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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Geldkatzebis Geldstrafe |
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724
Geldkatze - Geldstrafe
und ^äßt die Verlierenden außer Betracht. Daß die
sogenannte G. gewisse Mßstände und übel in ihrem
Gefolge hat, gilt für sie wie für jede andere wirt-
schaftliche und gesellschaftliche Lebenserscheinung
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40% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Geldkrisisbis Gelehrsamkeit |
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eine Kombination des Bramah- und des Chubbschlosses.
Geldstrafe (Geldbuße, Buße) besteht in der Verurteilung eines Schuldigen zur Erlegung eines bestimmten Geldbetrags und kommt als Kriminal-, Disziplinar-, Zwangs- und Polizeistrafe vor. Der Ausdruck "Buße
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Kreißscher Elementartransportbis Kriminalistische Vereinigung |
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Vereinigung (vgl.
Bd. 18, S. 51tt) fand 25.-27. Aug. 1891 in Christiania statt. Die Tagesordnung umfaßte drei Gegenstände: Geldstrafe, Entschädigung des Verletzten, unverbesserliche Verbrecher. Besucht war die Versammlung von etwa 20 norwegischen
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0805,
Gesetzeskunde |
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792
Gesetzeskunde.
Jede mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bedrohte Handlung ist eine Uebertretung; Handlungen, die mit einer höheren Geldstrafe geahndet werden, qualifiziren sich als Vergehen; aus diesem Grunde gelangen Strafprozesse
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0807,
Gesetzeskunde |
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Strafgesetzbuches bestimmt in Absatz 7 Folgendes:
Mit Geldstrafe bis 150 M. oder mit Haft wird bestraft, wer verfälschte oder verdorbene Getränke oder Esswaaren feilhält oder verkauft.
Das Gesetz vom 14. Mai 1879 betrifft den Verkehr mit Nahrungsmitteln
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0009,
Urheberrecht (Strafen der Verletzung) |
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9
Urheberrecht (Strafen der Verletzung).
Mißbrauch zu steuern, ist es nunmehr bei einer Geldstrafe von 500 Mk. verboten, auf nicht zur Verwertung bestimmten Einzelkopien den Namen oder das Monogramm des Urhebers anzubringen. Unter
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Verpflegungszuschußbis Verrat |
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Geldstrafe bis zu 15000 M.; zuständig zu Untersuchung und Entscheidung in erster und letzter Instanz das Reichsgericht), wenn er weiß, daß dadurch die Sicherheit des Reichs gefährdet wird; sonst tritt Festungshaft bis zu 5 Jahren ein, woneben Geldstrafe
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
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als einfache B. bestraft, wofern nicht etwa jene Thatsachen erweislich wahr sein sollten (§ 186). Es wird ferner die einfache wörtliche B. (§ 185) mit Geldstrafe von 3-600 Mk. oder mit Haft von einem Tag bis zu sechs Wochen oder mit Gefängnis
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0912,
von Betrunkenheitbis Betsäule |
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. ist nach Deutschem Strafrecht Gefängnis bis zu 5 Jahren, daneben fakultativ Geldstrafe bis zu 3000 M. sowie Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Bei mildernden Umständen kann ausschließlich auf Geldstrafe erkannt werden. Wenn Angehörige (s. d
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Strafbescheidbis Strafford |
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, die von Verwaltungsbehörden wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle ausgehende Strafverfügung. S. dürfen nach Deutscher Strafprozeßordn. §§. 459 fg. nur Geldstrafen sowie eine etwa verwirkte Einziehung festsetzen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Wehrpflichtbis Wehrsteuer |
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in den Dienst zu entziehen, ohne Erlaubnis das Reichsgebiet verläßt oder nach erreichtem militärpflichtigem Alter sich außerhalb des Reichsgebietes aufhält, mit 150-3000 M. Geldstrafe oder 1 Monat bis 1 Jahr Gefängnis; 2) ein Offizier des
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
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die Gerichtsbarkeit der Schöffengerichte unter dem Vorsitz des Amtsrichters und unter Mitwirkung des mit den Funktionen der Staatsanwaltschaft betrauten Amtsanwalts auf die Übertretungen und auf diejenigen Vergehen, welche nur mit Geldstrafe bis zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Fischereischutzbis Fischer von Erlach (Joh. Bernh.) |
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-
tigten Fischens ist Geldstrafe bis zu 150 M.
