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100% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0732, von Erbswurst bis Erbvertrag Öffnen
732 Erbswurst - Erbvertrag. Verdammnis aller Ungetauften begründet, eine bloße Erbkrankheit, wie auch die Socinianer, Arminianer und die neuern Dogmatiker den Begriff der E. meist in den des Erbübels umsetzten. Doch hat selbst die orthodox
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0031, von Übergangsstil bis Überhitzer Öffnen
entrichtet, im übrigen wird die Verfügung entkräftet, sofern nicht der Noterbe vor dem Erblasser gestorben ist. Die neuern Rechte bestimmen in gleicher Weise, mag es sich um ein Testament oder einen Erbvertrag handeln. Für das Gemeine Recht
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0951, von Transmarin bis Transmissionshammer Öffnen
, aus dem Erbvertrage die Erbschaft zu erwerben, nur dann auf einzelne, wenn dies im Erbvertrage ausdrücklich bestimmt ist. - Nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 1952 ist das Recht, die Erbschaft auszuschlagen, vererblich. Stirbt der Erbe vor Ablauf
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0733, von Erbverzicht bis Erckmann-Chatrian Öffnen
. Das französische und österreichische Recht lassen den E. nur unter Ehegatten zu. Eine Art des Erbvertrags ist auch die Erbverbrüderung (s. d.). Vgl. Beseler, Die Lehre von den Erbverträgen (Götting. 1835-40, 3 Bde.); Kugelmann, Gemeinrechtliche Begründung des
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0063, von Han bis Hanau Öffnen
auf Grund eines 1610 abgeschlossenen Erbvertrags an die Linie H.-Lichtenberg. Das Haupt dieser von Philipp I. (gest. 1480), dem zweiten Sohn Reinhards II., abstammenden Linie war damals Graf Friedrich Kasimir, der infolge der Verheiratung der Gräfin
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0726, von Tessiner Alpen bis Teste Öffnen
. Der Gegensatz ist einerseits der Erbvertrag (s. d.), andererseits das Kodicill (s. d.), doch unterscheiden deutsche Landesgesetze und das Deutsche Bürgerl. Gesetzb. §. 1937 fg. nicht mehr zwischen T. und Kodicill, sie nennen T. jede einseitige letztwillige
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0195, Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) Öffnen
Abandon Abandonniren Abmachung Baratterie Baratteur Deviation Freie Rechnung, wen es angeht * Leckage Lloyds Erbrecht. Erbrecht Erblichkeit Erbschaft, s. Erbrecht Erbvertrag Nachlaßvertrag, s. Akkord Falcidia lex Falcidische Quart
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0470, Bauernhaus Öffnen
470 Bauernhaus. Erbverträge, verfügen. Stirbt er ohne Testament oder Erbvertrag, so entscheidet gewöhnlich das Los unter gleich nahen Erben über die Nachfolge im Hof. Unter den übrigen Verwandten gilt die Ordnung des gemeinen Rechts mit dem
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0811, von Beschwerderegister bis Besemschon Öffnen
. Da er sich auch nicht an der Universität zu Kiel als Privatdozent habilitieren durfte, ging er im Herbst 1833 nach Göttingen, wo er den ersten Band seiner "Lehre von den Erbverträgen" (Götting. 1835) ausarbeitete. Zu Ostern 1835 wandte er sich
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0666, Burgund Öffnen
einen Erbvertrag, dem zufolge nach seinem Tod B. an das Deutsche Reich fallen sollte. Zwar suchte nach Rudolfs Tod (6. Sept. 1032) der burgundische Adel den Grafen Odo von Champagne, einen Neffen Rudolfs, als König einzusetzen; allein König Konrad II
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0721, von Erbeinsetzung bis Erbfolge Öffnen
