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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
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.
Erbunterthänigkeit, in frühern Zeiten die auf Leibeigenschaft (s. d.) sich gründende Verbindlichkeit zu Dienstleistungen und Zinsen.
Erbverbrüderung (Konfraternität, Pactum confraternitatis), die besondere Art des Erbeinsetzungsvertrags, wodurch
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0196,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) |
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Selbstherrscher aller Reußen
Zaar, s. Zar
Zar
Privatfürstenrecht.
Privatfürstenrecht
Hausgesetze
Apanage
Erblande
Erbstaaten
Erbverbrüderung
Fräuleinsteuer, s. Aussteuer
Fürstengericht
Kronländer
Nebenlinie
Paragium
Prinzessinnensteuer
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0544,
Bayern (Telegraphen, Post, Geldinstitute etc.; Verfassung) |
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ein successionsfähiger Agnat aus ebenbürtiger, mit Bewilligung des Königs geschlossener Ehe oder ein durch Erbverbrüderung zur Thronfolge berechtigter Prinz vorhanden ist. Beim Erlöschen des Mannesstamms und bei Mangel einer Erbverbrüderung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0705,
Friedrich (Liegnitz, Mainz, Mecklenburg) |
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in zwei Schriften, der "Grund-Ursach" und der "Apologie". 1537 schloß er mit Joachim II. von Brandenburg jene berühmte Erbverbrüderung, welche die Grundlage für Brandenburg-Preußens Ansprüche auf Schlesien wurde. Dieselbe wurde durch eine Doppelheirat
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0471,
Hessen (Großherzogtum: Staatsverfassung und Verwaltung) |
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ist im großherzoglichen Haus erblich nach Erstgeburt und Linealerbfolge, auf Grund der Abstammung aus ebenbürtiger, mit Bewilligung des Großherzogs geschlossener Ehe. In Ermangelung eines durch Verwandtschaft oder Erbverbrüderung zur Nachfolge berechtigten
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1008,
Ungarn (Geschichte 1063-1527) |
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mit dessen Enkeln Maria und Ferdinand sowie eine Erbverbrüderung abschloß. Auf seinen Befehl ward 1512 das erste umfassende Gesetzbuch Ungarns, das Tripartitum, zusammengestellt, das, 1517 von Verböczy vollendet, bis auf die neueste Zeit als Corpus juris
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0195,
von Ägisthosbis Agneni |
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einer weiblichen Linie sowie die einer Agnatin im Sinn des römischen Rechts unbedingt ausgeschlossen bleibt und auch dann, wenn dieselbe in Ermangelung eines durch Agnation oder Erbverbrüderung zur Nachfolge berechtigten Prinzen eintritt, von da an
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0235,
Baden (Geschichte: die Linie B.-Durlach) |
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, damals schon 55 Jahre alt. Mit diesem erlosch 21. Okt. 1771 die Linie B.-Baden, welche 256 Jahre geblüht hatte, und ihre Länder fielen auf Grund einer 1765 geschlossenen Erbverbrüderung an die jetzt noch blühende Linie B.-Durlach.
Die Linie Baden
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0319,
Brandenburg (Bistum, Stadt) |
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, Brieg und Wohlau eine Erbverbrüderung errichtete, kraft deren nach Aussterben des zu Liegnitz regierenden Hauses das Besitztum derselben an Kurbrandenburg fallen sollte, daß er für seinen Enkel Joachim Friedrich die Stifter Magdeburg und Halberstadt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Briefstellerbis Brieg |
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1537 die bekannte Erbverbrüderung mit Brandenburg. Sein Sohn Georg II. begründete 1547 eine neue Linie B., welcher auch das Herzogtum Wohlau gehörte und später Liegnitz wieder zufiel. Dieselbe starb 1675 aus. B. kam trotz des Erbvertrags unter
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0242,
von Confarreatiobis Congo |
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. kongfor), s. Komfort.
Confrater (lat., franz. Confrère), Mitbruder, Amtsbruder, Titel der protestantischen Geistlichen untereinander; Confraternitas, Brüderschaft (besonders fromme), auch Erbverbrüderung.