oder Haft bis zu 6 Wochen (Deutsches Strafgesetz-
buch §. 370, Nr. 4). Wenn aber zur Nachtzeit, bei
Fackellicht oder unter Anwendung schädlicher (gif-
tiger Köder oder Betäubungsmittel) oder explo
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Generalversammlungen (katholische)bis Generationswechsel |
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775
Generalversammlungen (katholische) - Generationswechsel
in der G. einer eingetragenen Genossenschaft, einer
Kommand'ttgefellfchast auf Aktien oder einer Aktien-
gesellschaft in einem gewissen Sinne stimmt, wird
mit Geldstrafe bis zu
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0749,
von Märkisch-Posener Eisenbahnbis Marktleuthen |
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Monaten und Geldstrafe bis 500 Fl. oder lediglich Geldstrafe von 5 bis 500 Fl.). Ist die Handlung nur fahrlässig begangen, so tritt mäßigere Strafe ein (Arrest von 3 bis 14 Tagen und Geldstrafe bis zu 100 Fl. oder nur Geldstrafe von 5 bis 300 Fl
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Urkundenlehrebis Urkundenprozeß |
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oder andern Schaden zuzufügen, so tritt Zuchthaus bis zu 5 Jahren und nach Ermessen Geldstrafe bis 3000 M. bei Fälschung von Privaturkunden, bei Fälschung von öffentlichen Urkunden aber die doppelte Strafe ein, überall vorbehaltlich der Annahme
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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Volk erwählten Schöffen gebildet werden, sind für die sogen. Übertretungen und für diejenigen Vergehen, welche nur mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. bedroht sind, zuständig; auch ist es den Strafkammern
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Zollordnungswidrigkeitenbis Zollverein |
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verwirkten Strafen (Geldstrafe, ausnahmsweise Gefängnis), werden Konterbande und Defraudation auch mit der Einziehung (Konfiskation) derjenigen Gegenstände, in Bezug auf welche das Zollvergehen verübt wurde, bestraft. Eine Eigentümlichkeit des
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Arbeiterversicherungbis Arbeiterwohnungen |
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hier nur erwähnt, daß unzulässige Eintragungen oder Vermerke in Quittungskarten mit Geldstrafe bis zu 2000 Mk. oder mit Gefängnis (Haft bei mildernden Umständen) bis zu sechs Monaten bedroht werden. Organe der Versicherungsanstalten sowie
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Amtsanmaßungbis Amtsbezirk |
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darf. Strafe: Gefängnis bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu 300 M. Unter öffentlichen Ämtern im Sinne dieses Strafgesetzes sind die Anwaltschaft und das Notariat, sowie der Geschworenen- und Schöffendienst mitbegriffen. Ähnlich (Gefängnisstrafe
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1028,
Sklaverei |
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wird mit Zuchthaus, wenn mildernde Umstände vorhanden sind, mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten bestraft. Neben der Freiheitsstrafe soll auch auf Geldstrafen erkannt werden. Zuwiderhandlungen gegen die zur Verhütung des Sklavenraubes und Sklavenhandels erlassenen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0692,
Kriminalpolitik |
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war dem Richter überlassen. So kannte das positive Strafrecht bisher z. B. meist nur fest bestimmte, also die Vermögensunterschiede nicht berücksichtigende Geldstrafen. Diese Einseitigkeit der klassischen Strafrechtsschule und des positiven Rechts
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Zeugenbeweisbis Zeugnisverweigerung |
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, Vormund und Mündel des Angeschuldigten befreit sind; die Verlobten sind dagegen nicht befreit. Der Untersuchungsrichter kann den Zeugniszwang durch Geldstrafe bis zu 400 Fl. und bei fernerer Weigerung in wichtigen Fällen durch Arrest bis zu sechs
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0808,
Gesetzeskunde |
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- und Geschäftsräume, von Roll-, Zug- oder Klappläden oder Vorhängen, von Möbeln und sonstigen häuslichen Gebrauchsgegenständen nicht verwendet werden.
