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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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bayrischen Erbfolgekrieg, 1778 bis 1779. S. die einzelnen Artikel.
Erbgenossenschaften, s. Gehöferschaften.
Erbgerichtsbarkeit, s. Patrimonialgerichtsbarkeit.
Erbgesessen, s. v. w. angesessen, Grundeigentum besitzend.
Erbgraf, in gräflichen Häusern
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Emphyteuse
Erbgesessen
Erbgüter
Erblehen
Erbpacht
Erbzins
Expulsion, s. Abmeierung
Fahrzins
Fallgut
Fronen
Fundus
Geiselbauern
Gült
Hainrecht
Hofdiener
Hofdienste
Kaducität
Kolone, s. Kolonist
Kolonist
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0046,
Hamburg (Geschichte) |
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der erbgesessenen Bürgerschaft, welche Ausführung ihres Beschlusses vom 23. Mai 1850 verlangte, die Ablehnung des Verfassungsentwurfs und der übrigen Senatspropositionen, des Wahlgesetzes, der Geschäftsordnung der Bürgerschaft etc. Der abgelehnte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0044,
Hamburg (Geschichte) |
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Bürgerschaft zerfiel in die erbgesessene Bürgerschaft (Grundeigentümer) und die Älterleute (Werkmeister der Ämter). 1536 trat H. dem Schmalkaldischen Bund bei, wofür es 1547 nach Besiegung des Bundes 60,000 Gulden zahlen und Abbitte thun mußte
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0917,
von Arnibis Arnim (Adolf Heinr., Graf von) |
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Boitzenburg, geb. 8. Sept. 1679, wurde 1749 preuß. Wirkl. Geh. Staats-, Kriegs- und dirigierender Minister sowie Generalpostmeister und starb 20. Okt. 1753. - Friedrich Wilhelm von A., geb. 31. Dez. 1739, gest. 21. Jan. 1801, erbgesessen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0710,
Hamburg |
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der erbgesessenen, d. h. der bevorrechtigten, Grundeigentum besitzenden Bürger keine Gesetze beschließen konnte. Eine eigene Kommission von Bürgern, die Kämmerei, hatte die Verwaltung der Finanzen. Die Reformbestrebungen erhielten durch die Bewegung
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