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100% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0980, von Gebot bis Gebühren Öffnen
zusammenhängend, gewissermaßen als heilig gelten. Vgl. Zeremoniell. Gebrauchsleihe, das früher in manchen Gegenden übliche Rechtsinstitut, wonach Bauerngüter zur ausgedehnten Nutzung, zumeist erblich, verliehen wurden. Dieselben sind jetzt fast durchweg
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0457, von Commissoria lex bis Commodianus Öffnen
denjenigen, welcher ihm verpflichtet lst. Derjenige, welcher wissentlich fremdes Geld mit dem seinigcn vermischt, bleibt dem Eigentümer auf Nückgabe verhaftet. VoininoÄÄ.tnili (lat.), Gebrauchsleihe, ein Vertrag, durch den eine Sache zu
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0493, von Conti (Tito) bis Contractus Öffnen
), Gebrauchsleihe (hoininoäatuili), Hinterlegung (äepoZiUnn) und Pfandvertrag (pi- Funs). Bei diesen Geschäften gab es eine Klage bloß aus der mündlichen Zusage, z. B. eines Dar- lehns, nicht. Ihnen schlössen sich die Innominat- kontratte an
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0969, Forderungsrecht Öffnen
- lagsvertrag ls. d.), Darlehn ls. d.), Gebrauchsleihe ls. (^oininoäatum), Hinterlegungsvertrag ls. Depo- situm), Auftrag ls.d.), welchem die Geschäftsführung ls. d.) ohne Auftrag angeschlossen wird, Anweisung (s. d.), Kommission ls- d
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0626, von Gebläsemaschinen bis Gebrauchsmuster Öffnen
Bestimmungen getroffen sind. (S. Firma, I'ui'ttiin ^n8N8^, Marken- schutz, Patent.) Gebrauchsleihe, s. ^oininoäawm. Gebrauchsmuster, nach dem Sprachgebrauch der deutschen Gesetzgebung der Gegensatz von Ge- schmacksmuster