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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Aufgebot (juristisch)bis Aufgebot (militärisches) |
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- und Ablösungsverfahren, für das Verfahren bei
Bewässerungs- und Entwässerungsverfahren und in andern Fällen.
Das A. für das Eherecht ist teils ein bürgerliches, teils ein kirchliches. Das
kirchliche A. ist die öffentliche Verkündigung
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79% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Eheliche Vormundschaftbis Ehescheidung |
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. Civilprozeßordn. §§. 568–592.
Eherecht, s. Ehe.
Ehernes Geschlecht, s. Zeitalter.
Ehernes Lohngesetz, s. Arbeitslohn (Bd. 1, S. 821 a).
Ehescheidung. Obgleich die Gemeinschaft auf Lebenszeit in dem Wesen der Ehe enthalten
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60% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Ehehaftbis Ehre |
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überhaupt.
Ehegüterrecht, s. Güterrecht der Ehegatten.
Ehehindernis, s. Ehe, S. 336 f.
Ehelosigkeit, s. Cölibat.
Ehepakten, s. Ehevertrag.
Eheprozeß, s. Ehe, S. 341.
Eherecht, s. Ehe, besonders S. 340 f.
Ehern, s. v. w. von Eisen oder Erz
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Cinerarienbis Clausthal |
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Änderung
der Ehegesetzgebung mit dem 1. Okt. 1895 ein. An
diesem Tage traten drei Gesetze vom 18. Dez.
1894 über das Eherecht, die 'Religion der Kinder
und die staatlichen Ehematrikeln in Kraft. (S. Un-
garn, Bd. 16.) Bis zur neuen Gesetzgebung
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Eheberedungbis Ehebruch |
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für die vermögensrechtlichen Wirkungen der E. vollständige Freiheit gelassen ist. (S. auch Civilehe, Gemischte Ehe, Ehefrau, Ehegatten, Eheliches Güterrecht, Ehescheidung, Ehevertrag.)
Vgl. Schulte, Handbuch des kath. Eherechts (Gieß. 1855); Stölzel
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Geierbussardbis Geisteskrankheiten |
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eine scharfe Grenzlinie zwischen den verschie-
denen Stadien der G. Bei keinem Scheidungsgrunde
haben die Anschauungen auch so geschwankt. Das
kanonische Recht erkannte ihn gar nicht, das gemeine
evang. Eherecht nur bei verschuldeter Geisteskrank
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0006,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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- Geschichte 27
Eherecht 179. 194
Ehrenstrafen 187
Eid 188
Eierprodukte 292
Eigennamen 134
Eigennutz 186
Eigentumsrecht 180
Eingeweide 261
- Krankheiten 265
Einhufer 248
Einungen, politische 1
Einwohnerrecht 191
Eisenbahnen, Bau 281
- Verkehr
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0336,
Ehe (bei verschiedenen Völkern; Voraussetzungen der Eheschließung) |
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welcher die Polygamie üblich ist.
Voraussetzungen der Eheschließung.
Insofern die E. als ein Rechtsverhältnis zu betrachten, erscheint dieselbe als ein Vertrag, welchem nach deutschem Eherecht meist noch ein präparatorischer Vertrag vorhergeht
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0338,
Ehe (Form der Eheschließung) |
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gewissen Zeiten, namentlich zur Advents- und Fastenzeit (geschlossene Zeit), sollen keine kirchlichen Trauungen vorgenommen werden; doch ist Dispensation statthaft. Das protestantische Eherecht schloß sich ursprünglich dem kanonischen Recht an
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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ist das Eherecht, d. h. der Inbegriff der auf die E. bezüglichen Rechtsnormen, von jeher Gegenstand der weltlichen Gesetzgebung gewesen. Aber gerade in Ansehung der Wirkungen, welche die E. auf die Vermögensverhältnisse der Ehegatten ausübt (eheliches
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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); v. Scheurl, Die Entwickelung des kirchlichen Eheschließungsrechts (Erlang. 1877); Derselbe, Das gemeine deutsche Eherecht (das. 1881-82); Friedberg, Das Recht der Eheschließung in seiner geschichtlichen Entwickelung (Leipz. 1865); Derselbe
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Fesselbeinbis Feste |
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, die Vorarbeiten zum Konkordat zu machen. Auf die gegen das Konkordat gerichteten Angriffe antwortete er in Streitschriften und Kommentaren zu einzelnen Partien desselben, besonders ausführlich zum Eherecht. Beim Beginn der neuen Ära wurde er in Sachen des
