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100% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0266, von Financier bis Finanzwesen Öffnen
, auf dem Kapitalmarkt ausgedehnt. Finanzperiode s. Budget. Finanzplan s. Budget. Finanzpolitik, s. Finanzwesen. Finanzprokurator, s. Fiskus. Finanzrecht, s. Finanzwesen. Finanzregal, s. Regalien. Finanz und Alefanz, früher
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0203, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) Öffnen
Eichen Feldpolizei Feuerpolizei, s. Feuerschutz Brandgasse Koncession Polizeistunde Sanitätspolizei Quarantäne Staatsarzneikunde (Finanzrecht, s. bei "Volkswirtschaft".) Völkerrecht. Völkerrecht International Anerkennung
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0069, von Gemeindekrankenversicherung bis Gemeindewaldungen Öffnen
. Friedberg, Die Besteuerung der Gemeinden (Berl. 1877); Bilinski, Die Gemeindebesteuerung und deren Reform (Leipz. 1878); A. Wagner, Die Kommunalsteuerfrage (das. 1878). 2) Finanzrechtliches und Statistisches: Grotefend, Die Grundsätze des
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0267, Finanzwesen Öffnen
Thatsachen des Finanzwesens verschiedener Zeiten und Länder befaßt. Der Inbegriff der auf das F. bezüglichen Rechtssätze eines Landes ist dessen Finanzrecht, welches in einen verfassungsrechtlichen und in einen verwaltungsrechtlichen Teil zerfällt
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0373, von Labarre bis La Beaumelle Öffnen
den Bestimmungen der preußischen Verfassungsurkunde" (Berl. 1871) trat er den damals geläufigen Anschauungen mit juristischer Schärfe entgegen, und seine umfassende Abhandlung "Das Finanzrecht des Deutschen Reichs" (in Hirths "Annalen" 1873) legte
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0913, Studienreform (rechts- und staatswissenschaftliche Fakultäten) Öffnen
die Obligatfächer aus, und wurde vielfach auch die Einbeziehung des allgemeinen Staats- und des Finanzrechtes begehrt, während die Ansichten über die Dringlichkeit des Völkerrechts sehr geteilt waren. Im allgemeinen wurde gewünscht, das historische
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0799, von Finanzoperationen bis Finanzzoll Öffnen
Vudgetrechts (Preuß. Verf.-Urk. Art. 99; ! Rcichsvcrf. Art. 69). - Vgl. Ecidler, Budget und Budgetrecht Finanzrecht, der Inbegriff der gesetzlich fest- gestellten Bestimmungen, nach denen das Finanz- wesen
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0866, von Lab. bis Labeo Öffnen
Gebiete des Staatsrechts erschienen von L.: "Das Budgetrecht nach den Bestimmungen der preuß. Verfassungs- urkunde" (Berl. 1871), "Das Finanzrecht des Deut- schen Reichs" und "über den Begriff der Sonder- rechte nach deutschem Reichsrecht
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0354, von Vire bis Virgil Öffnen
durch direkte Zahlung bewirkt werden. Im Finanzrecht bedeutet V. die oft ausdrücklich durch Gesetz als unzulässig erklärte Übertragung von für einen Titel im Budget bewilligten Summen auf einen andern. Virgil oder Vergil (mit vollem Namen Publius