§ 12. Mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft:
1. wer den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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in dieser Beziehung mit Gefängnisstrafe oder Festungshaft bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 900 Mk. geahndet wird. Auch die vorsätzliche Pflichtverletzung durch Nichtausübung der Strafgewalt ist mit Strafe bedroht, desgleichen die Befreiung
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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, mit Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 6000 Mk. wird bestraft, wer im Interesse eines insolventen Schuldners Vermögensstücke desselben verheimlicht oder beiseite geschafft hat, oder wer im Interesse eines solchen Schuldners
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Betsaalbis Betschuanen |
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auf Geldstrafe bis zu 3000 Mk. sowie auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann". Es ist dann noch weiter bestimmt, daß auch der Versuch des Betrugs strafbar sei, und daß, wenn ein B. gegen Angehörige, Vormünder oder Erzieher begangen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0326,
von Brandstiftungstriebbis Brandt |
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Jahren und zugleich mit Geldstrafe von 150 bis zu 6000 Mk. und, wenn mildernde Umstände vorliegen, mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und nicht unter 6 Monaten bestraft werden soll, neben welch letzterer Strafe noch auf Geldstrafe bis zu 3000 Mk. erkannt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Geistliche Exerzitienbis Geistliche Gerichtsbarkeit |
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in der Folge auch die evangelische Kirche fest. Die katholische Kirche wendete als Strafmittel an: körperliche Züchtigung, Einsperrung in ein Gefängnis (incarceratio), Verstoßung in ein Kloster (detrusio in monasterium), Geldstrafen, Strafversetzung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0495,
von Heuerbaasbis Heufieber |
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unterworfen. Geldstrafe bis zum Betrag einer Monatsheuer kann gegen den Schiffsmann erkannt werden, welcher sich einer gröblichen Verletzung seiner Dienstpflichten schuldig macht. Derartige Verletzungen der Dienstpflicht sind in das Schiffsjournal
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Körperzahlbis Korps |
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Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk.; wurde die K. gegen Verwandte aufsteigender Linie begangen, so kann nicht auf Geldstrafe, sondern nur auf Gefängnis nicht unter einem Monat erkannt werden. Die Strafgesetznovelle vom 26. Febr. 1876 (§ 223 a
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Straferkenntnisbis Strafgerichtsbarkeit |
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von 6 Wochen. 3) Geldstrafe, deren Mindestbetrag bei Verbrechen und Vergehen auf 3 Mk., bei Übertretungen auf 1 Mk. fixiert ist. 4) Verweis, der ausnahmsweise bei jugendlichen Personen unter 18 Jahren und nur bei besonders leichten Vergehen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Verbrechenbis Verbrüderungs-Entsagungsrevers |
Öffnen |
eine mit dem Tod, mit Zuchthaus oder mit Festungshaft von mehr als fünf Jahren bedrohte Handlung als V., eine mit Festungshaft bis zu fünf Jahren, mit Gefängnis oder mit Geldstrafe von mehr als 150 Mk. bedrohte Handlung als Vergehen und eine mit Haft
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Abwickelbarbis Aeby |
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, durch andere geeignete Maßregeln erzwungen werden. Ausnahmen sind nach der Deutschen Strafprozeßordnung zulässig: a. wenn die Strafthat nur mit Geldstrafe, Haft oder Einziehung von Gegenständen bedroht ist; b. auf Antrag des Angeklagten wegen großer
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Desinfektionsanstaltenbis Desintegrator |
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Gebrauche zu desinfizieren, und es werden Vernachlässigungen an denjenigen Personen, welchen vermöge ihrer dienstlichen Stellung oder eines ihnen erteilten Auftrags die Anwendung, Ausführung oder Überwachung der D. obliegt, mit Geldstrafe bis zu 1000 M
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Geheimkontenbis Geheimmittel |
Öffnen |
Pflicht durch unbefugte Mitteilung verletzt, wird nach dem Deutschen Reichsgesetz vom 5. April 1888 mit Geldstrafe bis zu 1000 M. oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Auch dürfen, soweit bei einer Gerichtsverhandlung
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Herausforderungbis Herb. |
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.). Die Zuwiderhandlung wird mit Geld-
strafe bis 150 M. oder mit Haft bestraft, und wenn
sie durch falsche Angaben mit Kenntnis der Un-
richtigkeit begangen wird, mit Geldstrafe bis 1000M.
oder mit Haft oder mit Gefängnis bis 6 Monaten.