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Finckebis Findelhäuser |
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wieder ganz verschwunden sind. Der Einfluß, welchen die F. in sittlicher und sozialer Beziehung ausüben, hängt ganz vorzüglich von ihrer Einrichtung, vom Volkscharakter und von den gesetzlichen Bestimmungen über Ehe und Eherecht sowie über
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Frankaturbis Franken |
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Baer, ein Lebens- und Zeitbild" (Bresl. 1863); "Über palästinensische und alexandrinische Schriftforschung" (das. 1854); "Grundlinien des mosaisch-talmudischen Eherechts" (das. 1859); "Entwurf einer Geschichte der Litteratur der nachtalmudischen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0362,
von Kutschkerbis Kutter |
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1877 zum Kardinal ernannt und starb 27. Jan. 1881. Er schrieb unter anderm: "Die gemischten Ehen" (Wien 1838); "Die Lehre vom Schadenersatz oder von der Restitution" (Olmütz 1851); "Das Eherecht der katholischen Kirche" (Wien 1856-57, 5 Bde
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Scheurlbis Schiaparelli |
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Eheschließungsrechts" (das. 1877); "Das gemeine deutsche Eherecht" (das. 1882). Seit 1857 war er Mitherausgeber der "Zeitschrift für Protestantismus und Kirche".
Scheurlin, Georg, Dichter, geb. 25. Febr. 1802 zu Mainbernheim in Franken, bezog 1819
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Schulreitenbis Schultergürtel |
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der Dogmatik und Geschichte des katholischen Kirchenrechts, wie: "Handbuch des katholischen Eherechts" (Gieß. 1855); "Das katholische Kirchenrecht" (Tl. 1, das. 1860; Tl. 2, 1856); "Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts" (das. 1863; in 4. Aufl
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Travailleur-Expeditionbis Travankor |
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deutsche Eherecht (Erlang. 1882); Grünwald, Die Eheschließung (nach den Bestimmungen der verschiedenen Staaten, Wien 1881).
Travailleur-Expedition 1880-82, s. Maritime wissenschaftliche Expeditionen, S. 257.
Travankor (Travancore), britisch-ind
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Bodenheimbis Böhmen |
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Kirchenrecht und Eherecht las und 24. Febr. 1887 starb. Unter seinen Schriften ist das gediegene, aber unvollendet gebliebene »Mecklenburgische Landrecht« (Weim. 1871-80, Bd. 1-3, 1. Abt.) hervorzuheben.
^[Spaltenwechsel]
Außerdem schrieb er unter anderm
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Gelbes Fieberbis Geldmarkt und Börse 1889/90 |
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Änderung des Eherechts; 7) gesetzliche Bestimmungen über die privat- und strafrechtliche Stellung derjenigen Kranken, die nicht ganz zurechnungsfähig sind und nicht unbeschränkt disponieren dürfen, ohne doch geradezu geisteskrank zu
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0346,
Civiletat |
Öffnen |
. einführte. Damit ist allen eherechtlichen Vorschriften kirchlicher Natur für das bürgerliche Gebiet principiell der Boden entzogen; infolge davon ist die Gerichtsbarkeit in Ehesachen ausschließlich den bürgerlichen Gerichten überwiesen; ebenso sind
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Ehevertragbis Ehhafte Nöte |
Öffnen |
, 223; IX, 92. Der Deutsche Entwurf sieht in den §§. 1435 fg. ein besonderes eherechtliches Register vor, in welches Abweichungen von dem gesetzlichen Güterstande eingetragen werden sollen. Der Code civil, das Badische Landrecht und einige neuere
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Fiktilbis Filangien (Carlo) |
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von Ch. Hamilton, 4 Vde., Lond. 1791),
das Kompendium des Kudüri (Hanefitisch), aus
welchem das Eherecht von Georg Helmsdörfer
sFrankf. a. M. 1822) veröffentlicht wurde (voll-
ständige Ausgabe Kasan 1880), Eidi Chalil, ?i'o-
C13 6o ^Nii8
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0982,
Juden |
Öffnen |
. 1867 die Unabhängigkeit der Ausübung bürgerlicher und polit. Rechte vom Glaubensbekenntnis festgestellt; doch enthält das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch in den §§. 123-136 ein besonderes Eherecht für J. im Anschlusse an den Talmud. Auch die neueste
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0855,
von Kuteibis Kutschuk-Kainardscha |
Öffnen |
, 1877 Kardinal. K. starb
27. Jan. 1881. Unter seinen Schriften ist "Das
Eherecht der kath. Kirche" (5 Bde., Wien 1856-59)
hervorzuheben.
