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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Flaggengalabis Flamberg |
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, ins Wasser hängt.
Flaggenzoll (Flaggenzuschlag), s. Zuschlagszölle.
Flaggoffizier, der zur Führung eigner, den Rang bezeichnender Flaggen berechtigte Marineoffizier: Admiral und Kommodore, bez. deren Stellvertreter.
Flaggschiff, jedes
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Zuschlägebis Zuständigkeit |
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der unter fremder Flagge eingeführten Waren und 1816 durch die Surtaxe de pavillon (Flaggenzoll, welcher sich nach der Flagge richtet, die das Schiff trägt), welche in der Höhe von 5-10 Proz. des eigentlichen Zolles von jeder Ware, die nicht
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0956,
Kolonien (Geschichtliches) |
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vorteilhaftes Absatzgebiet für die eignen Industrieerzeugnisse abgeben. Den Schiffahrtsverkehr mit den K. behielt man ausschließlich der nationalen Flagge vor, indem von fremden Schiffen ein besonderer Flaggenzoll (s. d.) erhoben oder, wie 1664
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