Über die bei folchen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Polizeistundebis Polka |
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das Gesetz, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen vom 23. April 1883, in welchem die Höhe der Strafe auf 30 M. Geldstrafe und drei Tage Haft begrenzt, eine Beschwerde an die höhere Polizeibehörde nicht zugelassen ist.
In Österreich
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0385,
von Preßordonnanzbis Preston (Municipal-County) |
Öffnen |
Aufbringung
von erkannten Geldstrafen und Kosten, und die
vorzeitige Veröffentlichung der Anklageschriften und
anderer amtlichen Schriftstücke eines Strafprozesses.
Zuwiderhandlungen gegen die unter 1-3 gedachten
Bestimmungen werden mit Geldstrafe
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0088,
Arzt |
Öffnen |
die Ehrengerichte
die ehrengerichtliche Strafgewalt (Warnung, Ver-
weis, Geldstrafe bis zu 3000 M., zeitweife oder
dauernde Entziehung des aktiven und passivenWahl-
rechts zur Ärztekammer) handhaben, sowie die Bei-
legung von Streitigkeiten
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0393,
Ersatzwesen |
Öffnen |
- oder
^abrikherren die Anmeldung zu bewirken. Die
Unterlassung der Anmeldung ist mit Geldstrafe bis
zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen bedroht. Verlegt
der Militärpflichtige nach Anmeldung im Laufe des
Jahres feinen dauernden Aufenthalt in einen an-
dern
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Wucherblumebis Wühlmaus |
Öffnen |
849
Wucherblume – Wühlmaus
ihre Überschreitung (meistens war das Maximum 5 Proz.) als W. betrachtet. In manchen Staaten wurde der W. nur mit Geldstrafen belegt, in andern dagegen auch mit Ehrverlust und mit Gefängnis, namentlich geschah dies bei
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
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. Gefängniswesen
Strenger Arrest, s. Strafe
Stubenarrest, s. Strafe
Untersuchungsarrest, s. Verhaftung
Verhaftung
Wechselstrenge, s. Schuldhaft
Zuchthaus
Zwangsarbeitshaus, s. Arbeitshäuser
Geldstrafe, s. Strafe
Amende
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Facettenaugebis Fächer |
Öffnen |
eines Wasserstandes bestimmtes
Merkmal in der Absicht, einem andern Nachteil zu-
zufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht,
verrückt oder fälfchlich setzt, soll nach §. 274 des
Deutschen Strafgefetzbuchs mit Gefängnis odev
Geldstrafe bis 3000 M
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Rangschiffahrtbis Rangun |
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Konkursforderungen
gedeckt sind, nämlich rückständige Zinsen und wieder-
kehrende Zahlungen, welche mit dem Kapital oder
Bezugsrecht nicht gleichen Nang haben, dann Forde-
rungen aus Schenkungen, dann Geldstrafen.
Nangfchiffahrt, Veurtfahrt, s. Beurten
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0% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0106,
Von der Verfassung und Regierung der Stadt Ulm und der guten Ordnung in derselben |
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einzunehmen haben, das da aus allerhand Abgaben oder Steuern, aus Zöllen, Kopfsteuern, Grundlasten und Geldstrafen fließet, und davon Rechnung ablegen dem Steuermeister, zu dessen Handen viel Geld gebracht wird, und der dann Rechenschaft ablegt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Akademische Legionbis Akalephen |
Öffnen |
deutsche Justizgesetzgebung (1879) hat sie auf die Handhabung der Disciplin unter den Studenten beschränkt. Die gesetzlich zulässigen Disziplinarstrafen sind: Verweis, Geldstrafe, Karzerhaft, Nichtanrechnung des laufenden Studienjahres
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Abberufungbis Abbotsford |
Öffnen |
Verzeihung der
zugefügten Ehrenkränkung, im ältern Strafverfahren eine Privatstrafe, auf welche bei Ehrverletzungen entweder allein oder neben
einer Geldstrafe und neben Ehrenerklärung und Widerruf erkannt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Baugesellschaftenbis Baugewerkschule |
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. Das Reichsstrafgesetzbuch schreibt vor, daß derjenige, welcher bei der Leitung oder Ausführung eines Baues wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst dergestalt handelt, daß hieraus für andre Gefahr entsteht, mit Geldstrafe bis zu 900 Mk. oder mit Gefängnis
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Bestätigenbis Besteck |
Öffnen |
5 Jahren). Die aktive B. wird (§ 333) in diesem Fall mit Gefängnis und, wenn mildernde Umstände vorhanden, mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft, auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Zuständig sind für die Aburteilung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0191,
von Cochleariumbis Cochrane |
Öffnen |