(Honorierter) oder Noterbe genannt. Der durch Erbvertrag (s. d.) Gerufene heißt Vertragserbe. Der E. tritt stets in die vermögensrechtliche Persönlichkeit des Erblassers selbst ein, er beerbt denselben ganz (Universalerbe) oder zu einem Quoteteil des
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0366, Oldenburg (Großherzogtum: Geschichte) Öffnen
. in zwei Linien geteilt (1544), in die von Holstein-Gottorp, von welcher Christian Albrecht das Haupt war, und in die königlich dänische. In dem Rendsburger Erbvertrag vom 16. April 1649 wurden Dänemark und Holstein-Gottorp zu Lehnserben eingesetzt
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0506, Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte: 1463-1562) Öffnen
von Görz 1500 diese Grafschaft auf Grund eines Erbvertrags, den Herzog Rudolf der Stifter 5. Okt. 1361 abgeschlossen hatte, zu, und 1505 erlangte er bei der Entscheidung des Erbstreits zwischen den bayrischen Fürstenhäusern von München und Landshut
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0723, von Anwalt und Anwaltskammern bis Anweisung Öffnen
, 132, 268, 572, 579, 593. Anwaltszwang, s. Anwaltsprozeß. Anwand, s. Angewende. Anwärter, in Bezug auf erbrechtliche Verhältnisse ist nach dem Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2005 A. derjenige, welcher infolge letzten Willens oder Erbvertrags erst
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0229, von Erbeinigung bis Erben Öffnen
als in einem Erbvertrage, nicht aber in einem Kodieill (s. d.) erfolgen. Nack dem Coäe civil ist eine E. nur wirksam, soweit der Erblasser verfügen kann. (S. Erbe.) Das Gemeine Recht läßt es aber auch zu, daß die Person des Erben
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0323, Friedrich Wilhelm (Kurfürst von Brandenburg) Öffnen
321 Friedrich Wilhelm (Kurfürst von Brandenburg) Erbverträge mit Mecklenburg (1442) und mit Sach- sen und Hessen (1457), den Vertrag mit den: Erzstift Magdeburg (1449), den Kauf der Landvogtei über die Lausitz, Cottbus und andere
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0277, Hohenzollern (Friedr. Wilh. Konst., Fürst von Hohenzollern-Hechingen) Öffnen
von 9 Geuiertmeilen. Mit Kurbrandenburg bez. Preußen und den Mark- grafen von Bayreuth und Ansbach waren schon 1695 und 1707 Erbverträge geschlossen worden, die gleich der Erbfolgeordnung von 1575 in das Fa- milienstatut vom 24. Jan. 1821
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0044, von Abholzen bis Abiturient Öffnen
statt, wo ein Testament oder Erbvertrag nicht vorhanden ist. Abinzen , tatar. Volksstamm im russisch-asiatischen Gouvernement Tomsk, am obern Tom, besonders im metallreichen
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0301, von Albrecht bis Albrechtsorden Öffnen
Ausschusses zu Maastricht gemachter und 12. Dez. 1500 vom Kaiser bestätigter Erbvertrag vom 18. Febr. 1499) ist der erste Versuch, die Primogeniturerbfolge in Sachsen einzuführen. Es wurde darin unter anderm bestimmt, daß Georg in den meißnisch
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0588, Anhalt (Geschichte) Öffnen
übertragen wurde. Als Herzog Alexander Karl 19. Aug. 1863 ohne Erben starb, fiel das Land kraft des Erbvertrags von 1665 an A.-Dessau-Köthen, dessen Herzog Leopold Friedrich 30. Aug. den Titel eines "Herzogs von A." annahm. [A.-Köthen.] Als Ludwig
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0382, von Barnim bis Baroccio Öffnen
Kaisers abzuwenden. Im Erbvertrag zu Jasenitz. 1569 überließ er seinem Großneffen Johann Friedrich die Regierung und starb 2. Juni 1573 in Stettin. Seine Gemahlin Anna von Braunschweig-Lüneburg hatte ihm drei Töchter, aber keinen Sohn geboren
