oder Verletzten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Gesimswalzwerkbis Gesner |
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und Ehefrauen nur unter Bewilligung ihrer Ehemänner vermieten. In der Regel wird der Gesindevertrag mündlich abgeschlossen und an manchen Orten dem Dienstboten ein Dienstgeld (Ding-, Miet-, Haftgeld) eingehändigt. Durch den Dienstvertrag übernimmt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Gewerbliche Schiedsgerichtebis Gewerkvereine |
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Formeln unterschieden: Nutz und G., G. des Erben, G. zu Leibgedinge, G. zu rechter Vormundschaft, unter welch letzterer insbesondere das persönliche Recht des Ehemanns an dem Vermögen seiner Ehefrau verstanden wurde. Die rechte G. bezog sich
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0301,
Heimat |
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wird durch zweijährigen ununterbrochenen Aufenthalt nach vollendetem 24. Lebensjahr innerhalb des betreffenden Armenverbandes erworben; außerdem teilt die Ehefrau den Unterstützungswohnsitz des Ehemanns, das eheliche Kind den des Vaters und das uneheliche
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0599,
Hochzeit (im Mittelalter, bei den Mohammedanern) |
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sangen und spielten Musiker einen Hochzeitsgesang (epithalamium), und der junge Ehemann hatte unter die vor dem Haus versammelte Jugend Nüsse auszuteilen (daher die Redensart: "nuces projicere", s. v. w. die Kinderschuhe ausziehen). Endlich wurde
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Jocusbis Jodargyrit |
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224
Jocus - Jodargyrit.
die, besonders von Brunet vortrefflich dargestellt, von Dorvigny für seine Dramen verwendet wurde; dann allgemein s. v. w. Einfaltspinsel; endlich ein Ehemann, der sich zu sehr um die wirtschaftlichen Dinge bekümmert
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Kaiserodabis Kaiserschnitt |
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die Schwangere sowie deren Ehemann zu der Operation ihre Zustimmung geben. An verstorbenen Schwangern und Gebärenden ist der K., sobald die 28. Schwangerschaftswoche zurückgelegt ist, zur Lebensrettung der Frucht sogar gesetzlich geboten. Wird der K
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Leibeserbenbis Leibniz |
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; bei dem Landvolk besonders (dotalitium) das der Ehefrau von dem Ehemann angewiesene Grundvermögen, welches sie nach seinem Tod zum lebenslänglichen Genuß haben soll (s. Güterrecht der Ehegatten). Im Gegensatz zu dem Wittum, dem nur für die Zeit des
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0178,
von Mancipationbis Mandalai |
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.
Mancipĭum (lat.), im röm. Rechte das abhängige Verhältnis freier Personen, welche von ihrem Vater oder Ehemann kraft des dem Hausvater über Frau und Kind zustehenden Rechts des Verkaufs in die Gewalt eines andern durch Mancipation (s. d.) gekommen waren
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Marggraffbis Maria |
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erschienen seine "Vorlesungen über die christliche Moral, Dogmatik, Symbolik und Dogmengeschichte" (Berl. 1847-49, 4 Bde.).
Mari (franz.), Ehemann.
Maria, Insel an der Ostküste von Tasmania, von Tasman entdeckt, aus zwei bergigen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0575,
von Ovibosbis Oviedo |
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an ihre abwesenden Geliebten und Ehemänner; von den 21 noch vorhandenen hat jedoch die Kritik einige für unecht erklärt (hrsg. von Terpstra, Leiden 1829; Lörs, Köln 1829-30, 2 Bde., u. Sedlmayer, Wien 1886; übersetzt von Metzger, Stuttg. 1855
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Perthshirebis Pertz |
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, Fabrikation von Tuch, Branntwein etc., Handel mit Olivenöl, Getreide etc. und (1886) 4748 Einw.
Pertúnda, bei den Römern eine von jungen Ehemännern verehrte Göttin.