behufs einer Börsenspekulation beteiligt gewesen zu sein, und ohne Beweis seiner Schuld 21. Juni 1814 zu 1000 Pfd. Sterl. Geldstrafe, zwölfmonatlichem Gefängnis und Ausstellung am Pranger verurteilt wie außerdem mit Ausstoßung aus dem Haus der Gemeinen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Dieburgbis Diede |
Öffnen |
oder von geringer Menge zum alsbaldigen Verbrauch, welche von der modernen Strafgesetzgebung nicht als eigentlicher D., sondern als bloße Übertretung mit Geldstrafe oder Haft belegt wird. (Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 370, Ziff. 3.) Zu dem privilegierten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Fabrikkassenbis Fabrik- und Handelszeichen |
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werden; aber zwei Punkte sollte doch noch der Gesetzgeber allgemein normieren. Er sollte für die Geldstrafen Maximalsätze bestimmen und anordnen, daß die Geldstrafen nur im Interesse der Arbeiter verwendet werden dürfen. Dies ist der Standpunkt, aber
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Feldnelkebis Feldpost |
Öffnen |
, mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bedroht. Auch die Bestimmungen des § 370 gehören hierher, wonach denjenigen, der unbefugt ein fremdes Grundstück, einen öffentlichen oder Privatweg, oder einen Grenzrain durch Abgraben
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Hausflurbis Hausgesetze |
Öffnen |
das unbefugte Verweilen in solchen, nachdem eine Aufforderung zum Weggehen seitens des Berechtigten erfolgt ist. Dies Vergehen wird mit Gefängnis von einem Tag bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. bestraft. Ein besonderer
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0175,
von Krebsaugenbis Krebspest |
Öffnen |
es unbefugterweise geschieht, juristisch wie das unberechtigte Fischen behandelt und nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 296, 370, Nr. 4) mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. Besonders strafbar erscheint das unberechtigte K
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Ladungscertifikatbis Lafage |
Öffnen |
der Untersuchung bildende That nur mit Geldstrafe, Haft oder Einziehung bedroht ist. Auch kann in leichtern Fällen der Angeklagte wegen zu großer Entfernung seines Aufenthaltsorts von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1042,
Korrespondenzblatt zum zehnten Band |
Öffnen |
bezeichnen, welche unter allen Umständen von der Weinbereitung ausgeschlossen sein sollen. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder mit einer von diesen beiden Strafen wird derjenige bedroht, welcher vorsätzlich
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Mandatsprozeßbis Mandelbaum |
Öffnen |
, doch darf die angedrohte Strafe nicht über eine Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder über eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Wochen hinausgehen. Auch die Strafverfügungen der Polizeibehörden gehören hierher, in welchen jedoch keine andre Strafe
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Münzverfälschungbis Münzwesen |
Öffnen |
893
Münzverfälschung - Münzwesen.
erkannter Unechtheit als echtes in Verkehr bringt. Die Strafe ist jedoch hier nur Gefängnis von 1 Tag bis zu 3 Monaten oder Geldstrafe von 3-300 Mk. In allen diesen Fällen ist auf Einziehung des nachgemachten
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Nahrungsmittelbis Nahrungspflanzen |
Öffnen |
. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und (oder) mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. wird bestraft: 1) wer zum Zweck der Täuschung im Handel und Verkehr N. oder Genußmittel nachmacht oder verfälscht, 2) wer wissentlich N. oder Genußmittel, welche verdorben
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Polizeiaufsichtbis Poliziano |
Öffnen |
, welcher in einem solchen Lokal über die gebotene P. hinaus verweilt, obgleich er von dem Wirte, dessen Vertreter oder von einem Polizeibeamten zum Fortgehen aufgefordert worden, mit Geldstrafe bis zu 15 Mk. Der Wirt, welcher das Verweilen seiner
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0628,
Rechtsanwalt |
Öffnen |
thätig gewesen; ferner, wenn ihm auf Zeit die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt; endlich, wenn der Antragsteller früher R. gewesen, aber innerhalb der letzten zwei Jahre auf Verweis oder auf Geldstrafe von mehr als 150 Mk
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Straelenbis Strafe |
Öffnen |
Einwendung (Einspruch) dagegen erhebt. Im Fall eines Einspruchs wird zur Hauptverhandlung geschritten. Nach der deutschen Strafprozeßordnung darf die in dem S. angedrohte Strafe nicht über 150 Mk. Geldstrafe oder sechs Wochen Freiheitsstrafe hinausgehen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Ungeltbis Unger |
Öffnen |
1014
Ungelt - Unger.