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0551, Bayern (Geschichte: 1650-1777) Öffnen
von der Pfalz die frühern Erbverträge. Als daher die bayrische Linie der Wittelsbacher 30. Dez. 1777 mit Maximilian Joseph erlosch, wurde Karl Theodor, Kurfürst von der Pfalz und bei Rhein, dem Vertrag gemäß Kurfürst von B., und hiermit ward die fast 4
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0422, von Briefsteller bis Brieg Öffnen
1537 die bekannte Erbverbrüderung mit Brandenburg. Sein Sohn Georg II. begründete 1547 eine neue Linie B., welcher auch das Herzogtum Wohlau gehörte und später Liegnitz wieder zufiel. Dieselbe starb 1675 aus. B. kam trotz des Erbvertrags unter
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 1014, von Childebert bis Childers Öffnen
und verband sich mit ihm gegen Chilperich I., seinen Bruder; doch fiel C. bald von Guntram ab. Nach Chilperichs I. Ermordung (584) schlossen C. und Guntram 587 den Erbvertrag von Andelot, nach welchem dem Überlebenden das Reich des andern zufallen
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0791, Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) Öffnen
Trennung der Güter der Ehegatten zu Grunde liegt. Endlich mag hier auch noch an das Institut der Einkindschaft, der Leibzucht, an die dem römischen Recht völlig fremden deutschrechtlichen Erbverträge, an die Rechtsgrundsätze über den Rentenkauf
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 1019, von Dispositionsfähig bis Disraeli Öffnen
. jede Verfügung über einen vermögensrechtlichen Gegenstand und unterscheidet dabei zwischen D. unter Lebenden, wie Kauf, Schenkung etc., und D. auf den Todesfall oder letztwillige D., wie Testament, Erbvertrag u. dgl.; daher Dispositionsfähigkeit
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0729, von Erbrecht bis Erbschaftssteuern Öffnen
anbetrifft, so kommt zu der testamentarischen Erbfolge des römischen noch der Erbvertrag (s. d.) des deutschen Rechts hinzu. Auch kann im Testament (s. d.) nicht bloß die Einsetzung eines oder mehrerer Erben erfolgen, sondern diese können auch mit bestimmten
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0246, von Fidejubieren bis Fideris Öffnen
. B. das bayrische Edikt von 1818, schreiben diese Fähigkeit nur dem Adel zu. Gegenstand des Fideikommisses kann nur eine dauernde, fruchttragende Sache, also Grundstück oder Kapital, sein. Geschieht die Errichtung in einem Testament oder Erbvertrag
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0693, Friedrich (deutsche Kaiser: F. Barbarossa) Öffnen
Erbvertrag mit Herzog Welf VI. glänzende Aussichten eröffnet wurden. Erst 1174 konnte F. wieder nach Italien ziehen, wo inzwischen der Cremoneser und der Veroneser Bund zu dem großen lombardischen Städtebund geeinigt, Mailand wiederhergestellt
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0789, Großbritannien (Geschichte: Haus Plantagenet; Heinrich II.) Öffnen
in Canterbury, und dem Erbvertrag gemäß bestieg nun (die erste unbestrittene Erbfolge seit der Eroberung) Heinrich II. und mit ihm das Haus Anjou (Plantagenet, 1154 bis 1485) den Thron Englands. Die ersten Könige aus dem Hans Plantagenet. Heinrich II
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0187, Hartmann Öffnen
Lehre von den Erbverträgen und von den gemeinschaftlichen Testamenten" (Braunschw. 1860); "Über den rechtlichen Begriff des Geldes und den Inhalt von Geldschulden" (das. 1868); "Über Begriff und Natur der Vermächtnisse im römischen Rechte" (das. 1872
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0380, Henneberg Öffnen