Confrérie de la Passion, ein 1398 begründeter
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Erbverzichtbis Erckmann-Chatrian |
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. Das französische und österreichische Recht lassen den E. nur unter Ehegatten zu. Eine Art des Erbvertrags ist auch die Erbverbrüderung (s. d.). Vgl. Beseler, Die Lehre von den Erbverträgen (Götting. 1835-40, 3 Bde.); Kugelmann, Gemeinrechtliche Begründung des
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0707,
Friedrich (Meißen-Thüringen, Niederlande-Oranien) |
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, die Vögte von Plauen aber und die Grafen von Schwarzburg mit Gewalt zu einer Reihe von Abtretungen genötigt. Die zur Vernichtung des Sternerbundes im Verein mit Heinrich II. von Hessen unternommene Fehde führte 1373 die erste Erbverbrüderung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0637,
Hohenzollern (Linien Hechingen und Sigmaringen) |
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ihnen folgen sollten. Dies ist die erste Erbverbrüderung Hohenzollerns mit Brandenburg. Eitelfriedrich II. wurde 1495 von dem ihm wohlwollenden Kaiser Maximilian I. zum Kammerrichter an dem eben errichteten Reichskammergericht ernannt, und diese
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Jägerfleischbis Jägerschreie |
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die Einziehung des Fürstentums für ungesetzlich und erneuerte 1683 bei Rückforderung der übrigen ihm durch Erbverbrüderung zustehenden schlesischen Fürstentümer auch seine Ansprüche auf J., Beuthen und Oderberg, erlangte aber als Entschädigung nur den Kreis
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0221,
von Jirmilikbis Joachim |
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er treu an und führte 1542 von neuem ein Reichsheer gegen die Türken, doch ohne Erfolg. 1537 schloß er die Erbverbrüderung mit den schlesischen Herzögen und erwarb 1569 die Anwartschaft auf Preußen. Seine Prachtliebe und sein Hang zur Verschwendung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0515,
Karl (deutsche Kaiser: K. IV.) |
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Böhmen und Mähren noch die nördliche Hälfte der Oberpfalz, 1368 den Rest von Schlesien und der Lausitz, worüber ihm schon früher die Oberherrlichkeit zustand, und 1373 die Mark Brandenburg. Auch mit dem Haus Habsburg schloß er eine Erbverbrüderung (1364
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Konföderiertebis Kongelation |
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. Erbverbrüderung.
Konfrontation (lat., von frons, Stirn), im Strafverfahren die "Gegenüberstellung" mehrerer Angeschuldigten oder Zeugen zum Zweck der Rekognition oder zur Aufklärung von Widersprüchen. Diejenige Person, deren Widerspruch gebrochen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Lauenburgbis Lauenburg |
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Erbverbrüderung, noch mehr aber auf eine Exspektanzverschreibung Maximilians I. von 1507, nahm die Huldigung der Behörden entgegen. Aber der Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg, Kreisoberster des niedersächsischen Kreises, ließ Ratzeburg
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0963,
Ludwig (Bayern) |
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Verzicht, erlangte durch die Goldene Bulle 1356 die Kurwürde und schloß aus Haß gegen seine bayrischen Brüder, mit denen er wegen der Kur und der Erbschaft seines Bruders Ludwig des ältern in Streit geraten, 1363 eine Erbverbrüderung mit Karl IV., welche
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0390,
Mecklenburg (Geschichte) |
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. Der Zweig in Goldberg erlosch 1354, der in Waren 1426 und die Linie Güstrow, welche 1415 die Lehnshoheit Brandenburgs anerkannt, aber 1418 mit Albrecht V. von M. eine Erbverbrüderung geschlossen hatte, 1436. So blieb denn als einzige der bei der Teilung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0018,
von Naumburg (Hochstift)bis Naumburg (Städte) |
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mit Brandenburg die Erbverbrüderung erneuerten. 1554 starb der letzte Bischof, und das Stift fiel an das kursächsische Haus. Vom 20. Jan. bis 8. Febr. 1561 fand hier eine Versammlung evangelischer Fürsten und Stände statt, auf der die Augsburgische
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0217,
Pommern (Geschichte) |
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217
Pommern (Geschichte).