richt nicht ausführbar oder nicht angemessen erscheint. Gegen den abwesenden Angeklagten ist eine Hauptverhandlung nur dann statthaft, wenn die strafbare Handlung mit Geldstrafe oder Einziehung bedroht ist, oder wenn
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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, Schaden zuzufügen. Hier tritt, wenn die Urkunde eine Privaturkunde ist, Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren, neben welcher auf Geldstrafe bis zu 3000 Mk. erkannt werden kann, und, war die Urkunde eine öffentliche, Zuchthaus bis zu zehn Jahren ein
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Wildackerbis Wildemann |
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er nicht berechtigt ist, die Jagd ausübt, mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. Während die strafrechtliche Verfolgung überhaupt früher nur auf Antrag des Jagdberechtigten eintrat, ist das Erfordernis des Antrags
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
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ist der Schuldner durch Geldstrafen bis zum Gesamtbetrag von 1500 Mk. oder durch Haftstrafen zur Vornahme jener Handlung anzuhalten. Handelt es sich jedoch um die Eingehung einer Ehe, so kommt die letztgedachte Bestimmung nicht zur Anwendung. In dem Fall
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Kontraktbruchbis Kontrollapparate |
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492
Kontraktbruch - Kontrollapparate.
1889 ausgesprochen hatte, daß die Aufforderung zum K. unter § 110 des Reichsstrafgesetzbuches falle und somit alternativ eine Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder eine Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren nach sich
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0052,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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oder die guten Sitten verletzen, dürfen in die Arbeitsordnung nicht aufgenommen werden; Geldstrafen dürfen die Hälfte des durchschnittlichen Tagesarbeitsverdienstes nicht übersteigen; jedoch können Thätlichkeiten gegen Mitarbeiter, erhebliche
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0186,
Auswanderung |
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, die unbefugterweise auswandern, werden durch das Reichs-Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe von 150 bis 3000 M. oder mit Gefängnis von einem Monat bis zu einem Jahr bedroht, während beurlaubte Reservisten und Landwehrmänner bei unerlaubter A. zu
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Banksbis Bankschule |
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(Strafe: Zuchthaus bis zu 10 Jahren, bei mildernden Umständen Gefängnis bis 5 Jahre oder Geldstrafe bis 6000 M.). 3) Erkaufte Abstimmung eines Konkursgläubigers (Strafe: Geldstrafe bis zu 2000 M. oder Gefängnis bis zu 1 Jahr). 4) Veräußerung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Begrifflichbis Behaim (Martin) |
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stellt oder die Geldstrafe unter dem Namen des Verurteilten zahlt, und die Gefangenenbefreiung. ^[Spaltenwechsel]
Die sachliche B. hat den Zweck, dem Thäter oder Teilnehmer die Vorteile des Verbrechens oder Vergehens zu sichern. Gemeint ist ein
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0859,
Berufsgenossenschaft |
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Überwachung der Betriebe, sowie durch höhere Einschätzung oder Geldstrafen gegen die Zuwiderhandelnden zu erzwingen. Die B. unterliegen bei Durchführung ihrer Aufgaben der Beaufsichtigung durch das Reichsversicherungsamt (s. d.) oder, falls sie sich
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0895,
von Besteckbis Bestellung |
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nach Militärstrafgesetzb. §. 140 wegen passiver B. mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren und in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft. Im übrigen ist die Strafe: a. für die B. im weitern Sinne Geldstrafe bis 300 M
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0904,
von Betonungbis Betriebslehre |
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Kenntnis gelangt sind, auf Antrag des Betriebsunternehmers mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten; b. wenn sie solche B. absichtlich zum Nachteil des Betriebsunternehmers offenbaren, oder wenn sie geheimgehaltene
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Brandschorfbis Brandstiftung |