wußte. Um sich von seiner 130,000 Gulden betragenden Schuldenlast zu befreien, schloß Wilhelm 1554 mit Herzog Johann Friedrich dem Mittlern von Sachsen, dessen Brüdern und mit Hessen einen Erbvertrag, durch den das sachsen-ernestinische Haus
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 1005, von Interventiv bis Intonation Öffnen
), die Erbfolge (s. d.), welche, im Gegensatz zu der auf freier Verfügung des Erblassers beruhenden, auf einem durch das Gesetz als Berechtigungsgrund anerkannten Verhältnis (Verwandtschaft und Ehe) beruht und dann eintritt, wenn weder ein Erbvertrag noch ein
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0539, von Karlburg bis Karliner Öffnen
. sehr unvorteilhaft bekannt. Des Urteils vom Reichshofrat, daß der Herzog sich binnen zwei Monaten mit den Ständen zu vereinigen habe, spottete K. bis zum Abschluß des sogen. Erbvertrags 1770. Im J. 1748 vermählte er sich mit Elisabeth Friederike
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0551, Kärnten (Geschichte) Öffnen
), fiel das Land zufolge eines Erbvertrags an seinen Vetter, den König Ottokar II. von Böhmen. Schon infolge des Wiener Friedens mit Ottokar (1276) nahm König Rudolf von Habsburg K. und Krain nebst Österreich und Steiermark in Besitz und zog erstere
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0841, von Kletzko bis Kleve Öffnen
von Geldern einen Erbvertrag, dem zufolge nach des letztern kinderlosem Tod 1538 Geldern und Zütphen an K. fielen; doch mußten jene Länder schon 1543 an den Kaiser Karl V. abgetreten werden. Nachdem Johann Wilhelm IV. 1609 ohne Erben gestorben
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0018, von Naumburg (Hochstift) bis Naumburg (Städte) Öffnen
wurde der sogen. Bruderkrieg beendigt und durch den Naumburger Schied vom 25. Juni 1486 die Teilung der Wettinschen Lande zum Abschluß gebracht. Am 28. April 1457 wurde der Naumburger Erbvertrag zwischen Brandenburg, Schlesien und Sachsen und 24. Febr
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0253, Norwegen (Geschichte: 10.-15. Jahrhundert) Öffnen
gehörte, bis Olafs II. Sohn Magnus I., der Gute, es 1035 von der dänischen Herrschaft befreite. Derselbe bestieg nach dem Tode des Dänenkönigs Hordaknut, mit dem er einen Erbvertrag geschlossen, auch den dänischen Thron, wurde aber dadurch in schwere
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0217, Pommern (Geschichte) Öffnen
die Oberleitung bis an seinen Tod (1573). Da Johann Friedrich 1600 und sein Bruder und Nachfolger Barnim XII. 1603 ohne männliche Nachkommen starben, so war der nächste Thronfolger dem geschlossenen Erbvertrag gemäß Kasimir; doch verzichtete derselbe
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0218, von Pommerscher Kunstschrank bis Pomologie Öffnen
218 Pommerscher Kunstschrank - Pomologie. Obgleich dem Haus Brandenburg nach den geschlossenen Erbverträgen die Erbfolge in P. unbezweifelt zustand, so machten doch die Schweden keine Miene, es zu räumen. In den Friedensverhandlungen zu
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0629, von Rechtsbeistand bis Rechtshilfe Öffnen
die Testamente, die Schenkungen auf den Todesfall und die Erbverträge gehören. Manche Rechtsgeschäfte erfordern zu ihrer Gültigkeit die Beobachtung gewisser Formvorschriften. Vgl. Karlowa, Das R. und seine Wirkung (Berl. 1877). Rechtsgeschichte, s
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0126, Sachsen (Königreich: Bodenbeschreibung) Öffnen
Dreißigjährigen Kriegs wurde, Herzog Wilhelm die Linie Weimar fortpflanzt e und Ernst der Fromme die Linie Gotha begründete; Wilhelm und Ernst teilten sich durch den Erbvertrag
