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100% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0889, von Gand bis Ganerbschaft Öffnen
889 Gand - Ganerbschaft. Anziehen des Kopfes den untern Halsrand zwischen sich aufzunehmen, so daß der Kehlkopf eingezwängt wird. Gand (spr. gang), franz. Name für Gent. Gandak (Gunduk), Nebenfluß des Ganges in Indien, entspringt in sieben
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0524, von Ganerbe bis Gänge (des Pferdes) Öffnen
. Mit-Anerbe, Miterbe. Unter Ganerbschaft wird in der ältern deutschen Rechtssprache eine besondere Art der Ge- meinschaft verstanden, welche indessen nicht von einer Vtiterbschaft auszugehen brauchte, sondern auch sonst durch Vertrag errichtet werden
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0062, von Gelobtes Land bis Geltstag Öffnen
Preußen. Die Kaiserpfalz bildete seit 1350 unter dem Namen "Burg G." eine Ganerbschaft, die noch gegen Ende des 18. Jahrh. den Forstmeistern von G., den Krempen von Freudenstein und den Schelmen von Bergen, einem altadligen Geschlecht, gehörte. Vgl. Euler
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0738, von Gellivara bis Gelon Öffnen
- nern. Noch kurz vor seinem Kreuzzuge verweilte Friedrich I. in G., und die meisten Kaiser bis auf Karl IV. hielten in diefer Burg Hof. Dieselbe war mehrern miteinander in ganerbschaftlichem Ver- bände stehenden Vurgmannsfamilien anvertraut