Witzlaw von Rügen eine Erbverbrüderung und erwarb 1325 nach dem Erlöschen dieses Hauses die Insel Rügen und das Herzogtum Barth auf dem Festland. Er hinterließ 1326, unter Vormundschaft der Herzöge von Stettin, seine
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0019,
von Rügenbis Rugendas |
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einen Teil, Ruden genannt, davon ab. Nach Witzlaws IV. Tod 1325 kam R. infolge der 1221 geschlossenen Erbverbrüderung an Pommern-Wolgast und war eine Zeitlang das Besitztum einer abgezweigten Linie (Bart), bis es 1478 auf immer mit Pommern vereinigt
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0155,
Sachsen-Weimar-Eisenach (Verfassung) |
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mit der Albertinischen oder dem königlich sächsischen Haus in
Erbverbrüderung. Der Großherzog bekennt sich zur evangelisch-lutherischen Kirche. Der Landtag des
Großherzogtums besteht aus 31 Abgeordneten, von denen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0518,
von Schlesienbis Schlesinger |
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. von Brandenburg 1537 eine Erbverbrüderung zu schließen. Aber König Ferdinand I., an den 1526 Böhmen übergegangen war, erklärte 1546 diese Abmachung für nichtig. Der Verbreitung der Reformation setzten die schlesischen Herzöge kein Hindernis entgegen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Thrombusbis Thugut |
Öffnen |
) in die Hoheitsrechte des bisherigen Monarchen. Je nachdem sich die T., wie dies in den Erbmonarchien der Fall ist, auf Verwandtschaft oder je nachdem sie sich auf einen andern Titel, z. B. auf eine Erbverbrüderung, gründet, wird zwischen ordentlicher
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0682,
Thüringen (Geschichte) |
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zurück. Nachdem 1373 mit den Landgrafen von Hessen eine Erbverbrüderung geschlossen worden war, fand 1379 und definitiv 1382 nach Friedrichs des Strengen Tod eine Teilung statt, der zufolge T. an Balthasar fiel. Balthasar hatte in T. 1406 seinen Sohn
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0854,
von Zeitungsentebis Zell |
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von den Hussiten eingenommen. 1537 fanden hier Verhandlungen über eine Erneuerung der Erbverbrüderung zwischen Brandenburg, Hessen und Sachsen statt, welche zwar kein Resultat gaben, aber den Religionswechsel des Markgrafen Hans von Küstrin
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0265,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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mit Markgraf August Georg aus, das Land fiel nach einer 1765 geschlossenen Erbverbrüderung an Baden-Durlach.
3) Die Linie von Baden-Durlach. Christophs I. (s. oben) zweiter Sohn, Ernst, gest. 1553, war der Stifter der Linie Baden-Durlach. Er nahm
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0562,
Bayern (Verfassung) |
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durch Erbverbrüderung zur Thronfolge berechtigter Prinz vorhanden ist. Die ordentliche Regentschaft tritt bei Minderjährigkeit des Königs ein, die außerordentliche Reichsverwesung, wenn der behinderte König keinen Stellvertreter eingesetzt hat, und wenn
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0418,
Brandenburg (Provinz) |
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verstorbenen Markgrafen Waldemar ausgab. Ludwig der Römer und Otto, unter denen 1356 B. durch die Goldene Bulle zum Kurfürstentum erhoben wurde, schlossen 1363 mit Kaiser Karl IV. und dem luxemb. Hause eine Erbverbrüderung, wodurch letzteres
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Confessoriabis Confucius |
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, Amtsbruder, Kollege, Titel der prot. Geistlichen
untereinander; Confraternitas , Bruderschaft (besonders eine fromme, s. Bruderschaften ), auch Erbverbrüderung.
Confrère (frz., spr. kongfrähr ), soviel wie
Confrater ; Confrérie
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Erbeinigungbis Erben |
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.