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0518, von Schlesien bis Schlesinger Öffnen
fielen. Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, dem diese Herzogtümer nach jenem Erbvertrag eigentlich gebührten, erhielt nur den Kreis Schwiebus, den Kurfürst Friedrich III. einer als Kurprinz eingegangenen Verpflichtung gemäß 1694 für 250,000
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0943, von Öttinger Forst bis Palügletscher Öffnen
^HCtUM Erbvertrag Padang (Gebirge), Vorneo 224
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0091, von Accepi bis Acceptation Öffnen
.) des Grundeigentums, Übergabe (s. d.) einer beweglichen Sache, Cession (s. d.) einer Forderung, Erbvertrag (s. d.), so tritt der Erwerb des Rechts oder doch der Titel (s. d.) zum Erwerb mit der nachfolgenden Annahme ein. Das Versprechen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0330, von Albertinerthaler bis Albertusthaler Öffnen
Kapitulation zugleich mit der Kurwürde die Lande der ältern Linie teilweise an sich. Für die A. L. blieb es ein Vorteil, daß schon der Erbvertrag vom 15. Febr. 1499 die Unteilbarkeit der Regierung des Landes verfügte. Nur Kurfürst Johann Georg Ⅰ. wich
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0469, von Alter (physiologisch) bis Altersklasse Öffnen
zurückgelegtem 20., Frauen nach zurückgelegtem 16. Lebensjahre (Ehemündigkeit, s. Ehe). Sehr verschiedene Altersstufen bestimmt das geltende Recht für die Befugnis, eine letztwillige Verfügung (s. d.) zu errichten oder einen Erbvertrag (s. d.) zu schließen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0612, von Anevelle bis Anfechtung Öffnen
oder Delation, das Recht, eine Erbschaft zu erwerben. Unterschieden werden als Anfallsgründe das Gesetz (Gesetzliche Erbfolge, s. d.), die Letztwillige Verfügung (s. d.) und der Erbvertrag (s. d.). - Durch den A. entsteht die rechtliche Möglichkeit
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0722, von Anuda-Insel bis Anwachsungsrecht Öffnen
Sätze für die dem röm. Rechte unbekannten Erbverträge Geltung haben, ist nicht unbestritten. Die neuern Gesetzgebungen haben die Lehre mehr vereinfacht, aber dennoch in gewisser Beschränkung
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0443, von Bartgeier bis Barth (Heinr.) Öffnen
wieder an die Fürsten von Rügen . Nach deren Aussterben 1325 fiel es durch Erbvertrag an den Fürsten Wratislaw IV. von Pommern-Wolgast, wurde 1326 durch Heinrich von Mecklenburg besetzt, kam 1364 an Pommern zurück und wurde seit 1457
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0463, Basel (Stadt) Öffnen
. Herrschaft gestanden hatte, kam es mit Alamannien um 500 unter die Herrschaft der Franken und bei der Teilung des Fränkischen Reichs 843 an Lothar, 870 an Ludwig den Deutschen, 912 an Burgund und mit diesem, erst als Pfand 1006, dann durch Erbvertrag 1033 an
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0653, von Beißbeere bis Beitzke Öffnen
oder beständig Kranke, Taubstumme, welche eines Vormundes nicht bedürfen, Personen, welche nicht oder Geschriebenes nicht lesen oder nicht selbst schreiben können. Die Ehefrau bedarf noch eines B., sofern sie mit dem Ehemanne einen Erbvertrag schließt
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0878, von Beschwörung bis Besemer Öffnen
Zeit war. Er starb 28. Aug. 1888 in Harzburg. B. schrieb: "Lehre von den Erbverträgen" (2 Tle. in 3 Bdn., Gött. 1835-40), "Zur Beurteilung der sieben Göttinger Professoren und ihrer Sache" (Rost. 1838), "Volksrecht und Juristenrecht" (Lpz. 1843