Perturbation (lat.), hervorgebrachte Verwirrung, in den Gang von etwas eingreifende
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Prozessionbis Prozeßleitung |
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ein Großjähriger steht, die ehemännliche Gewalt und eine etwanige Geschlechtsvormundschaft auf die P. ohne Einfluß sind. Personen, welchen die P. fehlt, wie Minderjährige, Geisteskranke u. dgl., bedürfen eines gesetzlichen Vertreters; doch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Rezatbis Rezonville |
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, vorbehaltenes Gut), dasjenige Vermögen, in Ansehung dessen sich eine Ehefrau das freie Verfügungsrecht vorbehalten hat, welches also von dem ehemännlichen Nießbrauchs- und Verwaltungsrecht ausgenommen ist.
Rezeptīv (lat.), empfänglich, aufnahmefähig
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Saviobis Savona |
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nördlich von Cervia ins Adriatische Meer.
Sävitĭen (lat.), grobe Mißhandlungen, die, wenn sie vom Ehemann der Ehefrau gegenüber begangen werden, dieser einen genügenden Grund zur Anstrengung der Klage auf Ehescheidung geben können.
Savoir (franz
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Scharffeuerfarbenbis Scharlach |
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die Strafvollstreckung zu. Dann fiel dieselbe in der Regel den Fron- oder Gerichtsboten zu; an manchen Orten aber bestand der seltsame Gebrauch, daß der jüngste Schöffe, selbst mitunter der jüngste Ehemann oder gar der nächste Anverwandte des Verurteilten
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Senat, volkswirtschaftlicherbis Sendgrafen |
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. Dez. 1869, unbeschadet jedoch der Vorschriften, welche über die Notwendigkeit der ehemännlichen Zustimmung zu den Rechtsgeschäften der Ehefrau bestehen.
Senātus Populusque Romānus (lat., abgekürzt S. P. Q. R.), der Senat und das römische Volk, d. h
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15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Suggestion mentalebis Suifon |
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Sühneversuchs das persönliche Erscheinen der Parteien vor Gericht angeordnet werden. In Ehesachen muß dem Verfahren vor dem Landgericht in der Regel ein Sühnetermin vor dem Amtsgericht vorhergehen, bei welchem der Ehemann seinen allgemeinen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Vancouverbis Vandamme |
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Herrschaft und Verwaltung wieder her, gab Weibern und Töchtern der V. römische Ehemänner, während die männliche Jugend der kaiserlichen Reiterei einverleibt wurde, und kehrte darauf, von den edelsten Gefangenen, unter ihnen Gelimer, den Schätzen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0255,
von Vogteibis Voigt |
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, Hausvogt, Feldvogt etc.), sowie umgekehrt selbst der König als Vogt vorkommt. Erstere Bezeichnungen sind hier und da noch jetzt gebräuchlich. Mit V. bezeichnete man auch die Schutzgewalt des Ehemanns und Vormundes.
Vogtland (Terra advocatorum
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Wartenbergbis Warton |
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, eine gesetzliche W. von zehn Monaten, vom Tode des Ehemanns an gerechnet. Bei Hilfskassen s. v. w. Karenzzeit.
Wartha, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Breslau, Kreis Frankenstein, an der Glatzer Neiße, die hier im Warthapaß zwischen dem Eulen
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16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0461,
Wechsel (Protest, Regreß) |
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(passiv wechselfähig), d. h. fähig, Wechselschuldner zu sein, ist jeder, welcher fähig ist, aus Verträgen verpflichtet zu werden. Die Ehefrau kann sich daher, wofern sie nicht Handelsfrau (s. d.) ist, nicht wechselmäßig verpflichten, wenn ihr Ehemann nicht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Widerdruckbis Widerstand |
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berechtigt, wenn für ihn zu eben diesem Zeitpunkt die sonst gesetzte dreimonatige Antragsfrist bereits abgelaufen sein sollte.
Widerlage (Donatio propter nuptias, Antidos), ein Vermögenskomplex, welcher von dem Ehemann der Ehefrau als Gegenleistung
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16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0718,
von Wohnsitzbis Wohnungen, prähistorische |
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Ehemanns, das eheliche, unselbständige Kind denjenigen des Vaters und das uneheliche den W. der Mutter. Vgl. Domizil.
Wohnstadt (residential town), in England Bezeichnung eines Ortes, der vorwiegend Privathäuser enthält, im Gegensatz zur Handels
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