Grbeinigung, s. Erbverbrüderung.
Erbeinfetzung oder Erbeseinsetzung, die-
jenige letztwillige Anordnung, durch welche der Ver-
fügende (Erblasser) einen Erben (s. d.) beruft oder
ernennt, vgl. Preuß. Allg. Landr. 1,12, §.4: Sachs.
Bürgert
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Höhnelbis Hoi-Hau |
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beide sich auf ihre 1433 mit H. ab-
geschlossene Erbverbrüderung stützten, einen lang-
wierigen Streit, der noch fortdauerte, als der Drei-
ßigjährige Krieg ausbrach, in welchem die alte
Stammburg H. 1636 von dem fächf. Hauptmann
Vitzthum
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0262,
von Pommersche Centralbahnbis Pommersche Gans |
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und die von Bugenhagen verfaßte Kirchenordnung in ihren Landen ein. Am 30. Juli 1571 erfolgte die Erbverbrüderung mit Brandenburg, wonach beim Aussterben des Hauses Brandenburg die Neumark und das Land Sternberg an P. fallen sollten. Das Haus Wolgast erlosch 1625
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0408,
Preußen (Geschichte 1640-1815) |
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ein; 1540 erging eine märk. Kirchenordnung, 1552 ward das Konsistorium errichtet. Die Klöster wurden aufgehoben und in kirchliche Ämter umgewandelt. 1537 ging Joachim II. eine Erbverbrüderung mit den piastischen Herzögen von Liegnitz ein, wodurch
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0537,
von Pyrethrumbis Pyrmont (Fürstentum) |
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an die von Gleichen und durch Erbverbrüderung 1625 an Waldeck gelangte.
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Rudolf IV. (Herzog von Österreich)bis Rudolfstadt |
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Friedrich III. bestätigt wurden. R. erwarb 1363 Tirol, das
Margarete Maultasch (s. d.) ihren Vettern, den Herzögen von Österreich, abtrat. Er schloß auch eine Erbverbrüderung mit dem Hause
Anjou in Ungarn und den Luxemburgern in Böhmen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0145,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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erheiratete, faßte das Haus Wettin auch in Franken Fuß; gleichzeitig wurden bedeutende Erwerbungen im Vogtlande gemacht und die Vögte von Weida, Gera und Schleiz unterworfen. Auch Leisnig wurde durch Kauf erworben, und durch die Erbverbrüderung mit Hessen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0500,
von Schlesingerbis Schlesische Buchdruckerei |
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, die König Friedrich II. von Preußen, als er nach Maria Theresias Thronbesteigung, gestützt auf die Erbverbrüderung Joachims II. von Brandenburg mit Herzog Friedrich II. von Liegnitz, Brieg und Wohlau, 1740 auf S. Anspruch erhob, die Eroberung dieser
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Thrombusbis Thronfolge |
Öffnen |
durch Erbverbrüderungen, d. h. Verträge zwischen Fürstenhäusern, durch welche dieselbe für den Fall des Aussterbens ihres Hauses sich ein gegenseitiges Successionsrecht zugesichert haben, bestimmt sein. Andernfalls könnte der letzte Kroninhaber bei
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Thüringer Bausbäckchenbis Thüringer Wald |
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eine Erbverbrüderung und teilten endlich 1379 ihre Länder so, daß Friedrich das Osterland, Balthasar T. und Wilhelm Meißen erhielt. Auf Balthasar folgte 1406 sein Sohn Friedrich (s. d.) der Friedfertige, dem aus dem Erbe seines Oheims Wilhelm I. 1410 auch Dresden
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Lonigobis Lónyay |
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in Straßburg, 1877 ord. Professor in Dorpat, 1883 in Rostock, 1886 in Halle. L. schrieb: "Erbverbrüderungen zwischen den Häusern Sachsen und Hessen und Sachsen, Brandenburg und Hessen" (Frankf. a. M. 1867), "Verwaltung des Generalgouvernements Elsaß" (Straßb
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