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0767, Dänemark (Geschichte) Öffnen
Machterweiterung hatte keinen Bestand; Norwegen schüttelte das dän. Joch ab, England erwählte, als Knuts Sohn Harthaknut 1042 starb, einen eingeborenen König, und D. selbst kam durch Erbvertrag unter die Herrschaft des Königs Magnus von Norwegen
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0770, Dänemark (Geschichte) Öffnen
die gottorpischen Besitzungen und Ansprüche in Schleswig und Holstein gegen Oldenburg und Delmenhorst ausgetauscht wurden. Auch die abgeteilten Herrschaften der Sonderburger Linie und die Reichsgrafschaft Rantzau fielen allmählich durch Erbvertrag u. s. w
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0747, von Ehescheidungsklage bis Ehescheidungsstrafen Öffnen
alles, was ihm in dem Ehepakt auf den Fall des Überlebens bedungen worden ist, von Zeit der erkannten Trennung. Das Vermögen, worüber eine Gütergemeinschaft bestanden hat, wird wie bei dem Tode geteilt, und das Recht aus einem Erbvertrage bleibt dem
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0750, von Ehevertrag bis Ehhafte Nöte Öffnen
der etwa aus der Ehe hervorgehenden Kinder, aber auch über den Wohnsitz. Oft werden auch zugleich durch Vertrag Vereinbarungen getroffen für den Fall des Todes des einen oder andern Teils oder beider. Dann verbindet sich mit dem E. zugleich ein Erbvertrag
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0796, von Eingeweidebruch bis Einhandsgut Öffnen
Grund (Titel) schon vor der Ehe bestand, ferner aus dem während der Ehe durch Schenkung, letztwillige Verfügung oder Erbvertrag Erworbenen. (Vgl. z. B. Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 397 fg.) Jedoch bestimmen die geltenden Rechte auch in dieser
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0815, von Einschub bis Einseitigkeit Öffnen
, während die andere durch den Vertrag nur Rechte erwirbt. Das ist der < Fall bei einem Erbvertrag (s. d.), wenn in demsel- > ben nur eine Partei die andere zu ihrem Erben er- ! nennt; ebenso bei der Schenkung. Bei einem zwci- ! seitigen Vertrage
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0172, von Enterdreggen bis Entern Öffnen
. Nach dem Gemeinen Rechte muß der auf die ! E. gerichtete Wille im Testamente bestimmt ausge- sprochen sein; im Erbvertrage kann nach der herr- schenden Meinung die Erklärung nicht wirksam erfol- gen. Einige Rechte, z. V. das hamburgische Recht
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0228, von Erbbestand bis Erbe Öffnen
(Hofdekret vom 12. Juni 1789), das Sächs. Bürgert. Gesetzb. §§.2011-14, das Preuß. Allg. Landr. I, 12, §.45, das Österr. Bürgert. Gesetzb. §. 534. Im größten Teile von Deutschland ist neben dem Testamente der Erbvertrag (s. d
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0230, von Erbendorf bis Erbfolge Öffnen
Verstorbenen zusammengehalten worden ist, auf ein neues Subjekt übertragen wird, ist sie eine Universalsuccession. Die^E. kann auf verschiedenen Titeln oder sog. Delationsgrün- den beruhen, entweder auf einem Erbvertrag oder auf einer letztwilligen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0237, von Erbrezeß bis Erbschaftserwerb Öffnen
durch Gesetz oder letztwillige Ver- fügung (Testament oder Erbvertrag) zum Erwerb berufenen Erben, welcher den Erblasser überlebt hat. Doch giebt es auch Fälle, in welchen das Recht auf den Erwerb und selbst von solchen Personen, welche vor dem
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0245, von Erbunwürdigkeit bis Erbverzicht Öffnen