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einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 900 M., und wenn durch den Brand der Tod eines Menschen verursacht worden ist, Gefängnis von einem Monat bis zu 3 Jahren. Neben Zuchthaus kann in allen Fällen der B. auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Bruchbandbis Bruchsteine |
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gesetzte Strafe, besonders Geldstrafe, welche bei Zahlungsunfähigkeit der Verurteilten in körperliche Züchtigung umgewandelt wurde. Die B. wurde vor den Brüchengerichten verhandelt. Daher: Brüchen, für ein Vergehen eine Geldstrafe auferlegen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Deflorierenbis Defraudation |
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(§§. 135 fg.). Dieselbe hat Konfiskation der zollpflichtigen Gegenstände und zugleich Verurteilung zu einer dem doppelten, vierfachen, unter Umständen dem acht- bis sechzehnfachen Betrage der vorenthaltenen Abgaben gleichkommenden Geldstrafe, außer
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0348,
Disciplinargewalt |
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bestimmter Dienst-, Amts-,
^tandespflichten sind; die Grenzen beider Gebiete
zieht das positive Recht. D?e Strafen, welche auf
Grund der D. festgesetzt werden, heißen Discipli-
n arstrafeu. Diese bestehen in Warnung, Verweis,
Geldstrafe bis zu
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
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der Sache ein Gebrauchs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, in rechtswidriger Absicht wegnimmt; Strafe: Gefängnis bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bis zu 900 M., daneben fakultativer Ehrverlust; auch der Versuch ist strafbar. Die Verfolgung tritt nur
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Glückshakenbis Glückstadt |
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. ist nach
deutschem Strafrecht in dreifacher Beziehung strafbar:
1) Wer aus dem G. ein Gewerbe macht, wird mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft (fakultativ auch mit Geldstrafe von 300 bis zu 6000 M. sowie Verlust
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Grundeisbis Grundgesetz (staatsrechtlich) |
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machen, werden mit Gefängnis und zugleich
mit Geldstrafe bis 20000 M. bestraft. Zugleich
kann aus Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte er-
kannt werden. Sind mildernde Umstände vorhan-
den, so tritt ausschließlich die Geldstrafe ein
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Hausgansbis Haushaltungsschulen |
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886
Hausgans - Haushaltungsschulen
Geldstrafe bis zu 300 M.' zu 2 Gefängnis von
einer Woche bis zu einem Jahre; zu 3 Gefängnis
von einem Monat bis zu zwei Jahren. Der Woh-
nung sind in allen Fällen gleichgestellt: das befrie-
dete
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Körperfarbenbis Körperverletzung |
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(§. 223 a) K. zusam-
mengefaßt werden, erhevlich ermäßigt werden. Ihnen
steht gegenüber die einfache K., die mit Gefängnis
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu
1000 M., und wenn sie gegen Verwandte auf-
steigender Linie begangen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0451,
Norwegen |
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und Geldstrafen, drei Staatsräte nur zu Geldstrafen verurteilt. Der König nahm das Entlassungsgesuch der verurteilten Minister an und berief 3. April 1884 das konservative Ministerium Schweigaard. Da sich dieses nicht halten konnte, so sah sich der König
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Patentgelbbis Paternitätsklage |
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den
§I. 4 und 5 des deutschen Patentgesetzes zuwider
eine patentierte Erfindung in Benutzung nimmt,
auf Antrag mit Geldstrafe bis 5000 M/oder mit
Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Wird auf
Strafe erkannt, so ist zugleich dem Verletzten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Polizeiaufsichtbis Polizeistrafverfahren |
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beigelegt werden, eine in den Strafgesetzen angedrohte Strafe durch Verfügung festzusetzen. Diese Befugnis erstreckt sich aber nur auf Übertretungen; auch kann die Polizeibehörde keine andere Strafe festsetzen als Haft bis zu 14 Tagen oder Geldstrafe
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0420,
Preußen (Geschichte 1861-88) |
