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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Exposébis Expromission |
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477
Exposé - Expromission
üxpose (frz.), Darlegung, Auseinandersetzung.
Exposition (lat.), Aussetzung, Ausstellung (s.
auch ^xliidition); Auseinandersetzung, genauere Er-
klärung der Vegrifse in den einzelnen Teilen einer
Rede
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35% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Exposébis Expropriation |
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(lat.), einem etwas vorwerfen, ihn schelten; Exprobration, Ausstellung, Vorwurf.
Ex professo (lat.), geflissentlich, eigens, von Berufs wegen.
Expromission (lat.), die freiwillige Übernahme einer fremden Schuld mittels Verhandlung mit dem
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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Cedent
Cediren
Cessionar, s. Cession
Delegation
Entwährung, s. Eviktion
Evictio, s. Eviktion
Eviktion
Evinciren
Expromission
Expromittoren
Gewährleistung, s. Eviktion
Intercession
Kompensation
Kompensiren, s. Kompensation
Novation
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Deleaturbis Delen |
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. von der Expromission. Der erste Schuldner (Delegant, delegans) überweist seine Schuldverpflichtung an einen andern, dieser andre (Delegat, delegatus) tritt in des erstern Schuld und steht für die Erfüllung der Verpflichtung ein, und der Gläubiger (Delegatar
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Interventivbis Intonation |
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der bisherige Schuldner befreit werden (private I.) oder neben dem, welcher interzediert hat (dem Interzedenten), verhaftet bleiben (kumulative I.). Hauptfall der privativen I. ist die Expromission (s. d.), eine Art der Novation, welche dann vorliegt, wenn
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Novalackerbis Novelda |
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es sich um eine Veränderung in der Person des Schuldners handelt, mit Zustimmung des bisherigen Schuldners oder ohne diese geschieht, wird zwischen Delegation und Expromission (s. d.) unterschieden; doch bezeichnet man mit Delegation (s. d.) auch den
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Delegantbis Delegation |
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. Letztere war die eine Form der
Schulderneucrung (Novation) mit Personenverände-
rung. Die andere Form ist die Expromission (s.d.).
Bei der einen wie bei der andern wird das bisherige
Schuldverhältnis ausgehoben. An dessen Stelle
tritt ein neues
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Novaraexpeditionbis Novelle |
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durch Bürgen oder Pfand sichergestellte Warenforderung zurückgreifen kann. Tritt eine Änderung auch in der Person des Schuldners oder in der Person des Gläubigers oder in beiden ein, so ist die N. Expromission (s. d.) oder Delegation (s. d.).
Nova
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