und Wappen der verschiedenen Familien an. Später erhielt die E. die Form und Natur eines Erbvertrages. Für die Versorgung der Witwen und die Dotation der Töchter einer im Mannsstamme ausgestorbenen Familie blieb deren Familiengesetz maßgebend. Nach
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0246, von Erbzins bis Erchanger Öffnen
den Gegenstand in den §§. 2019-24 (Motive V, 470 fg.) geregelt; er läßt nur den Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Verzichtenden zu und schließt sich sonst wesentlich an seine Regelung des Erbvertrags an. Abkömmlinge des Verzichtenden werden
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0970, Forderungsrecht Öffnen
Verhältnisse s die Ehe, das Kindesverhältnis durch Adoption) begründende Wirkungen, ein Titel für das Erbrecht ss. Erbvertrag) erzeugt und Rechte aller Art übertragen. Die allgemeine Lehre von dem Abschluß des Vertrags und seiner Perfektion
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0325, Friedrich Wilhelm (Kurfürst von Brandenburg) Öffnen
fchuld gab. Als 1675 während des Schwe- dischen Krieges die Piastenfamilie in Schlesien aus- starb, da ließ Kaiser Leopold die Herzogtümer Lieg- nitz, Vrieg und Wohlau, die nach den Erbverträgen an Brandenburg kommen mußten, als heimgefallene
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0938, von Gesetzesvorlage bis Gesetzliche Erbfolge Öffnen
oder durch Erbvertrag Berufene auf einen Bruchteil, also auf den übrigen Nachlaß nicht, eingesetzt ist (s. Erbrecht). Der von dem Gesetze unmittelbar Berufene heißt gesetzlicher Erbe oder In testaterbe. Alle geltenden Rechte haben eine Erbfolgeordnung aufgestellt
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0178, von Gos bis Gosche Öffnen
Geschlechts, dessen letzter Graf Leonhard (1500) kinderlos starb, worauf infolge von Erbvertrag Kaiser Maximi- lian I. die Grasschaft in Besitz nahm. 1809 wurde es an Frankreich abgetreten, durch die Schluß- akte des Wiener Kongresses (1815) fiel
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0729, von Hanau (Fürstin von) bis Hancornia Öffnen
Erbverträge Hanau-Münzcn- berg an Hessen-Cassel, Hanau-Lichtenberg an Hessen- Darmstadt. Unter der Regierung des Landgrafen Wilhelm IX. wurde die Grafschaft 1785 mit Hessen- Cassel vereinigt, 1803 durch Reichsbeschluß zum Fü rstentum H. erhoben
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0846, von Hartmann (Ernst) bis Hartmann (Julius von) Öffnen
Lehre von den Erbverträgen und von den gemeinschaft- lichen Testamenten" (Vraunschw. 1860), "über den rechtlichen Begriff des Geldes und den Inhalt von Geldschulden"'(ebd.1868), "Die Obligation" (Erlan- gen 1875), "Internationale Geldschulden
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0038, von Henlein bis Henneberg (Grafschaft) Öffnen
., der auf diese Weise den ganzen Länderkomplex seines Hauses vereinigte, schloß, um sich von Schulden zu befreien, 1554 mit Herzog Johann Friedrich dem Mittlern von Sachsen, dessen Brüdern und Hessen einen Erbvertrag, durch den das Ernestinische Haus
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0919, von Joachim Friedrich bis Joachimsthal Öffnen
. 865 b) verlegt. Am Ufer des Grimmtz- sees die Ruinen des Jagdschlosses Grimnitz, in wel- chem 1529 der Erbvertrag zwischen Brandenburg und Pommern geschlossen wurde. Westlich die Schorf- heide, der reichste Iagdgrund an Hochwild in Deutsch- land
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0128, von Kapselwerke bis Kapuzenfaultier Öffnen
. Für Erbverträge hält die herrschende Meinung die kaptatorische Bedingung für einflußlos. Die neuern Gesetzgebungen haben eine Vorschrift über die K. D. nicht aufgenommen. Kaptäubchen ( Ectopistes capensis L. ), das kleinste Täubchen
