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Ihre Suche nach Finanzrecht
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Financierbis Finanzwesen |
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, auf dem Kapitalmarkt ausgedehnt.
Finanzperiode s. Budget.
Finanzplan s. Budget.
Finanzpolitik, s. Finanzwesen.
Finanzprokurator, s. Fiskus.
Finanzrecht, s. Finanzwesen.
Finanzregal, s. Regalien.
Finanz und Alefanz, früher
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0203,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) |
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Eichen
Feldpolizei
Feuerpolizei, s. Feuerschutz
Brandgasse
Koncession
Polizeistunde
Sanitätspolizei
Quarantäne
Staatsarzneikunde
(Finanzrecht, s. bei "Volkswirtschaft".)
Völkerrecht.
Völkerrecht
International
Anerkennung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Gemeindekrankenversicherungbis Gemeindewaldungen |
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. Friedberg, Die Besteuerung der Gemeinden (Berl. 1877); Bilinski, Die Gemeindebesteuerung und deren Reform (Leipz. 1878); A. Wagner, Die Kommunalsteuerfrage (das. 1878).
2) Finanzrechtliches und Statistisches: Grotefend, Die Grundsätze des
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0267,
Finanzwesen |
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Thatsachen des Finanzwesens verschiedener Zeiten und Länder befaßt. Der Inbegriff der auf das F. bezüglichen Rechtssätze eines Landes ist dessen Finanzrecht, welches in einen verfassungsrechtlichen und in einen verwaltungsrechtlichen Teil zerfällt
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Labarrebis La Beaumelle |
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den Bestimmungen der preußischen Verfassungsurkunde" (Berl. 1871) trat er den damals geläufigen Anschauungen mit juristischer Schärfe entgegen, und seine umfassende Abhandlung "Das Finanzrecht des Deutschen Reichs" (in Hirths "Annalen" 1873) legte
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0913,
Studienreform (rechts- und staatswissenschaftliche Fakultäten) |
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die Obligatfächer aus, und wurde vielfach auch die Einbeziehung des allgemeinen Staats- und des Finanzrechtes begehrt, während die Ansichten über die Dringlichkeit des Völkerrechts sehr geteilt waren. Im allgemeinen wurde gewünscht, das historische
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Finanzoperationenbis Finanzzoll |
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Vudgetrechts (Preuß. Verf.-Urk. Art. 99;
! Rcichsvcrf. Art. 69). - Vgl. Ecidler, Budget und
Budgetrecht
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Lab.bis Labeo |
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Gebiete des
Staatsrechts erschienen von L.: "Das Budgetrecht
nach den Bestimmungen der preuß. Verfassungs-
urkunde" (Berl. 1871), "Das Finanzrecht des Deut-
schen Reichs" und "über den Begriff der Sonder-
rechte nach deutschem Reichsrecht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0354,
von Virebis Virgil |
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durch direkte Zahlung bewirkt werden. Im Finanzrecht bedeutet V. die oft ausdrücklich durch Gesetz als unzulässig erklärte Übertragung von für einen Titel im Budget bewilligten Summen auf einen andern.
Virgil oder Vergil (mit vollem Namen Publius
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