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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0598,
von Fastnachtspielebis Fâtimiden |
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der roman. und kelt. Volkssage, s. Feen .
Fatāl (lat.), vom Schicksal bestimmt, verhängnisvoll, widerwärtig; Fatalität , Schickung,
Mißgeschick, unangenehmer Zufall.
Fatalĭen (lat.), s. Notfristen .
Fatalismus (lat.), die auf dem
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Fastolfbis Fatipur |
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, Einfaltspinsel.
Fata (lat.), Mehrzahl von Fatum (s. d.).
Fatal (lat.), vom Schicksal bestimmt, verhängnisvoll, widerwärtig; Fatalien, s. Notfrist; Fatalität, Schickung, Mißgeschick, unangenehmer Zufall.
Fatalismus (v. lat. fatum, "Verhängnis
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Frisch, fromm, froh, frei!bis Frist |
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und die Gerichtsbeamten gewisse Fristen geordnet. Gesetzliche Fristen, welche vom Richter nicht erstreckt und durch Parteiübereinkunft nicht verlängert werden können, werden Notfristen (Fatalien) genannt; so die F. zur Einlegung der Berufung und zur Einwendung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Noterbebis Nothomb |
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von Rechtsmitteln gegen richterliche Urteile und Verfügungen gesetzten Fristen, und zwar betrug die hierzu tausende N. früher in der Regel zehn Tage (das sogen. Decendium fatale, daher Fatalien, s. v. w. Notfristen). Die deutsche Zivil- und die deutsche
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Houssaye (Henry)bis Hovelacque |
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und Segen" erscheinen, die ihn zu
einemHauptvertreterdes Schicksalsdramas machten,
obgleich er zur Gestaltung unbarmherziger fatali-
stischer Wucht viel zu weichlich und rührselig war;
ferner das Gelegenheitsstück "Der Fürst und der
Bürger" (Lpz. 1823
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Notenschreibmaschinebis Nothemd |
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Opfergebräuche bei Ackerbau und Viehzucht (Bresl. 1884).
Notflagge, s. Flaggen (Bd. 6, S. 864 a).
Notfristen, Fatalien, nach der Deutschen Civilprozeßordnung diejenigen gesetzlichen Prozeßfristen, welche im Gesetz ausdrücklich als solche
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