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0608, von Mark (Grafschaft) bis Markenschutz Öffnen
dem Ende des 12. Jahrh. den Grafen von M., kam im 14. Jahrh. an die Grafen von Cleve und nach dem Jülich-Cleveschen Erbfolgestreit (s. Jülich ) durch den Vergleich von Xanten 1614 vorläufig, durch den Erbvertrag mit Pfalz-Neuburg 1666 endgültig
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0941, von Mitella bis Mithridates Öffnen
die von dem Erblasser Berufenen oder nur die durch das Gesetz Berufenen M. sein können, kennen die neuern Rechte auch solche M., von welchen einige durch das Gesetz, andere durch letztwillige Verfügung oder Erbvertrag berufen sind. Für die M
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0462, von Notenschreibmaschine bis Nothemd Öffnen
beliebtesten Streitfragen der heutigen Romanisten (vgl. Windscheid, Pandekten, Bd. 3, §§. 591 fg.). Bei Erbverträgen wird die Verpflichtung, zum Erben einzusetzen, überhaupt geleugnet. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2589 erklärt den Pftichtteilsberechtigten
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0781, von Otto III. (Markgraf von Brandenburg) bis Otto (Graf von Paris) Öffnen
einen Erbvertrag mit Kaiser Karl Ⅳ., dessen Tochter O. 1366 heiratete. Als Ludwig der Römer 1366 starb, übernahm O. allein die Regierung. Als er später Brandenburg doch seinem Bruder Stephan von Bayern zuwenden wollte, zwang ihn Karl Ⅳ., ihm im Vertrage zu
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0416, von Schenschin bis Scheren (Werkzeuge) Öffnen
ist, als Erbvertrag oder Vermächtnisvertrag zu beurteilen. Schenschin , russ. Dichter, s. Fet . Schen-si («westlich vom Schan», dem Engpaß am Knie des Hoang-ho), Provinz
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0278, von Verlorener Haufen bis Vermeyen Öffnen
.) hinterlassen wird. Er ^[Spaltenwechsel] wird wie ein Erbeinsetzungsvertrag behandelt; nach Deutschem Bürgerl. Gesetzbuch ist er sogar neben diesem eine Art des Erbvertrags (§§. 1941, 2278). Die Wirkungen sind dieselben wie die einseitiger
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0415, von Schenkungssteuer bis Schenkung von Todes wegen Öffnen
von Todes wegen als letztwillige Verfügung, das vom Beschenkten angenommene Schenkungsversprechen als Erbvertrag. Ähnlich das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch (§. 956); die Schenkung soll als Vertrag nur gelten, wenn der Schenkgeber auf den Widerruf verzichtet
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0121, von Lettres de cachet bis Letztwillige Verfügung Öffnen
seines Todes einem andern Vermögen zuwendet, also Kodicill (s. d.), Erbvertrag (s. d.), Schenkung von Todes wegen (s. d.), namentlich aber das Testament (s. d.). Für die Errichtung einer einseitigen L. V. (Testament und Kodicill) genügt dem Gemeinen
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0122, Letztwillige Verfügung Öffnen
bloß während der Dauer der Ehe alle wichtigen Angelegenheiten im beiderseitigen Einverständnis erledigen, sondern auch für den Todesfall ihre Verhältnisse durch gemeinschaftliche L. V. regeln. Für Verlobte genügt Ehe- und Erbvertrag. Daß eine L. V
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0691, von Maximilian (II.) Eman. (Kurf. v. Bayern) bis Maximilian I. Jos. (Kurf. v. Bayern) Öffnen
- und Erbvertrag, einigte sich auch über die Reichsverwesung dahin, daß diese künftig von beiden wittelsbachischen Kurfürsten gemeinsam geführt werden sollte. Zu Kaiser Karl VI. trat er in spätern Jahren in bessere Beziehungen. Die Landstände in Bayern wurden