Kutschuk-Aghridagh, s. Ararat.
Kutfchuk-Kainardfcha, s. Kücük-Kainardja.
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0736,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
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aufkommen. Die Regierung brachte drei Gesetzentwürfe ein: das Ehegesetz sollte das Eherecht des bürgerlichen Gesetzbuches wiederherstellen, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen den Geistlichen abnehmen und den weltlichen Gerichten zurückgeben
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Scheurlbis Schibboleth |
Öffnen |
), "Die Entwicklung des kirchlichen Eheschließungsrechts" (ebd. 1877), "Das gemeine deutsche Eherecht" (ebd. 1882). Seit 1857 war er Mitherausgeber der "Zeitschrift für Protestantismus und Kirche". - Vgl. die Biographie S.s von A. von Staeblin (Lpz. 1893
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Schulchan aruchbis Schuldhaft |
Öffnen |
^im
("Lebenspfad"), Vorschriften über häusliches und
gottesdienstliches Leben; 2) .lore äea. ("Weisheits-
lehre"), Ritnalvorschriften; 3) lüliogelien namiZcii-
Mt ("Rechtsfchild"), Civil- und Kriminalrecht;
4) Nden 1i3.^6r ("Siegesgedenkstcin"), Eherecht
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Schultensbis Schulterklappen |
Öffnen |
der nationalliberalen Par-
tei anschloß. Von seinen Schriften sind hervorzu-
heben: "Handbuch des kath. Eherechts" (Gieß. 1855),
"System des kath. Kirchenrechts" (ebd. 1856), "Die
Lehre von den Quellen des kath. Kirchenrechts" (ebd.
1860
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0240,
Burgörner |
Öffnen |
). Die !
die maßgebenden Parteien trennenden Punkte (Ver-
eins- und Eherecht) wurden durch ein Kompromiß
zwischen Centrum und Nationalliberalen beseitigt ^
und so der Entwurf in: Reichstag 1. Juli 1896 end-
gültig angenommen. Das Gesetz trägt das Datum
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0323,
Deutschland und Deutsches Reich |
Öffnen |
. Der Regierungsentwurf blieb
im wesentlichen unverändert; ursprünglich machte
sich zwar eme Apposition von kath. und orthodor-
prot. Seite gegen das Eherecht, namentlich die Civil-
ehe, geltend, indessen wurden alle derartigen Anträge
von principieller
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0354,
Eheschließung |
Öffnen |
muß, ob die Ehe bestehen bleiben soll oder nicht.
11) Das neue Eherecht wird auch in Helgoland in
Kraft treten, wo das Personenstandsgesetz vom
6. Febr. 1875 nicht gilt. Es entfällt damit die er-
leichterte Form der E., die dort zulässig
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0831,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
Öffnen |
entsprechende Abweichungen, die meist
auf Herkommen, teils auf Anordnung der neuen
Landesregierung beruhen. Beispielsweise bestimmt
sich das ganze Familien- und damit insbesondere
das Eherecht nach den Vorschriften der einzelnen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Rintelenbis Roeber |
Öffnen |
des Grafen Badeni als Minister
(ohne Portefeuille) für galiz. Landesangelegenheiten
berufen. Im Juni 1896 wurde er von der Stadt
Tarnopol zum Landtagsabgeordneten gewählt. Seine
Hauptwerke sind: "Osterr. Eherecht" (Lpz. 1876),
"I'i'I^vo 1
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Allgäubahnbis Allia |
Öffnen |
in diesen Kronländern eingeführt,
gilt heute im Gebiet der gesamten Österreichischen Monarchie, mit Ausnahme eherechtlicher Bestimmungen.
Dasselbe erstreckt sich auf das gesamte bürgerliche Recht mit Ausschluß des
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