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Ihre Suche nach Flaggenzuschlag
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Flaggenattestbis Flaggenzuschlag |
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864 Flaggenattest – Flaggenzuschlag
von Ostafrika führt die Reichsdienstflagge. Diese Flagge wird ebenfalls im Großtopp gesetzt. Ist eine Flagge nur auf halbe Höhe
geheißt, d. h. weht sie halbstocks, so ist dies ein Zeichen der Trauer. Beim Tod
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0957,
Kolonien (Geschichtliches) |
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Reformen: der Verkehr mit amerikanischen K. wird 1825 freigegeben, die Häfen von Ostindien werden mit Ausnahme der Küstenschiffahrt gegen Zoll- und Flaggenzuschläge geöffnet, 1848 werden diese Zuschläge aufgegeben, 1849 werden die letzten Reste
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Surrogatbis Susa (in Tunis) |
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wurde bis 1866 S. de pavillon (Flaggenzuschlag, s. d.) von den Waren erhoben, die aus fremden Schiffen (sofern dieselben nicht vertragsmäßig befreit waren) eingeführt wurden, und gegenwärtig besteht noch eine Surtaxe d'entrepôt (s. d.). Das Gegenteil
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Flaggengalabis Flamberg |
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, ins Wasser hängt.
Flaggenzoll (Flaggenzuschlag), s. Zuschlagszölle.
Flaggoffizier, der zur Führung eigner, den Rang bezeichnender Flaggen berechtigte Marineoffizier: Admiral und Kommodore, bez. deren Stellvertreter.
Flaggschiff, jedes
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Zuschlägebis Zuständigkeit |
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geübte Repressalie wieder fallen gelassen. Doch sind heute noch französische Schiffe und die durch dieselben bewirkte Einfuhr von mancherlei Abgaben befreit. Die Vereinigten Staaten erheben noch einen Flaggenzuschlag von 10 Proz. des Warenwerts von den
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Differentialtarifbis Differenzenreihe |
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, deren
Einfuhr auf andere Weise erfolgt. Man betrachtet
die höhern Zölle in den letztcrn Fällen auch wohl
als durch besondere Zuschläge gebildet, nämlich
dnrch den Flaggenzuschlag (f. d., Liii-taxo äo Mvillon)
und den Entrepotzuschlag
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1048,
von Zusammenrückungbis Zuständigkeit |
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der Einfuhr von Waren unter fremder Flagge (s. Flaggenzuschlag), oder aus Niederlagen eines nicht einheimischen Hafens (s. Surtaxe d’entrepôt), oder aus Staaten, mit denen Zollkrieg besteht (s. Retorsionszölle), oder endlich auch um die Erhöhung
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