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und Seminarien nicht anerkennen. Mehrere derselben wurden von der Regierung geschlossen, Geldstrafen über die renitenten Bischöfe verhängt. Die Regierung ließ eine neue Eidesformel für neu zu vereidigende Bischöfe festsetzen, in die das Gelöbnis gewissenhafter
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0060,
Sonntagsarbeit |
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bezüglichen Vorschrift ist Geldstrafe bis 2000 M., im Unvermögensfalle Gefängnis bis sechs Monate angedroht (§. 146, Ziff. 2); für Übertretung der besondern für Lehrlinge Geldstrafe bis 150 M., im Unvermögensfalle Haft bis vier Wochen (§. 148, Ziff. 9
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Stradivaribis Strafbefehl |
Öffnen |
mit Gefängnisstrafe von höchstens 3 Monaten oder Geldstrafe von höchstens 600 M. oder Haft gedrohten Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft ohne vorgängige Verhandlung eine Geldstrafe von höchstens 150 M. oder eine Freiheitsstrafe von höchstens 6
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
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eine verhängte Geldstrafe nicht beigetrieben werden und ist die an Stelle derselben tretende Freiheitsstrafe nicht schon in dem Strafurteil bestimmt, so erfolgt die Umwandlung nach Anhörung der Beteiligten durch Beschluß des Gerichts erster Instanz
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Börsenschiedsgerichtbis Börsensteuer |
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Aufbewahrung von fremden Wert- ^
papieren ist aber durch ein besonderes Gesetz (Depot- !
gesetz, s. Depositum) vom 5. Juli 1896 erfolgt. z
Mit Gefängnis und zugleich mit Geldstrafe bis !
15000 M. wird bestraft, wer in betrügerischer Ab
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Mädchengymnasienbis Madras |
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Monaten und überdies mit Geldstrafe bis zu 1OOOO Frs. bestraft, wer eine Dirne für ein Bordell anwirbt oder an ein Bordell verhandelt. Bei Rückfall innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Erstehung der Strafe tritt Zuchthaus bis zu 10 Jahren
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Büßenbis Butter |
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als eme Geldstrafe, Esr. 7, 26.
Büßen
Heißt 1) genug haben, z. V. die Lust büßeu, Ps. 78, 29. 30. Weish. 19, 12. 2) zumachen, die Lücken büßen, Neh. 4, 7. 3) Straft; z. B. ein Land büßen, Geldstrafe auflegen, 5 Mos. 22, 19. 2 Chr. 36, 3.
Butte
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Baulandbis Bauleitung |
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. insofern in Betracht, als mit der Ausübung derselben die Herbeiführung einer allgemeinen Gefahr für Menschen oder Sachen möglich ist. Das Deutsche Strafgesetzbuch straft a. als gemeingefährliches Vergehen mit Geldstrafe bis zu 900 M. oder mit Gefängnis
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Pfandbücherbis Pfandrecht |
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durch Zufall untergeht; der Verpfänder natürlich auch nicht das Pfand. Nach Deutschem Reichsstrafgesetzb. §. 360 wird mit Geldstrafe bis 150 M. oder Haft bestraft, wer als Pfandleiher oder Rückkaufhändler bei Ausübung seines Gewerbes den darüber erlassenen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0544,
von Mandatumbis Mandelkrähe |
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Wahrnehmung eine im Gesetz nur mit Arrest von höchstens einem Monat oder mit Geldstrafe bedrohte Übertretung angezeigt wird, insofern er Arrest von höchstens drei Tagen oder Geldstrafe von höchstens 15 Fl. zu verhängen findet, auf Antrag des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1057,
von Zwangsvorstellungenbis Zweibrücken (Herzogtum) |
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Schuldners abhängt, so ist auf Antrag zu erkennen, daß der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Geldstrafen bis zum Gesamtbeträge von 1500 M. oder durch Haft anzuhalten sei. Ein Zwang zur Eingehung der Ehe findet jedoch nicht statt. Handelt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0609,
Markenschutz |
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607
Markenschutz
wissentlich begangen, so wird er außerdem mit Geldstrafe von 150 bis 5000 M. oder mit Gefängnis bis 6 Monaten anf Antrag des Verletzten bestraft. Die gleichen Strafen treffen denjenigen, welcher Waren oder deren Verpackung u
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